Vernehmlassung betreffend Totalrevision Schulgesundheitsgesetz und Schulgesundheitsverordnung
Sehr geehrte Damen und Herren
Für die Einladung zur Beteiligung an der Vernehmlassung danken wir herzlich und nehmen gerne wie folgt Stellung.
Eine Totalrevision des Gesetzes, das 1955 unter sehr anderen Rahmenbedingungen für die Volksgesundheit und das Schul- und Gesundheitswesen geschaffen wurde, ist dringend notwendig und wird von den Grünen begrüsst. Wir erachten die regelmässigen Untersuchungen im Kindesalter als eine wichtige Massnahme der Gesundheitsprävention, welche unbedingt der gesamten Bevölkerung zugutekommen soll.
Wir begrüssen insbesondere alle Aktualisierungen, die eine Vereinheitlichung der Untersuchungen im Kindes- und Jugendalter ermöglichen und die erste Untersuchung mit vier Jahren in die Neuerungen zur Förderung der Kindergesundheit integriert.
Ebenso ist die Delegation der schulärtzlichen Untersuchungen an Haus- und Kinderärzte eine sinnvolle Anpassung, wenn Eltern dieser Möglichkeit den Vorzug geben und sie selber zu bezahlen bereit sind. Dadurch führen jene Fachpersonen die Untersuchungen durch, welche die Kinder oft schon lange kennen. Unnötige Kosten durch doppelte Untersuchungen können damit vermieden werden.
Die Grünen lehnen jedoch klar eine Gesetzes- und Verordnungsänderung ab, welche neu die Kosten der schulärztlichen Versorgung privaten Schulträgern vollumfänglich überbindet. Private Schulen sind richtigerweise verpflichtet, einen schulärztlichen Dienst nach Massgabe des Gesetzes zu integrieren. Aber sie sollen nun in keiner Weise mehr vom Kanton für dessen Kosten entschädigt werden. Nach dem bisherigen Gesetz trägt der Kanton die Hälfte der Kosten für die schulärztliche Tätigkeit an privaten Schulen. Nachdem bereits das Bildungsgesetz dahingehend revidiert wurde, dass nur noch in Härtefällen eine Entschädigung für privat getragene Schulgelder durch den Kanton erfolgt, werden nun auch diese Kosten von den Privatschulen an die Eltern überwälzt werden müssen. Dies ist eine zusätzliche Belastung für Eltern von PrivatschülerInnen, welche den Kanton und die Gemeinden durch den Verzicht auf die Inanspruchnahme einer öffentlichen Schule bereits massiv entlasten.
Die Grünen fordern:
In §12 des revidierten Schulgesundheitsgesetzes ist eine Formulierung aufzunehmen, welche der Regelung von Pt. 2 zu §17 im bisherigen Schulgesundheitsgesetz entspricht: „Privaten Kinder- und Erziehungsheimen sowie Privatschulen vergütet der Kanton die Hälfte dieser Kosten“ (gemeint sind die Kosten für einen schulärztlichen Dienst, wie ihn das Gesetz auch Institutionen in privater Trägerschaft vorschreibt). Die Beibehaltung dieser kantonalen Kostenbeteiligung ist mit geeigneten Abläufen auch in der Verordnung zu regeln.
Die Grünen Baselland regen ausserdem an, dass die Gesetzesänderung genutzt wird,  um die in Motion 2017-013 geforderte klare Regelung für eine Voll- und Teildispens vom Sportunterricht aus gesundheitlichen Gründen zu schaffen. Der Vorschlag war bei Regierung und Landrat unbestritten und es ist aus verfahrensökonomischen Gründen sinnvoll, das Schulgesundheitsgesetz mit dieser Regelung zu ergänzen. Damit kann ein langwieriger, weiterer Gesetzgebungsprozess vermieden werden.