Die Grünen Baselland nehmen zur oben genannten Vorlage wie folgt Stellung: Wir begrüssen Anstrengungen im Bereich der Informationstechnologie zur Einführung von sicheren und benutzerfreundlichen Standardanwendungen an allen öffentlichen Schulen im Kanton Basel-Landschaft. Die Vorlage erscheint insgesamt ausgereift und berücksichtigt die Partikularinteressen des Kantons an einer einheitlichen und effizienten Administration wie auch der Gemeinden, autonom über die Einführung von weiteren, kostenpflichtigen Angeboten entscheiden zu dürfen. Aus Sicht der GRÜNEN ergeben sich einzelne Detailfragen, auf die in den Fragen und Bemerkungen zur Vernehmlassung untenstehend näher eingegangen wird.

So soll sichergestellt werden, dass die neuen Standardanwendungen tatsächlich und ausschliesslich eingesetzt werden. Da es sich hierbei um eine relativ technische Vorlage handelt, sollten die Mitglieder eines paritätisch zusammengesetzten Gremiums zwingend gewisse Grundkenntnisse im Bereich der Informationstechnologien mitbringen. Abschliessend geht aus dem revidierten Bildungsgesetz nicht hervor, ob mit dieser Rechtsgrundlage auch günstige kantonale Lizenzen für freiwillige, weitere Anwendungen für Lernende an kommunalen Schulen beschafft werden können.

Anhang: Beantwortung der Fragen

1. Befürworten Sie den beabsichtigten Anschluss der Primar- und Musikschulen an das bereits bestehende IT-System des Kantons?

X Ja

☐Nein

Bemerkungen: Die Vereinheitlichung und Zentralisierung der administrativen Abläufe innerhalb der Primar- und Musikschule sowie im Austausch mit dem Kanton hat aus Sicht der GRÜNEN.

2. Sind Sie damit einverstanden, dass grundlegende Standardanwendungen (Stammdaten-verwaltung, Verwaltung der Promotion, Anwendung für die Abwicklung von Anstellungsverträgen für Lehrpersonen, SBL-Dateiablage und SBL-E-Mail-System) zentral und einheitlich genutzt werden?

X Ja

☐Nein

Bemerkungen: Die bereits auf kantonaler Ebene vorhandene Infrastruktur scheint sich bisweilen auf verschiedenen Ebenen – inkl. Sicherheit und Datenschutz – bewährt zu haben. Aus Sicht der GRÜNEN spricht nichts gegen die Einführung der grundlegenden Standardanwendungen für Primar- und Musikschulen. Die Praxis zeigt jedoch, dass Nutzer*innen dazu tendieren, bereits vorhandene Infrastrukturen (zumindest parallel) weiter zu nutzen, wenn «von aussen» neue Lösungen eingeführt werden, die sie so bisher nicht gekannt haben. Deshalb würden die GRÜNEN eine noch klarere Formulierung zur ausschliesslichen Nutzung der neuen Infrastruktur anregen. Details zur Formulierung siehe als Bemerkung zur Frage

3. Befürworten Sie die Ausgabenbewilligung für die kantonsseitigen Einführungskosten von 1’485’000 Franken und für die Abgeltung der entsprechenden Kosten der bereits angeschlossenen Primarschulen?

X Ja

☐Nein

4. Befürworten Sie die Änderung des Bildungsgesetzes (SGS 640) zur Regelung des Betriebs und der Finanzierung für die in §59bis definierten IT-Services?

X Ja

☐Nein

Bemerkungen: Die GRÜNEN regen einen zusätzlichen Absatz zur Sicherstellung eines tatsächlichen und ausschliesslichen Übergangs auf die neuen Standardanwendungen, beispielsweise als Absatz 5, wobei sich die jetzigen Absätze 5 usw. um eine Ziffer verschieben würden:

Die Schulen dürfen im Bereich der Standardanwendungen ab deren Einführung keine weiteren oder parallelen Anwendungen mit dem gleichen oder ähnlichen Zweck nutzen. Vorhandene alternative Anwendungen sind auf den Einführungszeitpunkt der Standardanwendungen von den Schulen zu kündigen und allenfalls zu desinstallieren.

5. Befürworten Sie den Aufbau und die Etablierung eines paritätisch zusammengesetzten Gremiums zur künftigen Steuerung der gemeinsam betriebenen Services der Schulinformatik (IT-Betrieb und Bewirtschaftung des Angebotsportfolios)?

X Ja

☐Nein

Bemerkungen: In diesem Bereich ist es besonders wichtig, dass die Mitglieder eine solchen paritätisch zusammengesetzten Gremiums zumindest eine gewisse Affinität zu Informationstechnologien bzw. gewisse Qualifikationen und Fachkenntnisse haben, um zu verhindern, dass sie als reine «Abnick-Gremien» oder als «Verhinderer-Gremien» fungieren, weil sie inhaltlich mit der Materie überfordert sind. Absatz 7 kann deshalb um folgenden Satz ergänzt werden:

Die Mitglieder des Gremiums haben als Wahlvoraussetzung Grundkenntnisse im Bereich der Informationstechnologien vorzuweisen.

Weitere Bemerkungen: Für die GRÜNEN stellt sich in dieser insgesamt sehr erfreulichen Vorlage abschliessend die Frage, ob mit dem neuen §59bis auch eine Grundlage für den Bezug von vergünstigten kantonalen Lizenzen im Bereich der freiwilligen «weiteren Anwendungen» für Lernende an den Primar- und Musikschulen geschaffen wird oder nur für das Personal der betreffenden Schule/beitretenden Gemeinde. Es könnte sich lohnen, diesbezüglich Konkretisierungen in §59bis vorzunehmen.