Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft Grüne Mobilität Birsstadt

eingereicht am 10. März 2023

Grundanliegen zum gesamten Konzept
Das Hauptanliegen der Grünen in der Birsstadt besteht in einer Verlagerung der Flächen, die durch den motorisierten Individualverkehr (MIV) genutzt werden, zugunsten von ressourcenschonenden und flächeneffizienten Verkehrsarten. Dies bedeutet, dass im kommunalen Strassennetz in Zukunft Fuss- und Veloverkehr bevorzugt werden.
Die Gemeinden sind aufgefordert, ihre Parkierungsreglemente zu erarbeiten oder zu ergänzen, damit autoarmes und autofreies Wohnen möglich ist. Damit sollen die Gemeinden die Reduktionsmöglichkeiten gemäss der Verordnung zum Raumplanungs- und Baugesetz ausschöpfen. Die Strassennetzpläne sind so zu überarbeiten, damit der Fuss-und Veloverkehr prioritär behandelt werden können.
Das Mobilitätskonzept hat den Handlungsspielraum aufgezeigt. Die Massnahmen auf den übergeordneten Netzen sind zum grössten Teil geplant und festgelegt. Hingegen fehlen im Kapitel 6 auf den Massnahmenblättern für die kommunale Infrastruktur die konkreten Massnahmen und die Verbindlichkeit. Eine Veränderung des Modalsplits zugunsten des Fuss- und Veloverkehrs ist unabdingbar, damit die Klimaziele erreicht werden können.

Rückmeldung zu einzelnen Themen im Konzept

Kapitel 2.3.1
Die MIV-Ausbaumassnahmen im Kapitel 2.3.1 auf dem übergeordneten Netz bringen keinen Beitrag an die Veränderung des Modalsplits – im Gegenteil nimmt die Attraktivität des MIV damit wiederholt zu.
Die Gemeinden erarbeiten griffige Parkierungsreglemente und erhalten somit eine gesetzliche Grundlage für die Plafonierung des MIV-Aufkommens. Diesen Punkt erachten die Grünen Birsstadt als einen zentralen Punkt in der Umsetzung der Mobilitätsstrategie, damit das Schlüsselelement – die Reduktion des Parkplatzangebotes in Entwicklungsgebieten – umgesetzt werden kann. Alle Gemeinden sind gefordert, diese Parkierungsreglemente unmittelbar auszuarbeiten.
Die «Grünen Birsstadt» fordern, dass sich die Gemeinden für Tempo 30/innerorts auf den Kantonsstrassen beim Kanton einsetzen. Diese Massnahme erhöht die Wohnqualität und Sicherheit der Menschen in den Gemeinden.

Kapitel 2.3.2
Wir unterstützen die Feststellungen in diesem Kapitel. Das Birstal braucht unbedingt einen Viertelstundentakt auf den S-Bahn Linien und eine Haltestelle in Dornach/Apfelsee. Eine Tramverbindung Therwil-Dornach ist wichtig.
Die Schaffung besserer Bus Tangentialverbindungen als Schwerpunkt ist richtig und bedeutet, dass gegenüber heute der Busverkehr gegenüber dem MIV bevorteilt werden muss.

Kapitel 2.3.3
Hier wird darauf hingewiesen, dass das Fusswegnetz eine kommunale Aufgabe ist. Wir bedauern, dass hier keine allgemeinen Aussagen über die Qualität der Fusswege definiert wurden. Die Gemeinden sollten in ihren Strassennetzplänen ein Fusswegnetz mit kurzen und sicheren Fusswegen aufnehmen und definieren. Insbesondere müssen die Schulwege attraktiver und sicherer gestaltet werden. Rund um die Schulhäuser sollte überall Tempo 30 eingeführt werden. Dies wäre auch im Sinne der Zielsetzung auf Seite 7.
Ein weiteres Element im Kapitel 2.3.3 ist der Veloverkehr. Die «Grünen Birsstadt» sind mit den geplanten Massnahmen einverstanden und fordern eine zusätzliche Velovorzugsroute als Verbindung Dreispitz–Muttenz. Zusätzlich fehlen die Aussagen über die Schnittstellen in die umliegenden funktionalen Räume.
Auch hier fehlen die Aussagen über die Ausgestaltung der Velowege. Die Qualität der Ausgestaltung ist zentral für die Akzeptanz dieser Wege. Velowege müssen künftig so gebaut werden, dass diese nicht mehr zusammen mit dem Fussverkehr auf dem Trottoir sind.

Generelle Rückmeldungen
Megatrends:

  • Keine Förderung von Ladestationen von Elektroauto. Solche verkleinern den Beitrag an den Modalsplit nicht. Diese sind höchstens ein Beitrag zum Klimaschutz, wenn die Elektroautos klein sind.
  • Schaffung von ausreichend Veloabstellplätzen in den Gemeinden
  • Einrichtung von öffentlichen Velopumpstationen in den Gemeinden
  • Kleinstparkplätze für kleine Autos = Beitrag an Klimaschutz

Arlesheim
Eine Umgestaltung der Birseck- und Baselstrasse ist nach der Verlegung der Kantonsstrasse in den Talboden zwingend. Es braucht auf beiden Seiten durchgehende Velostreifen und Trottoirs.

Münchenstein
Im Zuge der Verschiebung der Kantonsstrasse Arlesheim–Münchenstein in den Talboden soll die zur kommunalen abklassierte Strasse im Dorfkern nicht nur temporeduziert, sondern in Teilen zu einer Begegnungszone umgestaltet werden. Die Fortsetzung der beidseitigen Velostreifen aus Arlesheim ist hier fortzusetzen. Nur so lässt sich der u.a. gemäss Kapitel 3.2 formulierte Leitsatz, dass möglichst viele Bedürfnisse mit kurzen Wegen erfüllt werden können, im Dorf realisieren.