Änderung des Energiegesetzes und des zugehörigen Dekrets aufgrund des Energieplanungsberichts 2022
Wir haben die konkreten Änderungsvorschläge durchgearbeitet und Anpassungen vorgeschlagen. Sie sind in diesen beiden Dokumenten jeweils in der dritten Spalte aufgeführt:
Vernehmlassung Grüne zu Energiegesetz 20220425_DEF
Vernehmlassung Grüne zum Dekret 20220425_DEF
Weiter haben wir unsere generelle Meinung wie folgt zusammengefasst:
- Die Richtung stimmt, aber die Geschwindigkeit bzw. Ambitionen sind zu klein. Damit werden die Probleme, die sich z.B. bei der Umsetzung des Paris-Abkommens zur Reduktion des Klimaproblems ergeben, in die Zukunft verschoben. Dies erachten wir nicht nur als unfair gegenüber der nächsten Generation, sondern es erschwert oder verunmöglicht dieser, die Verpflichtungen einzuhalten. Auf alle Fälle wird es für die kommende Generation sehr teuer oder sogar unbezahlbar, wenn wir jetzt nicht schnell handeln. Heute haben wir noch die Möglichkeiten.
- Daher erachten wir maximale Anstrengungen zur schnellstmöglichen Erreichung eines 100%-Anteils an erneuerbarer Energie im Baselbiet als absolut notwendig für ein zukunftsfähiges Baselbiet.
- Beim Heizwärmebedarf sehen wir bei bestehenden Bauten einen Zielwert von 20 statt 40 kWh pro Quadratmeter als Stand der Technik, der bereits heute erreichbar ist.
- Bei Quartierplanungen sind zwingend weitergehende Vorgaben bzgl. einer weitergehenden Energieeffizienz einzuführen.
- Bei den Energieförderbeiträgen für eine emissionsarme Mobilität ist zu gewährleisten, dass den Förderkriterien laufend gemäss aktuellstem Stand der Technik bzgl. Technologien und Verbrauch Rechnung getragen wird. Autos mit alternativem Antrieb sind nicht per se emissionsarm, denn die die Herstellung der Fahrzeuge und der Energieträger wie z.B. Strom, Wasserstoff oder biogene Treibstoffe sind mit teilweise hohen Umweltauswirkungen verbunden. Entsprechend muss bei einer Förderung diesen Aspekten und damit auch der Effizienz der Fahrzeuge Rechnung getragen werden.