Motion von Marco Agostini für die Landratssitzung vom 25. März 2021
Mikrogummi-Partikel (97% Pneuabrieb und 3% andere Quellen) belasten die Umwelt stärker als Mikroplastik. Rund 90 % Prozent jeglichen Mikroplastiks in der Umwelt stammt aus Reifenabrieb. Das zeigt eine Studie der Eidgenössischen Materialprüfungs- und Forschungsanstalt (Empa).
Mikrogummi ist ein Polymer, welches Luft, Gewässer, Böden und entsprechend auch den menschlichen und tierischen Organismus belastet. Wir nehmen es täglich über die Atmung und über die Ernährung auf. Die Gesundheitlichen Auswirkungen sind bis heute noch nicht genügend erforscht und entsprechende Forschungen und Untersuchungen kosten jährlich sehr viel Geld. Auch für die Reinigung z.B. des Regenwassers der Strassen wird sehr viel Aufwand und Geld aufgewendet, um dieses Mikrogummi zu entfernen.
In der Schweiz werden jährlich rund 6 Mio. Reifen (PKW/LKW/Bus) importiert/verbraucht. Ein PKW-Reifen wiegt am Ende seiner Lebensdauer – nach durchschnittlich vierjährigem Gebrauch – ca. 1,5 kg weniger (Bei einem LKW oder Bus ist das wesentlich mehr). Rechnet man das hoch, dann bedeutet dies, dass in der Schweiz jährlich rund 12 Mio. Kilogramm oder 12‘000 Tonnen Gummiabrieb entstehen und in die Umwelt gelangen. Davon werden rund 20% durch die Entwässerungsanlagen der Autobahnen teilweise wieder aufgefangen, der Rest landet in Wiesen, Äckern und Wäldern. Was hier dann genau mit dem Gummi passiert, ist noch zu wenig erforscht. Ob es schädlich für Mensch und Natur ist, wurde auch noch nicht genügend analysiert.
Niemand kommt für diese Umweltverschmutzung oder, einfacher ausgedrückt, für dieses Littering auf, obwohl im Umweltschutzgesetzt klar steht: Wer Abfall verursacht, ist dafür verantwortlich und muss zahlen. Dieser Grundsatz des Verursacherprinzips ist hier klar nicht erfüllt.
Vor diesem Hintergrund wird die Regierung gebeten, Massnahmen zu definieren und eine Abgabe nach Verursacherprinzip auszuarbeiten. Eine „Pneuabrieb-Komponente“ in der Verkehrssteuer wäre eine Möglichkeit hierzu. Zudem muss festgelegt werden, wie entsprechende Einnahmen danach eingesetzt werden können: z.B. Unterstützung der Gemeinden zur Bekämpfung von Littering, zur Finanzierung von Forschung betreffend der Problematik Mikroplastik in der Umwelt oder den Einsatz von zusätzlichen Reinigungsstufen/Filteranlagen in den Abwasserreinigungsanlagen.
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