Die Grünen Baselland befürworten die geplanten Massnahmen und Instrumente vollumfänglich. Sie dienen einer gesicherten, qualitativ guten Versorgung. Die heutige „Freizügigkeit“ in der Anerkennung der Spitallisten ist aufgrund fehlender gegenseitiger Mitsprachemöglichkeiten höchst unbefriedigend und trägt zu einer kostentreibenden Mengenausweitung bei.
 
Die drei Ziele der Gesundheitsdirektionen werden klar unterstützt:
–                      Optimierung der Gesundheitsversorgung (Senkung der Kosten, insbesondere der Krankenkassenprämien bei gleichzeitiger Qualitätssicherung des Angebotes durch Konzentration auf weniger Standorte)
–                      Eindämmung des Kostenwachstums (im Bewusstsein, dass schon die Eindämmung des Wachstums angesichts einer alternden Gesellschaft und immer besseren Behandlungsmöglichkeiten eine Leistung ist)
–                      Sicherung der Hochschulmedizin in der Region (wobei diese Planung mit der Uni eng verknüpft ist und es auch ein klares Bekenntnis von BL zur gemeinsamen Universität braucht, damit die Hochschulmedizin gesichert werden kann)
 
 
Ziel der Kooperation in der Spitalversorgung muss der Erhalt von Qualität und Versorgungssicherheit bei Eindämmung  eines Überangebotes sein. Gleichlautende Spitallisten sind zentral, um eine gemeinsame Versorgung zu steuern. Dazu müssen erst die Kriterien einer Versorgungsnotwendigkeit im Grundsatz geklärt sein, damit es keine Differenzen gibt. Zwingend notwendig dazu ist vorgängig eine gründliche Bedarfsabklärung. Es braucht gleich lange Spiesse für alle Spitäler (auch Privatspitäler) und eine Koordination in Bezug auf die heutigen Listenspitäler, die in anderen Kantonen liegen. Ihr Angebot muss in die Planung einbezogen werden.
 
Die Formulierung gemeinsamer Kriterien und Standards für die Versorgung ist wesentlich. Dieser Ansatz ist für die Grünen zentral, denn sie sind das stärkste Steuerungselement. Sie müssen in gleicher Weise Basis für private Spitäler und für Institutionen in der Trägerschaft der Kantone gelten.
Auch Leistungsaufträgen für gemeinwirtschaftliche Leistungen (GWL) müssen klare gemeinsame Kriterien zugrunde liegen. GWL sind klar und einheitlich zu definieren und deren Einsatz transparent auszuweisen und zu kontrollieren.  Dafür sind eigene, kontrollierbare Kostenrechnungen notwendig, damit keine versteckten Subventionen ausgeschüttet werden.
 
Die Sicherung der universitären Medizin erfordert nicht nur ein gemeinsames universitäres Spital, sondern auch ein klares Bekenntnis von BL zur gemeinsamen Universität. Tatsache ist auch, dass nicht nur die Uni von einer gesicherten Hochschulmedizin profitiert, sondern die gesamte LifeScience Branche der Umgebung.
 
Eine unabhängige Fachkommission zur Evaluation und politischen Begleitung wird von den Grünen sehr befürwortet. Sie ist ein ein wichtiges Gegenüber für die politischen Gremien. Deren Zusammensetzung muss sorgfältig definiert werden und ist entscheidend für deren Qualität und die Akzeptanz bei den Gesundheitsversorgern. Die Fachkommission soll eine zentrale partizipative Rolle einnehmen und muss breit abgestützt sein. Darin sollen Frauen und Männer möglichst verschiedener Berufsgruppen, vertreten sein.
 
Verlässliche, gute Arbeitsbedingungen und Ausbildungsverpflichtungen und sind ein qualitatives Muss. Heute sind Mitarbeitende (insbesondere jene in Spitälern im Eigentum der Kantone) verunsichert und haben Angst um ihre Arbeitsplätze. Ihr Fach- und Erfahrungswissen ist unbedingt in die Neustrukturierung einzubeziehen, um eine Fachkräfteabwanderung zu vermeiden.
 
 
 
 
Vernehmlassung zum Staatsvertrag zwischen den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft über die Spitalgruppe AG
 
Dass die gemeinsame Spitalgruppe zustande kommt, ist für die Grünen ein wichtiges Ziel. Die Kosten bei Nichtgelingen wären eine hohe Belastung für beide Kantone. Für die neue Spitalgruppe hat inzwischen die WEKO grundsätzlich grünes Licht gegeben.
 
Die Grünen sehen in der gemeinsamen Spitalgruppe ein wichtiges Instrument zur Steuerung und zum Erhalt einer verlässlichen Gesundheitsversorgung. Staatseigene Spitäler mit der Möglichkeit, verschiedene Fachbereiche zu vereinen, sind insbesondere für multimorbide PatientInnen in einer ältern werdenden Gesellschaft wichtig. Ein gemeinsamer GAV muss attraktive Arbeitsplätze sichern, um eine Abwerbung zu verhindern und unterstützt damit damit die Qualität der Versorgung.
 
Die Dämpfungsmöglichkeiten des Kostenwachstums im Spitalbereich sehen die Grünen relativ und realistisch. Angesichts des demografischen Wandels und besserer Therapiemöglichkeiten ist schon die Eindämmung des Kostenwachstums ein Erfolg. Durch eine enge Kooperation erübrigt sich das Wettrüsten: Eine Investitionskostenreduktion vermeidet kostentreibende Konkurrenz, welche letztlich Prämien- und Steuerzahlende berappen.
 
Für die Grünen sind wichtige Aspekte der Synergien einer gemeinsamen Spitalgruppe: Abbau von Überkapazitäten, Qualitätserhalt durch Konzentration, Stärkung öffentlicher Spitäler gegenüber Privatspitälern. (z.B. gewinnbringende Orthopädie nicht den Privatspitälern überlassen)
 
Die Sicherung der Hochschulmedizin ist für die Grünen ein wichtiges Ziel. Sie ist nicht nur aus Versorgungsgründen wichtig. Die Hochschulmedizin ist ausserdem ein Wirtschaftsfaktor in den beiden Kantonen und sichert vielfältige Arbeitsplätze. So generiert sie Aufträge an Zulieferer von Produkten, übernimmt Studien für die lokale Pharmaindustrie und vieles mehr.
 
Grundsätzlich begrüssen die Grünen die Trägerschaftsform einer AG. Diese muss jedoch in eine Oberaufsicht durch die Politik eingebunden sein.  Im Staatsvertrag muss (wie in der Vernehmlassungsvorlage) zwingend verankert sein, dass nur gemeinnützige Organisationen Aktionäre werden können. Auch die Rahmenbedingungen der AG müssen politisch klar zurückgebunden werden: Die Wahl des Verwaltungsrates soll durch die beiden Parlamente bestätigt werden und der Eignerstrategie ist durch beide Parlamente mit Möglichkeit einer Rückweisung zuzustimmen (wie in BL heute Praxis). Diese Instrumente ermöglichen eine Oberaufsicht der Politik über eine AG. Nur unter diesen Voraussetzungen werden die Grünen einer AG, die als gemeinnützig umschrieben wird, zustimmen können. Dem Hauptzweck der Spitalgruppe, wie er durch die Regierungen formuliert wird, stimmen die Grünen zu.
 
Wie schon zum Staatsvertrag über die Gesundheitsversorgung erwähnt: Gemeinwirtschaftliche Leistungen (GWL) sind klar und einheitlich zu definieren sowie deren Einsatz transparent auszuweisen, kontrollierbar durch eigene Kostenrechnungen. In keinem Fall dürfen GWL eine indirekte Subvention der kantonseigenen Spitäler sein. Wenn diese Bedingungen für die Gewährung von GWL von erfüllt werden, sollen GWL unabhängig von der Beteiligung von beiden Kantonen zu gleichen Teilen getragen werden.
 
Unterschiedliche Baserates der Institutionen sind auf geeigneter Vereinbarungsstufe zwingend festzuhalten. Standorte ohne universitäre Medizin müssen eine niedrigere Baserate aufweisen.
 
Die Grünen fordern, dass nicht 70%, sondern 75% Prozent des Aktienkapitals in den Händen der beiden Trägerkantone bleibt. Diese Regelung schafft Klarheit bezüglich des Einflusses der Kantone für die Zukunft.
Die paritätische Mitbestimmung beider Kantone bei anfänglich unterschiedlicher Beteiligung wird unterstützt, da nicht nur das Einsatzkapital, sondern auch der künftige Umsatz für die Wirtschaftlichkeit der Institution bedeutsam sind.
 
Auf längere Sicht ist hingegen eine Annäherung der Einsätze beider Kantone anzustreben. Fünf Jahre nach Gründung der Spitalgruppe soll die Beteiligung der beiden Kantone innerhalb der AG überprüft werden. Eine paritätische Beteiligung ist sukzessive zu fördern, um eine partnerschaftliche Verantwortung zu realisieren.
 
Die Harmonisierung von Anstellungs- und Pensionskassenbedingungen für eine gemeinsame Spitalgruppe sind für die Grünen wichtig. Bei den Anstellungsbedingungen soll es in beiden Kantonen keine Rückschritte geben, welche zu einem Exodus von qualifiziertem Personal führen könnten. Ein mitarbeiterfreundlicher GAV der Sozialpartner ist zentral. Die Teilkapitalisierung der PK ist eine vernünftige und tragbare Lösung.
 
Die Einbeziehung der Mitarbeitenden ist auch im Umbauprozess der bisherigen Spitäler zu einer Spitalgruppe wichtig, um qualifizierte Personen aufgrund von Verunsicherung nicht zu verlieren.  Ihre Feldkompetenz und ihr Fachwissen dienen dem Projekt und ist unbedingt mit einzubeziehen. Eine transparente und kontinuierliche Information und eine sinnvolle Partizipation sind für das Gelingen des  Neuen wesentlich.
 
Zu einzelnen Paragrafen:
 
§ 4 Gründung und Übertragung Spitalbetriebe
Der Verwaltungsrat soll nach einer definierten Geschlechterparität zusammengesetzt sein und dessen Wahl von den Parlamenten bestätigt werden.
 
§5 Beteiligung der Kantone
Die beiden Kantone sollen mindestens 75 % der Stimmen und des Kapitals der AG halten. Die Entscheidungshoheit der beiden Kantone ist in jedem Fall zu erhalten.
 
§9 Eigentümerstrategie
Die Eigentümerstrategie soll nicht ohne Anbindung an die Parlamente definiert werden können. Die Möglichkeit einer Rückweisung (wie heute in BL der Fall) soll für beide Kantone gelten.
 
§11 Arbeitsverhältnisse
Ein GAV ist zwingend und nicht nur anzustreben.
 
 
Wir bitten Sie, unsere Ausführungen eingehend zu prüfen und in der Weiterentwicklung der Vorlage zu berücksichtigen. Für Fragen und weitere Ausführungen stehen wir gerne zur Verfügung.