Stellungnahme: Energieförderprogramm „Baselbieter Energiepaket“: Anschlussfinanzierung nach Ablauf Verpflichtungskredit 2009/200? – Ausgabenbewilligung und Anpassung kantonales Energiegesetz vom 16. Juni 2016
Sehr geehrte Damen und Herren
Gerne nehmen die Grünen Baselland Stellung zur obgenannten Vorlage. Wir bedanken uns für die Einladung zur Vernehmlassung.
Den Grünen ist es ein grosses Anliegen, dass der Kanton Baselland die Bestrebungen seiner Einwohner*innen zum sorgsamen Umgang mit Energie fördert. Dazu gehören auch Energiesparmassnahmen am Bau.
Vor dem Hintergrund des Klimanotstandes ist es hingegen nicht akzeptabel, den jährlichen kantonalen Kredit von 5.1 Millionen auf 3 Millionen zu reduzieren. Wichtig ist auch, dass das Geld im Energiepaketdirekt in wirksame Massnahmen fliesst, die zu einer Reduktion des CO2-Ausstosses führen, und nicht in der Administration hängen bleibt.
Vielmehr ist eine Erhöhung der kantonalen Förderung angebracht Die Investitionen würden zum grossen Teil den bei uns ansässigen Unternehmen zugute kommen und Arbeitsplätze schaffen.
Die Förderung von Energiemassnahmen beim selbstgenutzten Wohneigentum und beim gemeinnützigen Wohnungsbau soll gleich stark sein. Der Beitragssatz beträgt 120% der Standardförderbeitragssätze. Diese Gleichbehandlung und die Höhe von 120% unterstützen wir. Richtig ist, dass die Spezialfinanzierung von CHF 6 Millionen aus dem Fonds zur Förderung des Wohnungsbaus geäufnet wird.
 
1.            In diesem Sinne fällt die Stellungnahme der Grünen Baselland Vernehmlassung zum §35  Energiegesetz positiv aus.
2.            Die Kürzung des Kredits steht mit Blick auf den Klimanotstand jedoch falsch in der Landschaft und wird von den Grünen Baselland abgelehnt. Stattdessen fordern die Grünen BL:
a) Wer eine fossile Heizung durch eine Heizung mit erneuerbaren Energien ersetzt, hat einmalig Anspruch auf einen kantonalen Förderbeitrag gemäss harmonisiertem Förderprogramm HFM 2015. Wir beantragen, dass alle mit erneuerbarer Energie betriebenen Heizsysteme, die eine fossile Heizung ersetzen, gefördert werden sollten.
b) Das kantonale Fördervolumen soll nicht gekürzt, sondern auf mindestens 10 Millionen Franken pro Jahr erhöht werden. Mittelfristig soll das Fördervolumen an das Ziel einer Sanierungsquote von 5 % angepasst werden.
c) Die Beitragssätze des Kantons Basel-Landschaft sollen um mindestens 50% höher festgelegt werden als die Minimalbeiträge des harmonisierten Fördermodells der Schweizer Energiedirektorenkonferenz.
d) Förderbeiträge  für energetische Betriebsoptimierung für KMU, Dienstleistungsbauten und Mehrfamilienhäuser.
3.            Für die Zukunft zu prüfen ist ausserdem eine kostenneutrale Finanzierung über die Besitzer*innen der Liegenschaften (ein möglicher Ansatzpunkt wäre die Besteuerung der Liegenschaften respektive die Steuerabzüge bei den Liegenschaften)
4. Die Fördergelder müssen auch den Mieterinnen und Mietern zu Gute kommen, siehe Punkt 6 des harmonisierten Fördermodells HFM 2015.
Im Kanton Basel-Landschaft bilden die Mieterinnen und Mieter die Mehrheit aller Haushalte und sind somit besonders betroffen. Sanierungen führen regelmässig zu drastischen Miet-zinserhöhungen. Deshalb gilt es unbedingt, die Fördergelder auch an soziale Kriterien zu knüpfen, was bis heute nicht der Fall ist. Denkbar wäre beispielsweise, dass Vermieter höhere Förderbeiträge erhalten, wenn sie bereit sind, die Mietzinsaufschläge nach der Sanierung zu begrenzen, zu staffeln oder auch über eine gewisse Zeit kontrollieren zu lassen. Auch ist festzustellen, dass vermehrt ganze Liegenschaften leergekündigt werden, nur um nach erfolgter Sanierung die Mietzinsen auf einem deutlich höheren Niveau festzulegen. Hier fordern wir, dass wer Fördergelder bezieht, keine Kündigung aufgrund dieser Sanierung aussprechen darf, siehe dazu die Stellungnahme des Mieterverbandes.
Wir bitten Sie, unsere Ausführungen zu prüfen und in der Weiterentwicklung der Vorlage zu berücksichtigen. Für Fragen und weitere Ausführungen stehen wir gerne zur Verfügung.
Freundliche Grüsse