Besten Dank für die Möglichkeit zur Stellungnahme zur Revision des Angebotsdekrets. Wir erachten die Revision als dringend und begrüssen die Anpassungen an die heutigen Gegebenheiten. Dennoch kritisieren wir den Entwurf an mehreren Stellen und bitten Sie bei der Überarbeitung der Vorlage unsere Vorschläge zu berücksichtigen.
Allgemeines
Die gesetzlichen Grundlagen zeigen deutlich, dass der öffentliche Verkehr (öV) zu fördern ist und der Kanton verpflichtet ist, den Anteil des öffentlichen Verkehrs am gesamten Verkehrsvolumen zu erhöhen und Massnahmen zur Verminderung des privaten Motorfahrzeugverkehrs (MiV) zu treffen. Damit diese Ziele erreicht werden können, ist eine gute Erschliessung des gesamten Kantonsgebietes durch den öffentlichen Verkehr Voraussetzung.
Wir stimmen grundsätzlich zu, dass aus finanzpolitischer Hinsicht beim öffentlichen Verkehr eine gewisse Übereinstimmung von Angebot und Nachfrage bestehen muss. Damit der öffentliche Verkehr attraktiv ist, muss aber nichts destotrotz ein attraktives Angebot bis in die Randregionen bestehen, ungeachtet der Wirtschaftlichkeit einzelner Linien. Betriebszeiten, Kursintervalle und Umsteigebeziehungen sind folglich absolut matchentscheidend damit ein Umsteige-Effekt vom MiV auf den öV möglich ist.
Nicht einverstanden sind wir deshalb mit der vorgeschlagenen Formulierung zur Wirtschaftlichkeit. Wir kritisieren auch, dass Probebetriebe künftig nur noch alle 4 Jahre gestartet werden können. Bei der Änderung der Erschliessungskriterien wird vermutet, dass es darum ging, die Einführung neuer Linien zu vermeiden (- 3 Mio). Die Annahme, dass der öV- Benutzer bei höherem Takt-Intervall einen längeren Fussweg auf sich nehmen wird, erachten wir als abenteuerlich und unseriös. Bei der älter werdenden Bevölkerung ist im Gegenteil anzunehmen, dass nur kürzere Wege geleistet werden können.
Schliesslich sind die Betriebszeiten dem heutigen Freizeitverhalten (Abend und Wochenenden) anzupassen.
Zu den konkreten Paragrafen
§3 (alt) Neue Angebote
Auch in der Vergangenheit gab es Situationen, welche einen Probebetrieb sinnvoll erscheinen liessen. Dass nun diese Möglichkeit aus Gründen des Finanzhaushaltsgesetzes
aufgegeben werden soll, bedauern wir ausserordentlich. Wir beantragen deshalb hier eine neue kompatible Lösung zu suchen, allenfalls mit Genehmigung durch den Landrat.
§5 Angebotsbereiche
Abs. 1b Wir begrüssen die neue Kategorie des Ergänzungsangebots. Allerdings sollten hier auch andere Bereiche aufgezählt werden, wie Einkaufszentren, Bildungszentren, Kultur- und Sportzentren und touristische Ziele. Damit wird die notwendige Grundlage geschaffen für allfällige neue Angebotsbereiche.
§6 Betriebszeiten
Die Anpassung der Betriebszeiten an das heutige Mobilitätsverhalten ist grundsätzlich richtig. Wir anerkennen, dass das System in sich stimmig ist. Unseres Erachtens fehlen aber ein paar wesentliche besondere Aspekte:
Schülerinnen und Schüler sind aufgrund der stattfindenden vermehrten Zentralisierung der Schulstandorte auch ausserhalb der Hauptverkehrszeiten auf ein passendes öV-Angebot angewiesen. Dies trifft nicht nur für den ländlichen Raum zu, sondern für alle Standorte von Sek 1 und 2. Ein entsprechender Passus muss deshalb eingefügt werden.
Statt dem Schulunterricht findet samstags der Einkaufstourismus statt. Hier sind vormittags attraktive Angebote zur Vermeidung des MiV notwendig.
Die Nebenverkehrszeiten sollen bis um 22 oder 23 Uhr (Wochenende) verlängert werden. Viele politische, kulturelle und sportliche Aktivitäten finden auch wochentags bis um 22 Uhr statt.
§7 Fahrplanangebot
Wir begrüssen die neue flexible Regelung. Allerdings soll die Wirtschaftlichkeit und die Auslastung nicht Voraussetzung sein für das Angebot, sondern dieses soll in erster Linie regelmässig und gut verständlich sein. Zu grosse Intervalle zwischen den Kursen machen den öV unattraktiv, was dazu führt, dass er gar nicht benutzt wird.
§9 Erschliessung
Wir begrüssen, dass nun jede Ortschaft erschlossen werden muss. Ob dabei die Definition von 100 Personen gemäss Randziffer 2 Seite 12 der Vorlage für den Kanton BL richtig ist, können wir nicht beurteilen. Es dürfen keine weissen Flecken entstehen, von abgelegenen Einzelhöfen abgesehen.
Wir können nicht verstehen, weshalb neu die Kursfolge statt das Verkehrsmittel das Kriterium bildet für die Distanz. Es ist doch ein wesentlicher Unterschied, ob ich mit einem Bus, einem Tram oder einem Zug unterwegs sein werde. Geschwindigkeit und Distanz bis zum Ziel ist völlig anders. Wir bitten, dieses neue System nochmals zu überdenken.
Um den verschiedenen Strukturen der Siedlungen gerecht zu werden, wäre es sinnvoll statt der Luftlinie die Fusswegdistanz als Einheit zu nehmen. Wir vermuten, dass dies heute oder zumindest schon bald technisch einfach berechenbar sein wird.
Ein weiterer Aspekt ist, dass die Bevölkerung immer älter wird und trotzdem mobil sein möchte. Zu lange Distanzen sind jedoch für ältere Menschen schlecht zu bewältigen.
§10 Wirtschaftlichkeit
Der Grundsatz von Absatz 1 ist genügend. Absatz 2 betreffend die Transportunternehmen ist unnötig, da diese sowieso gezwungen sind wirtschaftliche Angebote zu unterbreiten. Ein Zwang zur stetigen „Verbilligung“ der Angebote kann zu Qualitätseinbussen und anderen Nachteilen führen.
Abs. 3 und 4 mit einer exakten Zahl für den Kostendeckungsgrad lehnen wir in dieser absoluten Formulierung ab. Die Bevölkerung hat mit der Abstimmung zum Läufelfingerli klar zum Ausdruck gebracht, dass sie bereit ist, auch höhere Kosten in Kauf zu nehmen. Dies gilt nicht nur in ländlichen Gebieten sondern in Ausnahmefällen kann dies auch eine andere Linie treffen, welche dennoch sinnvoll ist. Massnahmen zur Optimierung und allenfalls alternative Mobilitätsangebote sollen geprüft werden.
§11 Auslastung
Die Auslastung unterliegt oft grossen Schwankungen. Diese starre Hürde ist gefährlich. Sie kann die Attraktivität einer Linie empfindlich schmälern, wenn deswegen Kurse gestrichen werden. Oft dauert es einige Zeit, bis eine Linie von der Bevölkerung genutzt wird. Will der Grundsatz öV vor MiV umgesetzt werden, braucht es einen mutigen Umgang mit dem Angebot des öV.
Ergänzend zu unseren Ausführungen weisen wir darauf hin, dass zur Modernisierung und Attraktivitätssteigerung des öffentlichen Verkehrs neben dem Angebot auch die Preisgestaltung gehört. Der öV muss erschwinglich sein für die Bevölkerung.
Ein weiteres wichtiges Element ist die kombinierte Mobilität. Hier braucht es weitere Investitionen in sichere Velorouten (Zubringer zu den öV-Stationen) und entsprechend gute Park & Ride-Anlagen.
Besten Dank für die Berücksichtigung unserer Anliegen
Freundliche Grüsse