Immobiliengewinnsteuern in der Erfolgsrechnung erfassen
Fragen von Marco Agostini für die Ratssitzung vom 27. März 2025
Wird ein Immobiliengeschäft abgeschlossen, erfolgt die Zahlung des Kaufpreises durch die Käuferschaft in der Regel über einen Notar. Der Notar überweist den Betrag an den Verkäufer bzw. die Verkäuferin und behält die fällige Gewinnsteuer. Diese wird entweder auf einem Kundenkonto des Notars verbucht oder der Notar leitet das Geld direkt an den Kanton weiter.
Vor der Ausstellung der Veranlagung bzw. der Steuerrechnung durch den Kanton vergeht in der Regel eine erhebliche Zeitspanne. In dieser Übergangszeit verbleibt ein beträchtlicher Geldbetrag entweder beim Notar oder auf dem Konto des Kantons, ohne dass dieser als Ertrag verbucht wird.
Das sind Geldbeträge, die in dieser Phase weder verwendet werden können noch die Möglichkeit haben, Zinserträge für den Kanton zu generieren. Ein Thema welches ich bereits bei meiner Rede im Dezember 2024 zum AFP 25-26 angesprochen habe.
Folgende Fragen stellt Landrat Marco Agostini an die Regierung:
- Was sind die Gründe dafür, dass Dossiers und Meldungen über Immobilienverkäufe vom Grundbuchamt, bei der Steuerbehörde über einen längeren Zeitraum unbearbeitet bleiben?
- Wie viel Geld befindet sich derzeit auf den Konten des Kantons, das noch nicht abgegrenzt oder als Ertrag verbucht wurde, und wie hoch ist der Betrag an ausstehenden Gewinnsteuern, der noch auf den Konten der Notare liegt?
- Bis wann plant die Regierung, alle diese Gelder endgültig als Ertrag zu verbuchen oder zumindest abzugrenzen, sodass sie ordnungsgemäss in der Erfolgsrechnung berücksichtigt werden können?
