Medienmitteilung vom 24. Juni 2022

Die Grünen Baselland haben am vergangenen Mittwoch, 22.6.2022, ihre Mitgliederversammlung abgehalten. Neben der Nomination von Isaac Reber für die Regierungswahlen 2023 fassten die Mitglieder die Parolen für die Abstimmungen vom 25. September 2022 und informierten sich über die gemeinsame Klimafonds-Initiative von GRÜNE und SP. Zudem wurden einige personelle Wechsel bekanntgegeben.

Die bisherigen Landräte Klaus Kirchmayr-Gosteli und Bálint Csontos wurden aus der Fraktion verabschiedet. Auf sie folgen Katrin Joos-Reimer und Michael Bürgin in den Landrat. Rahel Bänziger tritt vom Fraktionsvizepräsidium und damit auch von ihrem Einsitz in die Geschäftsleitung Grüne Baselland zurück. Neu übernimmt diese Aufgaben Landrätin Lotti Stokar. Das Engagement aller hier Genannten wurde mit herzlichem Applaus verdankt.

Zu den Parolen:

Kantonal Keine Abstimmungsvorlagen

National

  • JA zur Massentierhaltungsinitiative
  • NEIN zum Verrechnungssteuergesetz
  • NEIN zur Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer
  • NEIN zur Änderung des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung

Die Grünen Baselland unterstützen die Massentierhaltungsinitiative einstimmig. Die Würde des Tieres gehört schriftlich in die Verfassung verankert – und unser Verhältnis zu Fleischproduktion und -konsum ist grundsätzlich zu überdenken, was mit der langen Übergangsfrist von maximal 25 Jahren im Sinne eines Generationenwechsels angestrebt wird. Schweizweit sind mit 5% aller Betriebe insgesamt 3000 Betriebe von der Initiative betroffen. Es handelt sich bei der Massentierhaltungsinitiative also um eine durchaus umsetzbare und sinnvolle Veränderung.

Zum Verrechnungssteuergesetz fasste die Versammlung einstimmig die NEIN-Parole. Die Verrechnungssteuer ist eine «Sicherungssteuer», die dafür sorgt, dass Zinserträge und Vermögen in der Steuererklärung korrekt deklariert werden. Wer die entsprechenden Kapitalerträge korrekt versteuert, erhält die Verrechnungssteuer anschliessend zurückerstattet. Die Abschaffung der Verrechnungssteuer ist somit ein Freipass zur Steuerkriminalität. Zudem bringt – wie auch die Stempelsteuerabschaffung – die ersatzlose Abschaffung der Verrechnungssteuer einem Grossteil der Bevölkerung nichts. Im Gegenteil: Jährliche Steuerausfälle belasten Bund und Kantone und das Geld fehlt dann woanders – meist fürs Klima, die Altersvorsorge und vieles mehr.

Die beiden Vorlagen zur AHV21 werden von den Mitgliedern mit einer klaren Mehrheit abgelehnt. Das Narrativ von der kurz vor dem Ruin stehenden AHV ist so nicht zutreffend – es werden die Jungen gegen die Alten ausgespielt. Seit 1975 gab es keine Erhöhung der Lohnbeiträge, und die Arbeitsproduktivität ist seither stets gestiegen.

Währenddessen sind unsere Gesellschaft und unser System von einer Gleichstellung weit entfernt. Frauen* haben auf dem Arbeitsmarkt nicht dieselben Bedingungen und weisen meist eine andere Erwerbsbiographie vor als ihre männlichen Kollegen. Nach Renteneintritt melden doppelt so viele Frauen* den Bedarf nach Ergänzungsleistungen an wie Männer. Es kann nicht sein, dass man die AHV mit der Erhöhung des Frauenrentenalters nun auf dem Rücken der Frauen saniert.