20. Dezember 2022

Die Grünen Baselland nehmen zur geplanten Änderung des Steuerbezugsystems wie folgt Stellung:

  • Ein Vorteil des neuen Bezugsystems besteht darin, dass zum Zeitpunkt des 31.03. des Folgejahres die Einkünfte etwas besser bekannt sind als im Herbst des Veranlagejahres. Somit kann die eigene Einschätzung der geschuldeten Steuern etwas genauer erfolgen. Jedoch wird damit das Problem nicht behoben, dass auch zu diesem Zeitpunkt die Steuern provisorisch sind und erst im Laufe des Jahres definitiv bestimmt werden können. Entsprechend ist der Nutzen für ein besseres Verständnis der Steuern, was dem Anliegen der Motion entspricht, sehr gering.
  • Ebenso erachten wir den Nutzen eines einheitlichen Bezugssystems für die Bundessteuer und die Staats- und Gemeindesteuern als unwesentlich. Auch andere finanzielle Verbindlichkeiten haben unterschiedliche Termine, was wohl eher ein Vor- als ein Nachteil ist.

Diesen marginalen Vorteilen stehen u.a. die folgenden wesentlichen Nachteile gegenüber:

  • Es entsteht eine Liquidationslücke von bis zu CHF 500 Mio.
  • Aufgrund des Wegfalls von Finanzierungskosten und Verzugszinsen entstehen Kosten von mehreren Millionen Franken pro Jahr. Geld, das sicher besser eingesetzt werden kann. Mit einem Bruchteil davon könnte eine Information der Bevölkerung gemacht werden, so dies als sinnvoll und notwendig erachtet wird.

Aus diesen Gründen können wir uns der Beurteilung des Regierungsrates anschliessen und lehnen den vorliegenden Gesetzesentwurf ab, da die unwesentlichen Vorteile die Risiken und Nachteile einer Änderung der bestehenden Verordnung nicht rechtfertigen würden.