Stellungnahme Revision des Ruhetagsgesetzes betreffend die Bestimmungen über den Sonntagsverkauf
 
Sehr geehrte Damen und Herren
Wir bedanken uns für die Möglichkeit, zur Revision des Ruhetagsgesetzes Stellung zu nehmen.
Wir schicken voraus, dass wir einer Ausdehnung der Sonntags-und Saisonverkäufe nicht zustimmen könnten. Der Schutz der Ruhezeiten für Angestellte und deren Familien ist für unsere Partei prioritär.
Der flexiblen Handhabung in Bezug auf den Markt in Laufen können wir zustimmen.
Die Änderungen der §7 und §8 in der vorliegenden Form unterstützen wir: „Der Stadt Laufen sollen wie allen anderen Baselbieter Gemeinden in Zukunft zwei Adventssonntage zur Durchführung von Sonntagsverkäufen zur Verfügung stehen. Im Gegenzug wird Laufen die Möglichkeit eröffnet, zugunsten des 1. Mai auf einen zweiten regulären Saisonverkaufssonntag zu verzichten bzw. den 1. Mai zu seinem lokalen Saisonverkaufssonntag zu erklären+.
Wir bitten Sie, unsere Ausführungen eingehend zu prüfen und in der Weiterentwicklung der Vorlage zu berücksichtigen. Für Fragen und weitere Ausführungen stehen wir gerne zur Verfügung.