Die Teilrevision der Verfassung fand im Landrat eine Mehrheit von 81 Stimmen bei 3 Enthaltungen. Ihr zentraler Aspekt sieht vor, die Sammelfrist bei Initiativen auf 18 Monate zu reduzieren; Stand heute existiert für die Unterschriftensammlung keine Deadline. Unvollendete Initiativen sollen nicht mehr über Jahre als politische Idee oder gar Druckmittel vorhanden bleiben. Zudem werden Unklarheiten aus dem Weg geräumt: Für nicht formulierte Initiativen wird eine Frist festgelegt, innerhalb welcher der Regierungsrat eine Vorlage zurRechtsgültigkeit unterbreiten muss. Wird eine Initiative zu Gunsten einesGegenvorschlags zurückgezogen, ist das Geschäft verfahrensmässig wie eine Gesetzgebungsvorlage zu behandeln. Im Gegensatz zu heute entfällt eine Volksabstimmung, wenn Gegenvorschlag oder Umsetzungsvorlage vom Landrat mit mindestens vier Fünfteln Mehr angenommen werden.
Die Änderungen des kantonalen Initiativrechts kommen in den Gemeinden, die das Initiativrecht kennen, sinngemäss zur Anwendung.