Abstimmungen vom 9. Juni 2024
Die GRÜNEN Baselland sind Teil des überparteilichen Ja-Komitees für das Baselbieter Energiegesetz.
Die GRÜNEN Baselland haben an der MV vom 20. März 2024 folgende Parolen für die Abstimmungen vom 9. Juni gefasst:
Unsere Parolen
- JA zum kantonalen Energiegesetz
- JA zum nationalen Stromgesetz
- JA zur Prämien-Entlastungs-Initiative
- NEIN zur Kostenbremse-Initiative
- NEIN zur Stopp-Impfpflicht-Initiative
JA zum kantonalen Energiegesetz
Die GRÜNEN Baselland waren massgeblich in der Ausarbeit der Revision des Energiegesetztes beteiligt. Das Gesetz hätte bereits 2022 verabschiedet werden sollen, wurde vom bürgerlichen Lager aber nicht nur blockiert, sondern auch signifikant verwässert. Dennoch bleibt die Vorlage ein wichtiges und richtiges Gesetz, das die Rahmenbedingungen für eine nachhaltigere Zukunft und mehr Energiesicherheit schafft. Die im Gesetz festgehaltenen Standarte und Massnahmen sind in vielen Kantonen schon die Norm. Es ist an der Zeit, dass wir im Baselland endlich nachziehen.
Das Energiegesetz schafft wirksame Anreize, erreichbare Ziele und verlässliche Rahmenbedingungen für eine zukunftsfähige Energieversorgung. So wird das Baselbiet unabhängiger von Öl und Gas aus dem Ausland. Das stärkt den Klimaschutz, erhöht die Versorgungssicherheit und schafft Arbeitsplätze im Kanton.
Warum braucht es ein JA zum Energiegesetz?
- Für saubere Energieversorgung
Der Klimaschutz ist die grösste Aufgabe unserer Zeit. Das grösste Potenzial für die Erreichung der Klimaziele liegt in der konsequenten Nutzung von erneuerbaren Energien. Das Energiegesetz unterstützt die Energieeffizienz der Gebäude und fördert klimafreundliche Innovationen. Damit reduzieren wir den schädlichen CO2-Ausstoss im Baselbiet.
- Für unabhängige Energieversorgung
Unsere Abhängigkeit von ausländischem Öl und Gas und die drastischen Preissteigerungen zeigen deutlich: Unsere Energieversorgung muss unabhängiger werden. Mit dem Ausbau und der Förderung der erneuerbaren Energien in Baselland schaffen wir das. So lösen wir uns aus der Abhängigkeit von ausländischem Öl und Gas.
- Für sichere Energieversorgung
Der dringend notwendige Umstieg von einer fossilen Energieversorgung zu erneuerbaren Lösungen braucht klare Rahmenbedingungen. Das Gesetz schafft Planungssicherheit für Hauseigentümerinnen und -eigentümer sowie unsere Energieversorgungsunternehmen. Es löst Investitionen aus, von denen die regionale Wirtschaft profitiert und stärkt die kommunale Energieplanung. Mit dem Energiegesetz sorgen wir für eine sichere Energieversorgung und schaffen Arbeitsplätze.
JA zum nationalen Stromgesetz
Das Stromgesetz ist ein wichtiger Schritt für die Energiewende und mehr Klimaschutz. Das Gesetz fördert den Ausbau der erneuerbaren Energien, begrenzt die Energieverschwendung und steigert die –effizienz. Für uns GRÜNE ist deshalb klar: JA zum Stromgesetz am 9. Juni!
Rund ein Drittel des produzierten Stroms wird heute leider verschwendet. Das neue Stromgesetz enthält griffige Massnahmen gegen Energieverschwendung und für die Verbesserung der Energieeffizienz. Mit Erfolg haben wir GRÜNE uns in der Ausarbeitung des Gesetzes für Stromeinsparungen und Effizienzverbesserungen eingesetzt und etwa Effizienzziele für Stromlieferanten als neue Massnahme eingebracht.
Das Stromgesetz bringt wichtige Fortschritte für den Wandel hin zu einem klimaneutralen Energiesystem. Denn der Energiebereich ist für den weitaus grössten Teil der Treibhausgasemissionen verantwortlich. Das Stromgesetz leistet Abhilfe, indem es ambitionierte Ausbauziele für die neuen erneuerbaren Energien setzt. Das stärkt die Versorgungssicherheit und reduziert die gefährliche Abhängigkeit von Öl, Gas und Atomkraftwerken. Und es sichert den vom Volk beschlossenen schrittweisen Atomausstieg.
Wir GRÜNE setzen uns dafür ein, dass der Ausbau der erneuerbaren Energien im Einklang mit der Natur erfolgt. Dazu hat die Fraktion bereits vor einem Jahr ein Positionspapier beschlossen: Die Erneuerbaren sollen primär dort ausgebaut werden, wo der Ertrag möglichst gross und effizient realisiert werden kann und die Beeinträchtigung von Natur und Landschaft gering ist – nämlich auf Dächern und Fassaden und rund um bestehende Infrastrukturen. Diesen Ansatz verfolgt auch das Stromgesetz.
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JA zur Prämien-Entlastungs-Initiative
In den letzten 20 Jahren haben sich die Krankenkassenprämien mehr als verdoppelt. Seit Jahren steigen sie stärker als die Gesundheitskosten und als die Löhne und bedeuten für weite Teile des Mittelstandes eine grosse Belastung. Deshalb verlangt die Prämien-Entlastungs-Initiative dass maximal 10% des Einkommens für Krankenkassenprämien aufgewendet werden sollen. Dafür sollen auch Beiträge des Bundes an die Prämienverbilligungen erhöht werden.
Während die GRÜNEN weiterhin in Bern eine Krankenkassenprämie fordern, die ans Einkommen und Vermögen gekoppelt ist anstatt pro Kopf, ermöglicht diese Initiative eine vorübergehende Erleichterung der Haushalte. Deshalb befürworten wir die Prämien-Entlastungs-Initiative.
NEIN zur Kostenbremse-Initiative
Die Kostenbremse-Initiative fordert, dass von den Krankenkassen übernommene Kosten nicht stärker steigen dürfen als die Gesamtwirtschaft und die Löhne. Sonst müssen Bund und Kantone Kostensenkungsmassnahmen ergreifen.
Wir GRÜNE entscheiden uns vehement gegen die Kostenbremse-Initiative. Sie erhöht den Druck auf Gesundheits- und Pflegepersonal, die zwei Drittel des Aufwands eines Spitals ausmachen. Zudem führt die Initiative zu einem Leistungsabbau in der Grundversicherung und im schlimmsten Fall auch zu einer Rationierung der medizinischen Leistungen. Die Koppelung der Gesundheitsausgaben an die Wirtschaftsleistungen ist ethisch fragwürdig und verhindert auch sinnvolle Investitionen, wie zum Beispiel die Umsetzung der Pflege-Initiative
NEIN zur Stopp-Impfpflicht-Initiative
Die Urheber*innen der Initiative wollen sicherstellen, dass jede Person in der Schweiz frei entscheiden kann, ob sie sich impfen lassen will oder nicht, ohne im Weigerungsfall soziale oder berufliche Nachteile erdulden zu müssen.
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt gibt es keine rechtliche Grundlage für einen Impfzwang ohne ausdrückliche Zustimmung der betroffenen Person. Einzig im Epidemiengesetz ist die Möglichkeit einer streng geregelten Impfpflicht vorgesehen, welche sich zudem auf Situationen beschränkt, die eine solche Massnahme zum Schutz der Gesamtbevölkerung erforderlich machen. Das von der Initiative verfolgte Ziel wird somit bereits gewährleistet.
Indem in der Verfassung jegliche Impfung ohne Zustimmung untersagt wird, verhindert die Initiative die Ergreifung von Massnahmen im Bereich der öffentlichen Gesundheit, welche in einer ausserordentlichen Gesundheitssituation wie einer Pandemie für den Schutz der Bevölkerung erforderlich wären, insbesondere im Hinblick auf Risikopersonen. Aus gesundheitspolitischer Sicht ist die Initiative folglich unverantwortlich.
Die Verfassung garantiert das Grundrecht auf persönliche Freiheit, insbesondere auf körperliche und geistige Unversehrtheit und auf Bewegungsfreiheit. Indessen ist dieses Grundrecht kein Blankoscheck für individuelle Freiheiten. Gestützt auf die Rechtsgrundlage darf der Staat diese Freiheit einschränken, insbesondere wenn individuelle Freiheiten die Grundrechte anderer Personen gefährden. Die Initiative stellt das Prinzip infrage, wonach die persönliche Freiheit eines Einzelnen dort aufhört, wo diejenige eines anderen bedroht ist.
Die GRÜNEN Baselland lehnen die Initiative deshalb überzeugt ab.