Fragebogen zum Entwurf der Landratsvorlage
«Erteilung des 8. Generellen Leistungsauftrags im Bereich des öffentlichen Verkehrs
Fortführung für die Jahre 2020 und 2021»
 

I. Zielsetzung

Frage 1: Sind Sie mit der Zielsetzung (Kapitel 3) des 8. GLA für die Jahre 2020 und 2021 im
Grundsatz einverstanden?
Eher ja
Die Planungsgrundsätze sind nach wie vor richtig und unverzichtbar. Sie sollen konsequent umgesetzt werden.
Nicht einverstanden sind wir mit Ziff. 3.4 Finanzziele, welche nach wie vor die Umsetzung der Planungsgrundsätze verhindert. Das Argument, wonach der strassengebundene ÖV auch vom Strassenausbau profitiert, hält nicht stand. In Umsetzung va. von § 14 USG müsste Strassenraum zu Gunsten des ÖV umgewidmet, statt neu gebaut werden (z.B. Fahrspuren zu exklusiven Busspuren).

II. Grundsätze der Angebotsgestaltung

 
Frage 2: Sind aus Ihrer Sicht die Grundsätze der Angebotsgestaltung (Kapitel 4) richtig gewählt?
Eher nein
Grundsätzlich ist die Differenzierung gerechtfertigt. Allerdings kann die Einteilung gemäss Raumkonzept (ländliche Entwicklungsachsen!) nicht ohne weiteres auf das öV Angebot übertragen werden. Insbesondere im Agglo-Gürtel ist vermehrt darauf zu achten, dass mit dem öV ein Teil des MIV ersetzt werden kann.

III. ÖV-Angebot 2020 – 2021

Frage 3: Sind Sie der Meinung, dass die Handlungsschwerpunkte (Kapitel 5.1) richtig wiedergegeben sind?
Eher nein
Als weiterer Handlungsschwerpunkt sind die Anschlussqualitäten zu cbeachten. Grundsätzlich: wenn wir den Verkehr auf den ÖV bringen wollen, dann müssen die Verbindungen auf einander abgestimmt sein (Busangebot auf Schnellzughalt etc).
Es fehlt z.B. der Handlungsschwerpunkt, mit welchem Angebot wo neue Nachfragepotenziale erschlossen werden können. Es fehlt scheinbar die aktive Suche nach Verlagerungspotenzial von MIV zu ÖV.
Frage 4: Sind Sie mit den Angebotsverbesserungen und -optimierungen (Kapitel 5.2) im einverstanden?
Ja
Es ist u.E. ein Minimum. Wird es Verschlechterungen geben, so lehnen wir die  Vorlage ab.
 
Frage 5: Begrüssen Sie den Verzicht auf Sparmassnahmen beim ÖV-Angebot?
Ja
Dies entspricht dem Willen der Mehrheit der Bevölkerung. Zudem sollten auch die bereits getätigten Sparmassnahmen überprüft und allenfalls rückgängig gemacht werden (z.B. Buslinie 61)
 
Frage 6: Fehlen aus Ihrer Sicht weitere Angebotsverbesserungen oder –optimierungen, welche in den Zeithorizont des 8. GLA (2020/21) fallen?
Ja
Grundsätzlich: wenn wir den Verkehr auf den ÖV bringen wollen, dann müssen die Verbindungen auf einander abgestimmt sein und dem ÖV Priorität eingeräumt werden.
– S-Bahn-Haltestelle St. Jakob soll in Regelbetrieb aufgenommen werden, unter anderem zur Abstimmung mit Siedlungsentwicklung QPs Hagnau, Muttenz
– Aesch: vorziehen der geplanten Änderungen für den 9. GLA: 15-Minuten-Takt der S-Bahn bis nach Aesch, Buskonzept Aesch Nord, Linie 12 soll bis nach Aesch verlängert werden
– Fernverkehr: Forderung nach Schnellzughalten in Pratteln und Dornach-Arlesheim, bisherige Halte in Liestal und Sissach müssen garantiert bleiben. Zusätzlicher Schnellzughalt in Gelterkinden wird begrüsst.
– Massnahmen zur Nachfragesteigerung bei der S9, Durchbindung der S9 nach Basel, ev. Verschieben des Taktes für bessere Anschlüsse in Olten, Umsteigeknoten Rümligen, um die Fahrten im Homburgertal auf die S9 zu bündeln
– Überarbeitung Nachtnetz (nicht erst im 9. GLA), es braucht dringend einen Ausbau (Ausgeverkehr), ein Abbau wird unter keinen Umständen hingenommen.
– 70er Bus: diese Verbindung muss mit den Schnellzuglinien abgestimmt sein.
– Bessere Erschliessunng von Biel-Benken (Linie 61)
– Erweiterung des U-Abo Geltungsbereiches mindestens bis zu den Knoten Olten und Delémont zur Erschliessung zusätzlicher Pendlerpotenziale.
.- Salina Raurica: Die Tramerschliessung Salina Raurica hätte bereits im 7. GLA umgesetzt werden sollen. Der im Spezialrichtplan Salina Raurica geforderte möglichst gute Modal Split muss mit einem entsprechenden ÖV-Angebot sichergestellt werden, und dies von Anfang an. Die Arbeitsplatzentwicklung
–          Im 7. GLA wurde für den 8. GLA die Verbesserung des ÖV-Anschlusses von Schweizerhalle (gröss-tes Arbeitsplatzgebiet im Kanton BL) in Aussicht gestellt. Insbesondere der Schichtwechsel am Mor-gen findet bei allen Betrieben in der Schweizerhalle ausserhalb der heutigen Betriebszeit des ÖV statt. Im 7. GLA heisst es wörtlich «Im nächsten Leistungsauftrag sollen Verbesserungsmöglichkeiten aufgezeigt werden». Diese fehlt hier jedoch weiterhin und sind zu ergänzen. Der Mangel be-steht seit Jahren und missachtet damit die Richtplan-Vorgaben und gesetzliche Bestimmungen für Arbeitsplatzgebiete von kantonaler Bedeutung.
 
Der öffentliche Verkehr im Baselbiet braucht wieder Schub, um eine echte Alternative zum MIV zu gewährleisten. Diese Investitionen zahlen sich mehrfach aus, wenn dadurch auf Strassenausbauten verzichtet und der Strassenunterhalt reduziert werden kann.
 

IV. Finanzen

Frage 7: Sind Sie mit dem Finanzprogramm (Kapitel 6.1) einverstanden?
Nein
Das Auferlegen von Sparzielen schadet dem öV. Dieser muss langfristig verlässlich sein. Wohnorte werden oft auch auf Grund eines öV Angebotes gewählt. Ebenso führen die Sparübungen bei Schulstandorten zu ständig ändernden Schulwegen, was ein zusätzliches Erschwernis für den öV bedeutet. Hier braucht es eine Gesamtsicht.
Wir lehnen die Bestrebungen hin zu einer Zonierung des U-Abo ab. Das Einzonenmodell ist einer der wichtigsten Aspekte seines Erfolges. Dank der Initiative „Ja zum U-Abo“ konnte das U-Abo gerettet werden – hier sollte ein klares Bekenntnis der Regierung zum U-Abo formuliert sein.
Frage 8: Sind Sie mit der Tarifpolitik (Kapitel 6.2) einverstanden?
Nein
Wir lehnen die Tarifpolitik, welche darauf abzielt, den öV zu verteuern, ab. Im Gegenteil muss die Attraktivität des öV gesteigert werden, damit der MIV nicht weiter zunimmt und die Klimaziele erreicht werden könnnen.

V. Ausblick

Frage 9: Sind sie mit den Weiterentwicklungen im schienengebundenen Regionalverkehr und den damit verbundenen Infrastrukturprojekten einverstanden (Kapitel 7.1)?
Eher ja
Wir sind einverstanden ausser mit der Schienenanbindung des EAP. Diese wird zu einer höheren Belastung durch die Region Basel führen. Die Busanbindung ist völlig genügend. Zudem muss sich die Schweiz unverhältnismässig an einer Verbindung beteiligen, die im Ausland liegt.
Frage 10: Erachten Sie die aus heutiger Sicht ermittelten Handlungsräume für den 9. GLA im Busbereich (Kapitel 7.3) als zweckmässig?
Eher ja
Die Handlungsspielräume sind zweckmässig, allerdings fehlt der Handlungsraum Leimental mit den Verbindungen Allschwil und Reinach/Dornach. Die Tangentialverbindungen sind zu stärken einerseits wegen den wachsenden Gewerbegebieten Bachgraben und Kägen und andererseits wegen der neuen Strategie bei den Gymnasien, die Schülerinnen und Schüler dazu zwingen weiter entfernt gelegene Gymnasien zu besuchen.

V. Weitere Anliegen

Frage 11: Haben Sie weitere Anliegen oder Bemerkungen zum vorliegenden Entwurf des 8. GLA für die Jahre 2020 und 2021?
Der GLA ist immer noch zu stark von den Sparmassnahmen geprägt. Es sollten die Planungsgrundsätze konsequent umgesetzt werden, d.h. Förderung des öV zur Entlastung Substituierung des MiV. Dies ist wirtschaftlicher als neue millionenschwere Strassenbauten. Zudem sind an geeigneten Orten Park& Ride/Bike &Ride Stationen zu errichten, um das Umsteigen auf den öV zu erleichtern. Dabei ist auch an die Einrichtung von Ladestationen für E-Mobilität zu denken.