Grüne und SP sagen Nein zur Teilrevision des Sozialhilfegesetzes
Mit der Teilrevision des Sozialhilfegesetzes soll die Sozialhilfe im Kanton Baselland nach nur zwei Bezugsjahren pauschal um 4% gekürzt werden. Diese Kürzung hätte gravierende Folgen für die Betroffenen. Der sowieso zu tief bemessene Grundbedarf reicht schon heute kaum zum Leben. Ausserdem sollen Armutsbetroffene mittels «Motivationsanreizen» und Sanktionen diszipliniert werden. Diese Vorlage bettet sich in die Kampagne der SVP ein, mit der diese seit den 2000er Jahren versucht die Sozialhilfe zu schwächen, Sozialhilfebeziehende zu stigmatisieren und den Sozialstaat generell abzubauen. Die Grünen Baselland und die SP Baselland wehren sich gegen diesen Sozialhilfe-Abbau.
Am 15. Mai kommt die Teilrevision des Sozialhilfegesetzes zur Abstimmung. Mit der Revision soll der bereits jetzt viel zu tiefe Grundbedarf nach zwei Bezugsjahren weiter gesenkt werden. Der Grundbedarf wird jährlich von der SKOS festgelegt und gilt als Richtwert für das soziale Existenzminimum. Laut einer Studie von BASS ist dieser Richtwert ohnehin zu tief angesetzt und kann das soziale Existenzminimum nicht garantieren. Eine weitere Kürzung nach zwei Jahren ist unsäglich. Betroffen sind Menschen, die während zwei Jahren keine Arbeit gefunden haben und deren Chancen fortlaufend schlechter werden. Mit dem Langzeitabzug werden Menschen pauschal und ohne eigenes Verschulden sanktioniert und die ihnen zustehenden Leistungen unter den bereits zu tiefen Grundbedarf gesenkt. «Das neue Gesetz bestraft die Armutsbetroffenen und befeuert ein gesellschaftliches Klima, das nach unten tritt. Dagegen stellen wir uns. Die Stärke des Volkes misst sich am Wohl der Schwachen.», so Adil Koller, Landrat SP.
Die Sozialhilfe ist dazu da, Menschen in Not zu unterstützen und nicht um von bürgerlichen Politikerinnen und Politikern dazu missbraucht zu werden, sich auf Kosten der Schwächsten zu profilieren. Seit 20 Jahren unterstellt die SVP den Armutsbetroffenen, dass sie sich selbstverschuldet in einer Notlage befinden. Damit rechtfertigen sie radikale Abbauvorhaben und erzieherische Massnahmen wie Disziplinierungen und Sanktionen. Was Sozialhilfebeziehende brauchen, sind Chancen auf dem Arbeitsmarkt und nicht Anreize und Sanktionen, mit welchen suggeriert wird, dass deren Notsituation auf mangelnde Motivation zurückzuführen sei. Die vorliegende Gesetzesrevision gibt dem Druck der SVP nach und stellt einen Angriff auf die bedingungslose Grundsicherung dar. Das ist nicht die erste von rechts erzwungene Abbau-Vorlage im Baselbiet, es wird nicht die letzte bleiben. «Diese Teilrevision ist ein erneuter Versuch von rechts, Armut zu individualisieren und zu stigmatisieren und entsprechende Scheinlösungen zu präsentieren. Nein zur disziplinierenden und sanktionierenden Sozialhilfe!» so Domenico Sposato, Mitglied der SP.
Eine Sozialpolitik, die davon ausgeht, dass die Ursache von Armut bei den Menschen selbst liegt, führt zu Stigmatisierung. Dieser Tatsache war sich der Regierungsrat 2020 bei der Verabschiedung der gesamtheitlichen Strategie zur Verhinderung und Bekämpfung von Armut noch bewusst. Keine zwei Jahre später diskutieren wir über eine Revision des Sozialhilfegesetzes, welche sämtliche Erkenntnisse des Berichts und der kantonalen Strategie diametral widerspricht. Die geplante Revision ist nichts anderes, als ein weiterer Versuch rechtskonservativer Kreise, Sozialhilfebeziehende zu stigmatisieren. Schon jetzt führt die öffentliche Stigmatisierung durch die Rechtsbürgerlichen dazu, dass Menschen, die Anspruch auf Sozialhilfe haben, diese nicht in Anspruch nehmen. «Die Stigmatisierung von Armut im Baselbiet muss aufhören – Sozialleistungen sind ein Recht von uns allen!», schliesst Erika Eichenberger, Landrätin Grüne.
Wir Grüne engagieren uns gegen die Teilrevision des Sozialhilfegesetzes auch zusammen mit dem Bündnis Verkehrt Baselland: https://verkehrt-bl.ch
Erika Eichenberger
Landrätin und Vizepräsidentin Grüne Baselland