Änderung des Steuergesetzes: Umsetzung OECD-Mindestbesteuerung
Stellungnahme der GRÜNEN Baselland vom 6. Mai 2025
Die GRÜNEN Baselland nehmen zur geplanten Änderung des Steuergesetzes, betreffend die Umsetzung der OECD-Mindestbesteuerung, wie folgt Stellung.
Aufgrund unserer Prüfung der bereitgestellten Unterlagen kommen wir zum Schluss, dass diese Umsetzung im Gesetz grundsätzlich korrekt gemacht wurde. Dabei sind u.a. die folgenden Punkte zu erwähnen:
- Die inhaltliche und zeitliche Umsetzung entspricht den gegebenen Rahmenbedingungen.
- Die Verteilung der Erträge zwischen Kanton und Gemeinden entspricht dem heutigen Verteilschlüssel der Steuern und ist pragmatisch gelöst.
- Aufgrund der Erwartungen bezüglich der geringen Höhe an zusätzlichen Steuereinnahmen erachten wir eine Zweckbindung im Moment auch nicht für sinnvoll. Jedoch erachten wir es als wichtig, dass sich der Regierungsrat vorbehält – falls die Steuererträge höher ausfallen sollten als zum heutigen Zeitpunkt erwartet – einen Teil der Mittel für Standortförderung einzusetzen. Sollte tatsächlich Geld in die Standortförderung fliessen, so ist dies an Nachhaltigkeitsvorgaben zu knüpfen.
Im Hinblick auf die teilweise schwierige finanzielle Situation der Gemeinden schlagen wir vor, dass die Verteilung der Erträge zwischen dem Kanton und den Gemeinden nicht 2/3 zu 1/3 sondern fifty-fifty erfolgen sollte. Auf Grund der Erwartungen, dass die Erträge gering ausfallen werden, können damit die finanziellen Probleme der Gemeinden nicht gelöst werden, aber der Kanton kann damit ein positives Zeichen setzen. Damit das Geld den finanzschwachen Gemeinden zugutekommt, schlagen wir folgenden Verteilschlüssel vor:
- 50% gehen an den Kanton
- 35% gehen an die Gemeinden
- 15% gehen in den Finanzausgleich und stehen den Nehmergemeinden zu Verfügung.
Grundsätzlich begrüssen wir die Neuregelung und bitten den Regierungsrat, unseren Vorschlag bezüglich der Verteilung zu prüfen und ggf. umzusetzen.