Die Grünen Basel-Landschaft (nachfolgend Grüne BL) bedanken sich für die Einladung zur Anhörung zum Lärmvorsorgeplan für den EuroAirport. Sie anerkennen die Anstrengungen der Lärmbekämpfungsmassnahmen, welche in den letzten 10 Jahren unternommen wurden. Trotzdem bleibt noch viel zu tun, um die Situation für die lärmgeplagte Bevölkerung dauerhaft zu verbessern.

 

Unsere Stellungnahme gliedert sich in einen ersten Teil mit Anmerkungen zum Bericht sowie einen zweiten Teil mit allgemeinen Anmerkungen.

 

Teil 1: Anmerkungen zum Bericht (die Seitenzahlen beziehen sich auf die deutschsprachige Version)

 

Seite 17:

«Für Flughäfen gilt kraft Erlass aus dem Jahr 2006, geändert per Erlass vom 23. Dezember 2021 ein Referenzgrenzwert von 55 dB(A) für Lden und 50 dB(A) für Ln.»

Anmerkung Grüne BL:

Wie auf Seite 55 korrekt festgehalten wird, «gibt die Analyse der Ln-Konturen wegen der bestehenden Betriebsbeschränkungen zwischen 23.00 und 06.00 Uhr die effektive Nacht-Fluglärmbelastung in der Umgebung des Flughafens Basel-Mulhouse nicht mit der nötigen Schärfe wieder.»

Uns fehlt in diesem Zusammenhang eine Analyse der maximalen Lärmpegel LMax der besonders lauten Frachtflugzeuge, insbesondere in der Nacht, auch wenn der LMax gemäss europäischem Gesetz nicht ermittelt und ausgewiesen werden muss. Begründung für unsere Forderung für das Ausweisen des LMax: es sind die lauten Frachtflugzeuge, welche besonders in den sensiblen Phasen des Einschlafens und Aufwachens störend und gesundheitsschädigend sind. Wir fordern daher ein grundsätzliches Start- und Landeverbot von sehr lauten Flugzeugen in der Zeit zwischen 22 und 6 Uhr.

Zudem fordern wir für die Nachtstunden 22-23 Uhr, 23-24 Uhr und 5-6 Uhr eine stundenweise Auswertung der Lärmbelastung.

 

 

 

Seite 17:

Technischer Hinweis: Die CSB werden mit einer Software erstellt, die auf Modellrechnungen und Hypothesen (für Langfristkarten) sowie Dateninputs abstützt. Für die Erstellung der CSB werden keine Lärmmessungen herangezogen. Dennoch liefern die CSB ein realitätsgetreues Abbild der Lärmbelastung für einen bestimmten Zeitraum.

Anmerkung Grüne BL:

Uns fehlt die Modellüberprüfung bzw. Modellvalidierung mittels Lärmmessungen, auch wenn diese gemäss Gesetz nicht erforderlich sind. Im Bericht fehlt uns auch die Begründung, weshalb die CSB ein realitätsgetreues Abbild der Lärmbelastung für einen bestimmten Zeitraum liefern.

 

Seite 23 zu den betroffenen Gemeinden:

Während die betroffenen französischen Gemeinden einzeln aufgeführt werden, sind in der Schweiz lediglich Allschwil und Basel-Stadt aufgeführt. Uns fehlt die Erwähnung der Gemeinden Binningen, Bottmingen und Schönenbuch, welche ebenfalls stark vom Fluglärm betroffen sind.

 

Seite 38 zu gesundheitlichen Auswirkungen des Lärms:

Es wird im Bericht festgehalten, dass ein Zusammenhang zwischen Fluglärm und ischämischer Herzkrankheit zwar erwiesen ist, aber dass Rückschlüsse auf das erhöhte Risiko (noch) nicht quantifizierbar sind.

Der Zusammenhang zwischen Lärm und Gesundheit wurde in der Schweiz zwischen 2014 und 2020 bereits ausgiebig erforscht im Projekt SIRENE (Short and Long Term Effects of Transportation Noise Exposure), Link: www.sirene-studie.ch

Wir verweisen an dieser Stelle auch auf und die wichtigsten Erkenntnisse, der Studie, siehe auch:

Die SiRENE-Studie (swisshealthweb.ch)

Fazit für die Grünen BL: Lärm ist schädlich für die Gesundheit. Es ist daher alles zu unternehmen, um auch den Lärm des EuroAirports deutlich und dauerhaft zu mindern; insbesondere in der Nacht.

In diesem Zusammenhang fordern wir die Etablierung eines Gesundheitsmonitorings der vom EuroAirport lärmbetroffenen Bevölkerung durch eine unabhängige Fachstelle, z.B. durch das Swiss Tropical and Public Health Institute (SwissTPH).

 

Teil 2: Allgemeine Anmerkungen und Forderungen

 

Die Grünen BL fordern die Verlängerung des Nachtflugverbots zwischen 23 und 6 Uhr, sowie für die ganz lauten Flugzeuge bereits ab 22 Uhr bis 6 Uhr (siehe Teil 1).

Massgebend bei den oben aufgeführten Zeiten ist nicht das Ab- bzw. Andocken (heure bloc), sondern der effektive Zeitpunkt der physischen Starts (=Abheben vom Boden, heure piste) und Landungen (=Aufsetzen auf den Boden). Die bisherige Berücksichtigung des Abdockens als massgebende Zeit wird von der Bevölkerung und von der Baselbieter Politik als Trickserei des EuroAirports empfunden, weil die Flugzeuge nach dem Abdocken oft erst viel später abheben. Alternativ ist das Nachtverbot auf 22.30 Uhr vorzuverlegen ums sicherzustellen, dass nach 23 Uhr kein Fluglärm mehr erzeugt wird.

Wir fordern auf nationaler Ebene (Frankreich, Schweiz und Deutschland) weiterhin die Förderung des europäischen Bahnverkehrs mit attraktiven Preisen, insbesondere bei Strecken unter 500 km, wobei wir in Bezug auf Basel insbesondere an die Destinationen Paris, Frankfurt, München und Mailand denken. Denn wenn mehr Personen für kurze und mittlere Distanzen anstelle des Flugzeugs den Zug benützen, wird auch der Fluglärm entsprechend reduziert.