Stellungnahme der GRÜNEN Baselland vom 28. September 2023

Die GRÜNEN Baselland nehmen zur geplanten Teilrevision des Raumplanungs- und Baugesetzes wie folgt Stellung. Für die GRÜNEN Baselland sind Massnahmen wie zum Beispiel kronenbildende Bäume und unversiegelte, natürlich begrünte Flächen zur Reduktion der lokalen Hitzeentwicklung in dicht besiedelten Ortschaften wichtig und müssen gezielt gefördert werden. Seit Jahren nehmen die Hitzeperioden beängstigend zu. Für die Menschen in unseren Gemeinden ist die Reduktion der Hitze ein Beitrag zu mehr Lebensqualität und damit von grosser Bedeutung.

Die Artenvielfalt nimmt in der Schweiz seit Jahren ab. Die GRÜNEN Baselland erachten Massnahmen, welche die Art und Weise der Bepflanzung in einem Umgebungsplan festhalten, als einen wesentlichen Bestandteil gegen das Artensterben.

Selbstverständlich unterstützen wir auch alle anderen aufgeführten Themen, wie das harmonische Strassen-, Orts- und Landschaftsbild, den ökologischen Ausgleich, den Biotopverbund, die Erreichung einer hohen Qualität des Wohnumfelds, die Baumaterialien und die Farbgebung der Bauten und Freiflächen, die Anteile und Qualität der begrünten Flächen und die Bepflanzung insbesondere mit Bäumen und Hecken.

Wir sind der Meinung, dass die Förderung der Artenvielfalt als zusätzliches Ziel für die Massnahmen in den § 18 Abs. 4 4 und § 38 Abs. 2 2 aufgenommen werden muss. Zudem müssen die Zonenreglemente und Quartierpläne diese Bestimmungen enthalten. Es darf keine Kann-Formulierung sein.

Die normative Verankerung der materiellen Anforderungen an die Aussenraumgestaltung auf kommunaler Ebene erachten wir als richtig. Die Standortgemeinde muss in ihrem Zonenreglement in den jeweiligen Bauzonen oder in ihren Quartierplänen genaue Vorgaben machen.

Wir unterstützen, dass den Gemeinden eine Wahlfreiheit in der Ausgestaltung der Vorschriften gegeben wird. Das kantonale Gesetz regelt die formalen Voraussetzungen, welche für alle Gemeinden gleich sein sollen.

Die GRÜNEN Baselland bringen zu den folgenden Paragrafen Änderungsvorschläge ein:

§18: Die Zonenreglemente müssen im Interesse eines harmonischen Strassen- und Orts- und Landschaftsbildes, des ökologischen Ausgleichs, Förderung der Artenvielfalt, des Biotopsverbunds, der klimatischen Aspekte sowie zur Erreichung einer hohen Qualität des Wohnumfelds Vorschriften über die Gestaltung, Baumaterialien und Farbgebung der Bauten und Freiflächen, die Anteile und Qualität begrünter Flächen sowie die Bepflanzung insbesondere mit Hecken und Bäumen enthalten.

§382: Der Quartierplan muss insbesondere enthalten:

abis (neu) Vorschriften über den ökologischen Ausgleich, den Biotopverbund, die klimatischen Aspekte, Förderung der Artenvielfalt;

Auch mit dieser Muss-Formulierung haben die Gemeinden in der Umsetzung genügend Spielraum.