Stellungnahme der GRÜNEN Baselland vom 23. Januar 2024

Die GRÜNEN Baselland nehmen zum Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege (EG BGFAP) wie folgt Stellung.

Allgemeine Bemerkungen

Wir begrüssen es, dass der Kanton BL zügig voranschreitet und mit dem vorliegenden Entwurf einen gangbaren Weg vorzeigt, wie in unserer Region mehr Fachkräfte für Pflegeberufe ausgebildet werden können und somit die Ausbildungsoffensive ohne Verzug umgesetzt werden kann. Dass dies innerhalb eines bikantonalen Projektes mit Basel-Stadt und mit dem Ziel, in beiden Kantonen gleichlautende Umsetzungsbestimmungen zu erreichen umgesetzt wird, ist zwingend.

Durch das zweistufige Vorgehen bei der Umsetzung der Pflegeinitiative laufen die Betriebe Gefahr, dass frisch ausgebildete Fachkräfte frühzeitig wieder abspringen, wenn nicht gleichzeitig die Anstellungs- und Arbeitsbedingungen verbessert werden.

Die Gesundheitsbetriebe sollten deshalb flankierend dazu mit raschen Massnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen alles dafür tun, um die Abgänge zu verringern. Der Kanton Baselland und die angrenzenden Kantone sollen die Betriebe dabei motivieren und unterstützen, die Arbeitsbedingungen zu verbessern. Verschiedene Umfragen zeigen auf, dass vor allem auch neue Arbeitszeitmodelle auf allen Stufen erforderlich sind, um die Attraktivität des Pflegeberufes langfristig zu verbessern und Abgänge möglichst zu verhindern. Die beiden Basel sollen und müssen zusammen mit allen Betroffenen nun neue Arbeitsmodelle erarbeiten und ausprobieren. Das kann dann helfen, die Vorlage im Bundesparlament durchzubringen, wenn es erfolgreiche Projekte gibt.

Es ist auch wichtig, dass in den nächsten Monaten zusätzliche Erholungszeiten eingeplant, Überstunden und Ferien bezogen und die vereinbarten Pensen eingehalten werden können.

Wir empfehlen dringend ein Monitoring, um zu sehen, inwiefern die Ausbildungsoffensive greift und ob die neu Ausgebildeten längerfristig im Beruf bleiben.

Anmerkungen zum Gesetzesentwurf:

Generell begrüssen wir die vorliegenden Regelungen. Wir erachten diese insgesamt als zielführend. Die Absprache mit Basel-Stadt ist zwingend.

§5 Beiträge an Aus- und Weiterbildungen

1-3 keine Anmerkung

4 Der Regierungsrat kann die Qualität der praktischen Ausbildung fördern, indem er zweckdienliche Massnahmen der Einrichtungen gemäss § 3 Abs. 1 finanziell unterstützt.

Forderung: Weglassen der Kann-Formulierung: Der Regierungsrat fördert die Qualität….

6 Die Beiträge müssen in den Einrichtungen zweckgebunden eingesetzt werden.

Bemerkung: Das Begleiten und Einarbeiten von Auszubildenden ist für die Ausbildner*innen im laufenden Betrieb eine zusätzliche Belastung. Diesem Umstand muss gebührend Rechnung getragen werden. Denn für die praktische Ausbildung sind entsprechend motivierte Mitarbeitende notwendig.

Hierfür sehen wir im vorliegenden Gesetzesentwurf keine zwingenden Anreize oder Entlastungsmassnahmen seitens Ausbildungsbetriebe. Möglich wäre eine entsprechende Pflicht für Ausbildungsstätten in §5 6.

§11 Ausbildungsbeiträge

Sehr wichtig und unabdingbar sind die unter §11 aufgeführten geplanten Ausbildungsbeiträge zur Sicherung des Lebensunterhalts für Studierende des Bildungsgangs Pflege HF und des Bildungsgangs Pflege FH. Wir befürworten eine möglichst grosszügige und unbürokratische Regelung.

Forderung: Es ist zu prüfen, ob nicht auch für Quereinsteigende für tiefere Ausbildungsstufen der Pflege oder für Wiedereinsteigende auf allen Stufen entsprechende Ausbildungsbeiträge vorgesehen werden sollten.

Bemerkung: Fachfrauen und Fachmänner Gesundheit EFZ (FAGE) und EBZ sind ebenso unentbehrlich für die Pflege, vor allem im Bereich der Langzeitpflege. Gelingt es dem Kanton, über die Förderung der Ausbildung Fachfrau / Fachmann Gesundheit EFZ auch die Zahl der Abschlüsse Pflegefachfrau / Pflegefachmann HF zu erhöhen, könnte so längerfristig ein wesentliches Ziel der Gesetzesvorlage erreicht werden.