Einführung des kantonalen Doppelproporzes im Kanton Basel-Landschaft – Teilrevision des Gesetzes über die politischen Rechte (SGS 120)
Stellungnahme der GRÜNEN Baselland vom 29. Februar 2024
Die GRÜNEN Baselland nehmen zur „Einführung des kantonalen Doppelproporzes im Kanton Basel-Landschaft – Teilrevision des Gesetzes über die politischen Rechte (SGS 120)“ wie folgt Stellung.
Wir begrüssen die vorgeschlagene Wahlrechtsreform. Sie wurde in einem langjährigen und sorgfältigen Prozess erarbeitet und basiert auf einem breiten Konsens der Parteien.
Mit der Wahlrechtsreform wird eine deutlich bessere Abbildung des Wählerwillens erreicht und die in den vergangenen Jahren mehrfach unverständliche Verschiebung von Sitzen zwischen den Wahlkreisen behoben. Zudem wird der eingebettete Anreiz, nicht zu wählen, eliminiert. Mit dem vorgeschlagenen, auf dem Doppelproporz basierenden neuen Wahlsystem, wird zudem die Abweichung von Sitzverteilung im Landrat und den effektiven Wählenden-Anteilen minimiert.
Ebenso begrüssen die GRÜNEN Baselland die neue Lösung zur Sicherstellung einer gerechten Vertretung aller Wahlkreise durch die Einführung eines Mindestsitzes für jeden Wahlkreis. Das vorgeschlagene Mindestquorum von 5% der Parteistimmen im Wahlkreis bzw. von 3% im Gesamtkanton wird von uns ebenfalls unterstützt.
Zusammenfassend sind die GRÜNEN Baselland vollständig einverstanden mit der vorgeschlagenen Wahlreform und deren erstmaligen Anwendung bei den Landratswahlen im Jahr 2027.