Für die Einladung zur Beteiligung an der Vernehmlassung danken wir herzlichen und nehmen gerne wie folgt Stellung.
Die Revision des Bürgerrechtsgesetzes wird von den Grünen begrüsst. Die neue Struktur erleichtert die Lesbarkeit und somit die „Anwenderfreundlichkeit“ des Gesetzes. Die vorgesehenen Veränderungen werden begrüsst.
Die Grünen wünschen jedoch in einem Punkt eine Überarbeitung der Vorlage im Hinblick auf die Debatte im Landrat. Sie betrifft Aufenthaltsdauer und Aufenthaltsstatus ausländischer Staatsangehöriger im Hinblick auf eine Einbürgerung im Kanton Baselland.

  • Während im bisherigen Gesetz für die Erteilung des Kantons- und Gemeindegesetzes die Dauer des Wohnsitzes als Grundlage relevant war, ist im neuen Gesetzesentwurf der Status der Niederlassung als Koordinate für die Feststellung der Integration genannt (§10). Diese Veränderung wird mit einer Angleichung an das Anmeldungs- und Registergesetz begründet. Da es auch Wohnsitz im Status einer Aufenthaltsbewilligung (B-Ausweis) gibt und nicht nur im Status der Niederlassung (C-Ausweis), muss diese Gesetzesänderung als eine Verschärfung der Einbürgerungskriterien betrachtet werden, welche die Grünen nicht befürworten. Eine Integration in die schweizerische Kultur kann nicht nur im Status der Niederlassung geschehen. Wir bitten darum, wie im bisherigen Gesetz den Wohnsitz als Einbürgerungsvoraussetzung zu nennen und nicht die Niederlassung.

 

  • Die Veränderung in der Terminologie wird evident, wenn dann in §11 eine fünfjährige Niederlassung (und nicht ein fünfjähriger Aufenthalt) als Voraussetzung für eine Gesuchseinreichung zur Erteilung des Bürgerrechtes genannt wird. Das Bundesrecht setzt voraus, dass die Mindestaufenthaltsdauer in einem Kanton zwei Jahre betragen muss. Mit einer fünfjährigen Niederlassungsdauer im Kanton werden die Voraussetzungen für eine Einbürgerung sehr rigoros gehandhabt und die Möglichkeiten des Bundesrechtes für eine schnelle Einbürgerung bei Erfüllung der anderen Voraussetzungen nicht ausgeschöpft. In einem kleinen Kanton wie BL gibt es immer wieder Situationen, dass Einbürgerungswillige aufgrund geeigneter Wohnmöglichkeiten einen Teil ihres Schweizer Aufenthaltes auch im Kanton Basel-Stadt oder Solothurn absolvieren. Aufgrund der in der Nordwestschweiz gegebenen geografischen Bedingungen ist es umso stossender, wenn das kantonale Gesetz den Integrationsaspekt Niederlassungsdauer auf das mögliche Maximum ausdehnt. Wir ersuchen den Regierungsrat, die Niederlassungsdauer auf zwei Jahre zu beschränken. Sollte nicht die Wohnsitz- sondern wirklich die Niederlassungsdauer als Integrationskriterium unter dem Aspekt der Aufenthaltsdauer bestehen bleiben.

Wir bitten darum, die Vorlage im Sinn dieser Vorschläge zu verändern, um kulturell integrierten MigrantInnen die Möglichkeit einer schnelleren Einbürgerung zu geben.
 
Danke im voraus für die Einbeziehung unserer Überlegungen in die Ausarbeitung der Vorlage.