Wie füllt man die Wahlzettel eigentlich richtig aus?
Generell gilt:
Bei der brieflichen Stimmabgabe die Unterschrift auf dem Stimmrechtsausweis nicht vergessen, sonst sind die Wahlzettel ungültig!

  • Auf dem Wahlzettel dürfen höchstens so viele Namen stehen, wie Sitze zu besetzen sind.
  • Jede stimmberechtigte Person darf nur je einen Wahlzettel einreichen.
  • Bitte nutze die briefliche Wahl, dann bist Du sicher, dass Du den Wahltermin nicht verpasst. Und animiere auch Deine Bekannten, brieflich zu wählen.
  • Die Deadline für die briefliche Stimmabgabe ist am 26. März 2019.
  • Der Wahltermin ist der 31. März 2019.

Landratswahlen

Unsere Empfehlung: Die Grüne Wahlliste (Liste 7) unverändert einlegen. Das nützt uns Grünen am meisten!
Falls du die Liste verändern willst, hier die Regeln:
Wählbar sind nur Personen, die auf einer der Listen aufgeführt sind.
Der Wahlzettel muss mindestens den Namen einer Kandidatin oder eines Kandidaten enthalten.
Es ist erlaubt:
– Namen zu streichen.
– Namen handschriftlich zu wiederholen (Kumulieren).
– Namen von Kandidatinnen und Kandidaten anderer Listen auf den Wahlzettel zu schreiben (Panaschieren).
– Der gleiche Name darf jedoch höchstens zweimal auf dem Wahlzettel vorkommen.
– Änderungen am Wahlzettel müssen persönlich und handschriftlich erfolgen.
– Änderungen müssen klar und eindeutig sein. Empfehlung: Kennziffer, Name und Vorname der Kandidierenden angeben, nötigenfalls weitere Angaben machen.

Regierungsratswahlen

Unsere Empfehlung: Isaac Reber (Grüne), Kathrin Schweizer (SP). Restliche Felder leer lassen.
Wählbar ist jede stimmberechtigte Person mit politischem Wohnsitz im Kanton Basel-Landschaft.
Jede Person muss mit Name, Vorname und weiteren Zusätzen (z.B. Beruf, Wohnort) eindeutig bestimmbar sein.
Jede Person darf nur einmal genannt werden.
Der Wahlzettel muss handschriftlich ausgefüllt werden.