Sehr geehrte Damen und Herren
Gerne nehmen die Grünen Baselland wie folgt Stellung und bedanken sich für die Einladung zur Vernehmlassung.
1. Vorbemerkungen
2. Objektblatt S 5.1 Standorte für kantonale öffentliche Bauten/Anlagen
Keine Bemerkungen
3. Objektblatt L 2.3 Wald
Wir begrüssen die Konkretisierung betreffend „Schutzwälder“ und erwarten die zügige Ergänzung der übrigen Waldentwicklungspläne (WEP). Die grosse Bedeutung unserer Wälder kann nicht genug betont werden. Mit dem Klimawandel bestehen auch in diesem Bereich grosse Herausforderungen. Die nötigen finanziellen Mittel sind einzuplanen.
4. Objektblatt L 3.1 Vorranggebiet Natur
Keine Anmerkungen
5. Objektblatt L 3.4 Wildtierkorridore
Wir begrüssen das Festlegen von Wildtierkorridoren im KRIP sehr. Allerdings ist unverständlich, warum nicht alle bekannten Wildtierkorridore bereits jetzt aufgenommen werden. Die Zerstückelung der Landschaft schreitet weiter rasch voran und dadurch verschärft sich das Problem laufend. Es sollen nicht nur ausgewählte regionale Bewegungsachsen festgelegt werden sondern sämtliche bisher im Richtplan mittels Symbolen enthaltenen Korridore (Laufen, Allschwil, Arisdorf, Wintersingen, Liestal, Lausen, Diegten, Buckten).
Zur Ausgangslage: Die Zielarten werden praktisch abschliessend aufgezählt. Insbesondere werden kleine Tiere wie Amphibien, Igel, Wiesel etc. nicht genannt.
Wir beantragen, dass der Text hier ergänzt wird.
Die Grüne Baselland fordern ausserdem lichtarme Korridore als neue Kategorie: Es braucht Vernetzungskorridore ohne Lichtemissionen zum Schutz der Tiere.
6. Objektblatt L 4.1  Ausflugsziele im Jura
Keine Anmerkungen.
7. Objektblatt V 3.1 Radrouten
Grundsätzlich:
Die Grundlagen, auf die sich dieses Objektblatt abstützt, sind veraltet. Sie stammen von 1987, und auch der aktuell gültige Radroutenplan ist mittlerweile 20 Jahre alt. Angesichts der inzwischen erfolgten technischen Entwicklungen (E-Bikes) und der grossen Mobilitätsprobleme in weiten Teilen des Kantons halten wir eine einfache Fortschreibung dieses Objektblattes für höchst problematisch. Wir fordern stattdessen eine Gesamtüberarbeitung des Objektblattes, bei der im Rahmen einer Gesamtmobilitätsstrategie das Zweirad als Verkehrsträger neu zu positionieren ist. Als Sofortmassnahme müssen die Planungsanweisungen mit einem Auftrag an den Kanton ergänzt werden, sich um Velo-Schnellrouten zu kümmern.
 
LRV/Richtplankarte Verkehrsinfrastruktur
Die Anpassungen und Fortschreibungen bei Radrouten sind unzureichend beschrieben. Es fehlen
–          Teilweise die Angaben zu Gemeinde/Kantonsstrasse
–          Die Veränderungen, wenn Radrouten auf Nebenstrassen verlegt werden (wird die Route länger, grössere Höhendifferenzen, wie sind die Vortrittsberechtigungen?)
Ohne diese Angaben ist kaum einzuschätzen, ob es sich bei der Verlegung der Route tatsächlich um eine Optimierung handelt, wie behauptet, oder aber um eine Qualitätseinbusse für RadfahrerInnen.
Solange die Auswirkungen nicht detailliert dargelegt sind, lehnen wir die Verlegungen der Radrouten von Kantons- auf Nebenstrassen ab (Nr. 10–14, 18–20, LV, S. 10 ff). Damit der Velopendlerverkehr tatsächliche eine attraktive Alternative zum Auto sein kann, braucht er vortrittsberechtigte, leicht lesbare zügige Routen.
Es entspricht nicht der gebotenen Veloförderung nach KRIP und USG-BL, die Velos von den Kantonsstrassen zu verdrängen, anstatt ihnen dort den sicheren Radweg oder Radstreifen zu schaffen (vgl. Nr. 13, LV, S. 11). Auch schafft man damit ein negatives Präjudiz für künftige Velobahnen, wie sie auch der Kanton Baselland auf den wichtigen Pendlerachsen benötigen wird, um die überfüllten Strassen vom Autoverkehr zu entlasten. Diese Velobahnen werden zwingend entlang den vortrittsberechtigten Achsen verlaufen müssen.
Wir beantragen, die Strecke nach Hofstetten im KRIP zu belassen und auch zu realisieren. Es soll die Zusammenarbeit mit dem Kanton Solothurn gesucht werden. Ein Verzicht auf die Strecke widerspricht ausserdem der Vorgabe, dass RRt bis zu den Kantons- und Landesgrenzen zu führen sind.
Die KRIP-Einträge Nr. 2, 5, 8, 9, 16, 17, 21, 22 befürworten wir.
Planungsgrundsätze
– a Der Veloverkehr ist zu fördern. Er benötigt dazu sichere, direkte und attraktive Netze und attraktive Abstellmöglichkeiten.
– b Der Alltags-Veloverkehr ist auf vortrittsberechtigten Achsen zu führen, wo ein zügiges Vorankommen sichergestellt ist.
– c Bei der Führung der Radrouten auf Nebenwegen entstehen keine Umwege und sind keine nennenswerte Höhenunterschiede zu bewältigen.
– d Radrouten verlaufen auf befestigtem Belag.
Planungsanweisungen
a Der Kanton stellt das Radroutennetz (auf der Basis des Radroutenplans von 1998) bis 2020 fertig, ergänzt es attraktiv und optimiert es weiter.
d Der Kanton schafft die gesetzlichen Voraussetzungen, damit Velo-Abstellplätze als Bestandteil des Radrouten-Netzes integriert und finanziert werden können.
Örtliche Festsetzungen
– Das Radroutennetz wird ergänzt mit:
— Erschliessung Schulstandort Polyfeld
Begründung: Am Standort werden 4000 Studierende und Mitarbeitende angesiedelt. Die Anbindung des Polyfeld ans Radroutennetz ist unabdingbar und sehr einfach zu realisieren. Die Anbindung an die Radroutennetz entspricht auch den Anforderungen aus Objektblatt S 5.1 (Standorte für kantonale öffentliche Bauten und Anlagen).
– Die Veloführung durch das Gebiet Schweizerhalle (West-Ost) ist mangelhaft. Die Strasse ist teilweise 3-spurig, aber für Velos fehlt eine gute und sichere Durchführung.
— Rheinstrasse Pratteln – Liestal
Begründung: Die Veloführung auf der Überdeckung des Schönthaltunnels mag für den Freizeitverkehr attraktiv sein. Sie führt jedoch nicht von den Quellen und zu den Zielen der Siedlungen. Die umfahrene Rheinstrasse (A22) muss auf den Veloverkehr ausgerichtet werden
– Das Radroutennetz gemäss der ergänzten Richtplankarte Verkehrsinfrastruktur aber ohne die noch ungenügend qualifizierten Verlegungen von Radrouten von Kantons- auf Nebenstrassen wird festgesetzt.
Begründung: Wie vorliegend lehnen wir die Festsetzung des Radrouten-Netzes ab.
– Geringfügige Änderungen der Lage des Radroutennetzes, ohne Änderung der Ausgangs- und Zielorte bzw. der angebundenen Siedlungsgebiete, ohne Umwege und nennenswerte Höhendifferenzen sowie ohne Änderung der Vortrittsberechtigung, der Beleuchtung, der sozialen Sicherheit und des Fahrbelages werden im Rahmen von Fortschreibungen (ohne Landratsbeschluss) in den Richtplan aufgenommen.
Begründung: Der Veloverkehr reagiert sehr sensibel auf Umwege und Höhendifferenzen. Wie vorliegend stimmen wir den Bedingungen für Anpassungen im Rahmen von blossen Fortschreibungen in keiner Weise zu. Entstehen Umwege und oder sind nennenswerte Höhendifferenzen zu überwinden, ändert die Vortrittsberechtigung und/oder der Fahrbelag, handelt es sich keineswegs um „geringfügige Optimierungen“ sondern um Verschlechterungen für den Veloverkehr. Die Qualitätseinbussen solcher Radrouten können vom Velofahren abhalten, weil es z.B. mit Stop-and-Go-Fahrten (z.B. im Quartier mit Rechtsvortritt), schweisstreibenden Passagen, mergelverspritzten Kleidern, düsteren Abschnitten einhergehen könnte.
Sollten unserer Änderungen dazu nicht berücksichtigt werden, beantragen wir, dass jede Radroutennetz-Anpassung einen Landratsbeschluss bedarf (d.h. Streichung der ganzen vorgeschlagenen Bestimmung).
 
8. Objektblatt V 3.2 Wanderwege
Parallele Routen dürfen nicht gekürzt oder aufgehoben werden – das bestehende Netz ist wichtig für die Wanderregion.
Wir begrüssen das überprüfte Wanderwegnetz. Wir weisen darauf hin, dass der Schutz der Wanderwege eine Daueraufgabe des Kantons darstellt. Die Vorgaben des Bundes sind unvermindert anzuwenden. Insofern sind wir gespannt darauf, ob die Qualität der Markierungen bei dem vorgeschlagenen reduzierten Kostenaufwand (CHF 60’000 statt 80 -90’000) erhalten bleiben wird.
9. Objektblatt VE 1.2 Abbau
Keine Bemerkungen.
10. Objektblatt VE 3.1 Deponien
Grundsätzliches
Die Vorlage zeigt erschreckende Unzulänglichkeiten, Widersprüche und nicht nachvollziehbare Aussagen.
Unnötige Zerstörung von wertvoller Fruchtfolgefläche. Unsere Böden weisen eine komplexe Struktur auf, die sich über Jahrhunderte hinweg entwickelt hat. Nach Einstellung des Deponiebetriebs kann die natürliche Fruchtbarkeit der Böden nicht wiederhergestellt werden: selbst nach etlichen Jahren weisen die Böden nicht die gleiche Fruchtbarkeit wie heute auf. Fruchtfolgeflächen bilden keine erneuerbaren Ressourcen und der Erholungsprozess von Kulturland dauert über mehrere Generationen an – eine Deponie auf Agrarland zieht landwirtschaftliche Ertragseinbussen nach sich, von denen noch unsere Urenkel betroffen sein werden.
Entsorgungssicherheit auf Kosten der Ernährungssicherheit? Zum Schutz des Kulturlands verpflichtet der Bund seit 1992 die Kantone, ihre besten Ackerböden langfristig zu erhalten (vgl. Sachplan Fruchtfolgeflächen). Der Kanton Basel-Landschaft ist daher verpflichtet, ein Mindestumfang von 9‘800 ha Fruchtfolgefläche zu sichern. In unserem Kanton wird jedoch mehr Kulturland als im schweizerischen Durchschnitt überbaut. Fruchtfolgeflächen sind daher äusserst knapp und die Reserve beträgt bereits heute weniger als 1%.
Veraltetes Konzept ohne Bewusstsein für Nachhaltigkeit. Das Amt für Raumplanung stützt sich auf ein Deponie-Konzept, das aus dem Jahr 1998 stammt und das offensichtlich der Überarbeitung bedarf. Im kantonalen Vergleich ist Baselland was die Recycling-Möglichkeiten von Aushubmaterial und Bauschutt anbelangt als rückständig zu betrachten. Das Amt für Raumplanung erachtet es gegenwärtig nicht als notwendig, unsere wertvolle Landschaft vor unnötigen Deponien zu schützen und hat es bislang verpasst, das veraltete Konzept um verbindliche Kriterien der Nachhaltigkeit zu ergänzen. Bevor also weiterhin unnötig viel Deponieraum gesichert wird, sollte ein nachhaltiges Konzept zur Reduzierung desselben erarbeitet werden.
Die Zukunftsprojektionen sind methodisch zweifelhaft und ergeben einen zu hohen Bedarf. Für den Bedarf an Deponievolumen wurden lediglich die letzten 3 Jahre als Referenzwerte genommen. Dabei handelt es sich um bauwirtschaftliche Boomjahre, die nun gleich auf die nächsten 20 Jahre extrapoliert werden. Das ist statistisch fraglich und führt zu viel zu hohen Werten, da langfristige Einflussfaktoren vernachlässigt werden. Diese Mengenprojektion ist nach unserer Sicht für eine verlässliche Langzeitplanung absolut untauglich und nicht zu verantworten.
Deponien auf Vorrat? Rechnet man mit der Menge an sauberem Aushubmaterial, das im Durchschnitt in den Jahren 2014-2016 im Kanton Basel-Landschaft deponiert wurde (jährlich ca. 65’000 m3), würde die neu geplante Kapazität an Deponieraum des Typs A für die nächsten 183-248 Jahre ausreichen (vgl. Diagramm 1, Anhang S. 10)! Fruchtfolgeflächen dürfen nicht zugunsten einer fragwürdigen Entsorgungssicherheit derart lange blockiert und degradiert werden.
Was sucht der Kanton? Deponieraum für Typ A oder B? In der Feinevaluation mussten aus Gewässerschutzgründen 6 Deponien von einem Typ B (Inertstoff) zu einem Typ A (sauberes Aushubmaterial) umgestuft werden. Damit entstand ein nicht vorgesehenes Deponievolumen von zusätzlichen 8 Mio. m3 für Aushubmaterial des Typs A. Es ist nicht nachvollziehbar, warum es dieses Volumen braucht.
Zahlenspiel und künstliche Bedarfsgenerierung von Deponien des Typs A? Anstatt die von einem Typ B zu einem Typ A umgestuften Deponiestandorte aus der Planung zu streichen, scheint die  Vorlage die Statistik derart auszulegen, dass ein künstlicher Deponieraum-Bedarf des Typs A geschaffen wird. Der vorgerechnete Deponieraum-Bedarf für sauberes Aushubmaterial (Typ A) fällt um bis zu 3 Mio. m3 höher aus als die in der Vorlage für den Landrat veröffentlichten Erfahrungswerte (vgl. Vorlage Landrat, S. 16.[1]
Vergleichen wir die in der Landratsvorlage veröffentlichten Zahlen des Diagramms (Erfahrungswerte) mit jenen in der Tabelle (zukünftiger Bedarf), so kommen wir zum erschreckenden Schluss, dass die Vorlage die Zahlen so auslegt, dass sich ein höherer Volumenbedarf für Material des Typs A ergibt als im Kanton erfahrungsgemäss anfällt (vgl. Vorlage Landrat, S. 16) – ein Volumen von 3 Mio. m3 entspricht drei möglichen Deponien.
Anmerkungen zu den einzelnen Standorten:
Isental
In der „Vorlage für den Landrat“ wird deutlich, dass das Isental kein geeigneter Standort für eine Deponie ist, denn fast alle aufgeführten Kriterien fallen negativ aus:
„Der Standort Isental (Deponie Typ A) ist in der Feinevaluation auf Rang 7 aller Standorte gekommen. Der Standort Isental liegt im Offenland und tangiert das Isentalbächli. Abhängig von dem im Nutzungsplanverfahren festgelegten Deponieperimeter werden Fruchtfolgeflächen in grösserem Umfang temporär beansprucht. Als ungünstig werden die Kriterien Landschaftsschutz und Flächennutzung beurteilt. Als günstig ist die Erschliessung ab der nahen Autobahnausfahrt Diegten hervorzuheben. Von Seiten eines angrenzenden Landwirtschaftsbetriebes besteht erheblicher Widerstand.“ (S. 24)
Mit der Realisierung der Deponie im Isental wäre die ohnehin schon alarmierend knappe Reserve der Fruchtfolgeflächen aufgebraucht. Eine Priorisierung der Entsorgungssicherheit zugunsten der Ernährungssicherheit ist nicht nachvollziehbar und muss insbesondere auch angesichts des stetigen Bevölkerungswachstums als grob fahrlässig erachtet werden. Kulturland bildet keine erneuerbare Ressource, wir können es uns nicht leisten, Deponien auf wertvollen Fruchtfolgeflächen anzulegen.
Das Kriterium der Erschliessung ist höher gewichtet als Gewässerschutz, Landschaftsschutz, Fruchtfolgeflächen und Anwohnerschaft. Die Deponie im Bruggtal scheint trotz guter Anbindung nicht ausgelastet.
Die Feinevaluation für das Isental ist von einem Standortperimeter von 6.5 Mio. m3 ausgegangen. Dieser wurde im Rahmen des Mitwirkungsverfahrens auf Wunsch der Gemeinde und aufgrund des Widerstands eines Grundeigentümers auf 2.2 Mio. m3 (unverbindlich!) reduziert. Nun wäre es naheliegend, dass der neue Perimeter unter Berücksichtigung der Feinevaluationskriterien auch erneut beurteilt und ein neues Mitwirkungsverfahren ausgeschrieben würde. Dies war jedoch nicht der Fall. Dadurch wurde durch den neuen, reduzierten „vorgeschlagenen Ablagerungsperimeter“ der Deponie Isental, für die Feinevaluation, eine neue Ausgangslage geschaffen:
–        Die Bewertung für die Kulturgüter/-denkmäler wurde von einem 2 (neutral) zu einem 3 (günstig) geändert wurde, was nicht nachvollziehbar ist. Steht doch im Bewertungsraster Feinevaluation unter 2 (neutral): „Objekte gemäss kantonalen oder nationalen Inventaren im näheren Umfeld vorhanden mit guter Abschirmung“. Da dieser Punkt auch auf Asp/Isental zutrifft, müsste man hier folglich von einer Bewertung 2 und nicht 3 ausgehen.
–        Die Bewertung betreffend Einsehbarkeit der Deponie ist ebenfalls schwer nachvollziehbar, verläuft doch die Kantonstrasse über 920 m direkt am vorgesehenen Deponierand entlang. Auch der Wanderweg verläuft parallel zum Deponierand.
Sechs Bauernsiedlungen sind im Nahbereich (unter 300 m) der Deponie und haben somit volle Einsicht in dieselbe. Eine Bewertung 1 wäre hier angebracht.
–        Zur Bewertung der Bewirtschaftungsfähigkeit: Weshalb das Gelände des Standortes Asp/Isental als Taleinschnitt definiert wird, ist ebenfalls nicht nachvollziehbar. Gerne verweisen wir in diesem Kontext auf das Bewertungsraster der Feinevaluation: „in der Regel Bewertung 2; bei Auffüllungen von Taleinschnitten 3“. Im vorgesehenen Perimeter sind weniger als 5 Prozent der Gesamtfläche für die Bewirtschaftung mit Grossmaschinen ungeeignet. Da sich bei einer Aufschüttung mit Deponiematerial negative Effekte wie Verdichtungen, unregelmässige Setzungen, Humusverlust etc. einstellen, kann folglich keinesfalls von einer Verbesserung der Bewirtschaftungsfähigkeit ausgegangen werden. Eine Aufschüttung mit Deponiematerial ist immer problematisch, auch für die Bewirtschaftung. Hier müsste man nach der oben zitierten „Regel“ Folge leisten und von einer Bewertung 2 und nicht 3 ausgehen.
Würden die Kriterien in der Feinevaluation richtig gewertet, so würde das Isental mit dem verkleinerten „vorgeschlagenen Ablagerungsperimeter“  nicht auf Platz 7 sondern  mit
220 Punkten auf Platz 10 in der Rangliste stehen.
Nachdem sich die Gemeinde Diegten klar gegen das vorgeschlagene Deponievolumen von 6.5 Mio. m3 im Isental ausgesprochen hat und stattdessen eine reduzierte Variante von 2.2 Mio. m3 begünstigt hatte, hat das Amt für Raumplanung nicht mit einer Anpassung der Pläne, sondern mit der Eröffnung eines Verwirrspiels reagiert. Der ersten Variante von 6.5 Mio. m3 wurde ein unverbindlicher „vorgeschlagener Ablagerungsperimeter“ von 2.2 Mio. m3 an die Seite gestellt. Im Richtplan soll allerdings nach wie vor die Grossvariante, sprich ein potenzielles Volumen von 6,5 Mio. m3  und nicht allein der „vorgeschlagene Ablagerungsperimeter“ von 2,2 Mio. m3 eingetragen werden. Wie sich das Amt für Raumplanung über die Anliegen von Gemeinde und Landeigentümer hinwegsetzt, wird besonders auch in der Medienmitteilung vom 25. April 2018 evident, in der das Amt offenlegt, dass es sich von den neuen Deponie-Standorten ein Deponievolumen von ca. 20-24 Mio. m3 erhofft – der Spielraum von 4 Mio.m3 ist bezeichnenderweise deckungsgleich mit der Volumendifferenz vom ersten Ablagerungsperimeter und dem reduzierten „vorgeschlagenem Ablagerungsperimeter“ im Isental.
Die Argumentation, dass die Deponie Plänezen in Liestal nicht weiter verfolgt werde, da Liestal bereits über eine bestehende Deponie verfüge (vgl. Vorlage Landrat S. 21), könnte genauso gut auch für Diegten geltend gemacht werden: Diegten hat bereits eine Deponie.
Schäftleten / Chlustäli
Bei der Evaluation landete dieser Standort aus Gründen des Natur-, Landschafts und Kulturgüterschutz und des Wildtierkorridors auf Platz 3.
Tangiert werden zwei kommunale Naturschutzgebiete in Blauen, die Objekte 3 (Schäftletebach samt Seitentälern) und 4 (Läigruebebächli). Das Objekt Nummer 3 wird im Zonenreglement der Gemeinde Blauen als sehr wertvoll eingestuft (Waldlichtung mit ausgeprägter Bachstaudenflur, Trespenwiese). Auch der nichtgeschützte untere Teil auf Zwingener Boden ist geprägt vom offenen Bachlauf, Hochstaudenflur.Gebiet ist eine einheitlich und in sich geschlossene Landschaftskammer, die nur wenig begangen und somit marginal gestört wird. Im alten Regionalplan Landschaft war das Schäftletetäli und das Chlustäli als Naturschutzgebiet vorgeschlagen. Weshalb diese nicht mehr im Kantonalen Richtplan als Vorranggebiet Natur aufgenommen wurden, wissen wir nicht.
Die nicht bewaldeten Teile sind im Kantonalen Richtplan KRIP als Vorranggebiet Landschaft ausgewiesen. Das Gebiet ist ein wichtiges Rückzugsgebiet für das Wild. Aus diesem Grund haben die Jäger im europäischen Naturschutzjahr 1995 die Wiese im Waldgebiet aufgewertet.
Auch Pro Natura Basel-Stadt pflegt eine ökologisch wertvolle Fläche, das grosse Schutzgebiet Geebli. Diese besteht etwa zur Hälfte aus einem Buchen-Hainbuchen-Mischbestand und einer Wiese, die wiederum etwa je zur Hälfte eine schattig-feuchte, artenarme Kohldistelwiese und einen artenreichen ruderalen Halbtrockenrasen umfasst.
Zur Zeit der Standortsuche für eine regionale Abfalldeponie (die heute in Liesberg ist), war auch das Schäftletetäli ein möglicher Standort. Die Gemeinde Zwingen hatte sich damals vehement gegen die Verschandelung des naturschützerisch wertvollen Tals erfolgreich gewehrt. Das Gebiet ist Verbindungsachse des Wildtierkorridors BL07. Betroffen sind auch historische Wege (regional und national bedeutend).
Deponie Höli / Liestal
Die Deponie Höli ist auf 40 Jahre geplant und soll nun bereits nach 10 Jahren bereits voll sein. Wir fordern eine Änderung der Tarifstruktur, die das Rezyklieren interessanter macht als das Ablagern.
Bruggtal
Die Deponie Bruggtal ist für 2.1 Mio. m3 bewilligt und besteht seit 19 Jahren. Bis heute wurde erst ca. die Hälfte aufgefüllt, also ca. 1 Mio. m3. Wie ist das mit dem Konzept des Kantons zu vereinen, dass Deponien innerhalb von 15-20 Jahren genutzt werden sollen (vgl. Kantonaler Richtplan Basel-Landschaft S. 21)? Diese Deponie, wenn sie so weiter betrieben wird wie bis anhin, hat eine Nutzungsdauer von weiteren 20 Jahren vor sich. Mit der geplanten Verdopplung des Deponievolumens kommen noch weitere 40 Jahre hinzu – total 80 Jahre (!) Agrarland, dass nicht genutzt werden kann. Deponien werden folglich nach kommerziellen Bedürfnissen der Bauwirtschaft betrieben, alle anderen Aspekte wie Landschaftsschutz, Agrarland, Anwohner, Staubemission und Zeitdauer der Emissionen werden nicht berücksichtigt.
Das Objektblatt Deponien ist zurückzuziehen, die Ergebnisse der angekündigten Taskforce Recycling sind in einer neuen Vorlage zu berücksichtigen.
11. Objektblatt VE 3.2 Abwasser
Grundsätzlich begrüssen wir die Zentralisierung der lokalen ARA. Allerdings soll die Auswirkung auf die Wassermenge in kleinen Gewässern (z.B. Marbach in Oberwil) ebenfalls geprüft werden. Diese ist sowohl in Bezug auf die Lebewesen in den Gewässern als auch auf den Erholungswert des Gewässers im Siedlungsgebiet bedeutsam.
Wir beantragen eine entsprechende Ergänzung bei den Planungsanweisungen lit.c
12. Objektblatt G 1.4 Salina Raurica Verkehr
Wir unterstützen den Planungsgrundsatz der Sicherung des Tramkorridors. Die Planungsanweisung G 1.4, lit. i. lehnen wir ab. Es widerspricht dem ursprünglichen Charakter des Entwicklungsgebietes Salina Raurica weitere Infrastrukturausbauten für den MIV zu planen (z.B. Vergrösserung Kreisel).
Postulat 2016/385 Lokale Deponiestandorte
Dieses Postulat kann nicht abgeschrieben werden. Der Kanton verfolgt weiterhin die alte Strategie aus wirtschaftlichen Gründen nur Grossdeponien vorzusehen.
Wir bitten Sie, unsere Ausführungen eingehend zu prüfen und in der Weiterentwicklung der Vorlage zu berücksichtigen. Für Fragen und weitere Ausführungen stehen wir gerne zur Verfügung.
Freundliche Grüsse
[1] Die einzelnen Rechenschritte werden in der kommentierten Tabelle 1 im Anhang des vorliegenden Dokuments (S. 7-8) veranschaulicht.