Sehr geehrte Damen und Herren
Gerne nehmen die Grünen Baselland Stellung zur obengenannten Vorlage. Wir bedanken uns für die Einladung zur Vernehmlassung.
1. Vorbemerkungen
Der Kanton ist verpflichtet, Richtplan und Gesetz aufgrund des revidierten eidgenössischen Gesetzes anzupassen. Voraussetzung dabei sind unter anderem die Siedlungsentwicklung nach Innen und eine qualitative Umsetzung der Innenverdichtung.
Seit den 60er-Jahren gab es im Kanton BL einen noch nie dagewesenen Bauboom. Das Ergebnis dieser Entwicklung war ein teils unkontrolliertes Wachsen in die Breite. Künftig soll das Nichtsiedlungsgebiet geschont und stattdessen mittels Innenverdichtung ein weiteres Wachstum ermöglicht werden.
§ 17 d der Baselbieter Kantonsverfassung lautet:
«Kanton und Gemeinden streben im Rahmen ihrer Zuständigkeiten und der verfügbaren Mittel sowie in Ergänzung der persönlichen Verantwortung und Initiative danach, dass jeder eine angemessene Wohnung zu tragbaren Bedingungen finden kann»
Gemäss Begleittext hat der Regierungsrat für die vorliegende Gesetzesrevision folgende Zielsetzung formuliert: «Das Wohnangebot deckt, unter Berücksichtigung der haushälterischen Nutzung des Bodens, die Nachfrage für die Bewohnerinnen und Bewohner zu guten Konditionen.»
Bausparen setzt hier falsche Anreize und fördert insbesondere den Bau von Einfamilienhäusern, was mit unserer Forderung nach verdichtetem Bauen und dem Stopp der Zersiedelung nicht zu vereinbaren ist. (Die Tendenz zu einem steigenden Wohnflächenverbrauch ist einer der wichtigsten Gründe für den Bodenverbrauch und die Zersiedelung. Die Wohngebäudeflächen sind zwischen 1985 und 2009 um 53 Prozent gestiegen, während die Wohnbevölkerung im gleichen Zeitraum um 17 Prozent zunahm. Der Wohnflächenkonsum pro Kopf ist zwischen 1980 und 2014 von 34 m2 auf 45 m2 angestiegen.-siehe Begleittext)
Bausparen bevorzugt zudem zukünftige Besitzer von Eigentum gegenüber von Mietern. Diese Ungleichbehandlung soll nach Meinung der Grünen Baselland aufgehoben werden.
Um seinem Auftrag und seiner Zielsetzung näher zu kommen sind Seitens Kanton weitergehende Massnahmen erforderlich und es braucht insbesondere eine aktive Wohnpolitik der öffentlichen Hand.
Daraus folgen für uns folgende zentrale Positionen:
1.       Wir lehnen Bausparprämien ab.
2.      Wir unterstützen eine Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus.
3.      Wir befürworten die Initiative «Wohnen für alle» und fordern vom Kanton eine aktive und zielgerichtete Wohnpolitik.
 
2.           Grundsätzliches zur vorgelegten Umsetzung
Wir können uns mit dem vorliegenden Entwurf zur Totalrevision des Gesetzes über die Wohnbau- und Eigentumsförderung sowie mit der Ablehnung der nichtformulierten Initiative „Wohnen für alle“ nicht einverstanden erklären.
3.           Erhöhung der Bausparprämien
Die Vorlage verlangt den Ausbau der vom Kanton gewährten Bausparprämien für den Erwerb von selbstbewohntem Eigentum. Diese Massnahme lehnen wir entschieden ab und fordern deren Streichung im Gesetzesartikel.
Die Wohneigentumsquote ist im Baselbiet in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen und liegt über dem schweizerischen Durchschnitt. Die Hauptgründe dafür liegen in der wirtschaftlichen Entwicklung, den tiefen Kapitalzinsen und der zunehmenden Akzeptanz des Stockwerkeigentums. Auf keinen Fall dient das bis zum Jahre 2013 mögliche (gesetzeswidrige) steuerbefreite Bausparen und die ausgerichteten Bausparprämien zur Begründung für den Anstieg der Wohneigentumsquote. Die Nachbarkantone Aargau und Solothurn weisen eine höhere Eigentumsquote auf und verfügen nicht über diese Fördermassnahmen.
Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger verwarfen am 17. Juni 2012 mit einer Mehrheit von 69% eine nationale Volksinitiative, welche die Möglichkeit des steuerbefreiten Bausparens vorsah. Im Kanton Baselland wurde diese Vorlage mit 59% Nein Stimmen deutlich abgelehnt. Diesen Entscheid gilt es zu respektieren und es kann nicht angehen, dass er durch die Hintertür aufgeweicht wird.
Ferner gilt es zu bedenken, dass sowohl das revidierte Raumplanungsgesetz wie auch der hier zur Umsetzung stehend Verfassungsartikel die haushälterische Nutzung des Bodens festschreiben. Wie auch der in den Vernehmlassungs-unterlagen erwähnte Infras Bericht zeigt, verbraucht das selbstbewohnte Eigentum wesentlich mehr Grundfläche als Mietobjekte und noch deutlich mehr als gemeinnützig erstellte Wohnungen. Die Förderung des Wohneigentums widerspricht deshalb den Bestimmungen des Raumplanungsgesetztes.
4.           Förderung gemeinnütziger Bauträger
Aus wohnungspolitischer Sicht spielen die gemeinnützigen Bauträger für die Bewältigung der anstehenden Herausforderungen eine besondere Rolle. Sie sind privatwirtschaftlich organisierte Akteure, häufig jedoch als Partner und mit Unterstützung der öffentlichen Hand in der Umsetzung wohnungspolitischer Anliegen tätig.
Der Kanton Baselland soll mit geeigneten Massnahmen ein gutes Klima schaffen für Projekte von gemeinnützigen Wohnbauträgern. Gemeinnützige Bauträger sollen mit verschiedenen Mitteln gefördert werden: Bauland soll im Baurecht zur Verfügung gestellt werden, Gebühren sollen erlassen werden, Finanzhilfen sowie Gewährung von Darlehen, Bürgschaften oder Rückbürgschaften sollen wichtige Instrumente sein.
Mit den vorgeschlagenen Bürgschaften und mit den vorgesehenen Darlehen zur Projektentwicklung wird ein erster Schritt in die richtige Richtung geleistet. Wir begrüssen die zwei Massnahmen
Der vorliegende Gesetzesentwurf geht uns hier eindeutig zu wenig weit. Wir fordern Massnahmen, welche über das Bereitstellen von Knowhow und Darlehen für Planungskredite hinausgehen.
Wir erwarten insbesondere auch die Möglichkeit der Zurverfügungstellung von Bauland im Baurecht durch den Kanton und/ oder die Gemeind und den Erlass von Gebühren.
Zu hohe Wohnkosten können zu Verdrängungen führen und damit die Entmischung und die Zersiedelung fördern. Die Versorgung der Bevölkerungsgruppen, die sich aus eigener Kraft auf dem Markt nicht behaupten können, bleibt das zentrale wohnungspolitische Anliegen. 2012 gaben vier von fünf der von Armut betroffenen Haushalte mehr als 30 Prozent ihres Bruttoeinkommens für die Wohnkosten aus. Armutsbetroffene Haushalte leben auch deutlich häufiger als andere Gruppen in zu kleinen Wohnungen, in Wohnungen schlechter Qualität oder in solchen an ungünstigen Standorten.
In regional angespannten Märkten können aber auch Angehörige des Mittelstandes von zu hohen Mietbelastungen betroffen sein. Bei der Einkommensklasse von 4‘000 bis 6‘000 Franken stieg die Belastung des Haushaltsbudgets durch Mieten in den letzten fünf Jahren an und liegt aktuell bei rund 25 Prozent. (Schlussbericht Armutsbericht Kanton Basel-Landschaft, Seite 115)
Wir sprechen uns deshalb klar für eine Stärkung des gemeinnützigen Wohnungsbaus aus und unterstützen auch die Zielsetzung der nationalen Volksinitiative «Bezahlbare Wohnungen». Mit dieser wird gefordert, dass 10% aller neu erstellten Wohnungen gemeinnützig sind. Im Baselbiet beträgt der Anteil der Genossenschaftswohnungen nur 3,1% (Schweiz rund 4%, Basel 10%, Stadt Zürich 25%).
Diesen Anteil gilt es zu erhöhen, können doch gemeinnützige Wohnbauträger vergleichbaren Wohnraum 20% günstiger anbieten als es der freie Markt vermag.
Wir vermissen im vorliegenden Gesetzesentwurf eine klare Zielvorgabe.
Der Kanton hätte es in der Hand, im Richtplan für ganze Zonen oder einzelne Gebiete, deren Nutzung ganz oder teilweise zu Wohnzwecken vorgeschrieben werden, einen Mindestanteil für den gemeinnützigen Wohnungsbau festzulegen sowie einen Ausnützungsbonus zu gewähren.
Der Kanton soll mit Mitteln aus dem ehemaligen Wohnbauförderungsfonds eine Stiftung gründen, welche dem Erwerb und Erhalt von günstigem Wohnraum dient. Als Vorbild sei hier die Stiftung zur Erhaltung von preisgünstigen Wohn- und Gewerberäumen der Stadt Zürich genannt, welche 1980 mit einem Startkapital von 50 Millionen begann, heute über ein Eigenkapital von 160 Millionen verfügt, im letzten Jahr eine Rendite von 3,6% erreichte und heute 1610 Wohnungen und 307 Gewerberäume auf Basis ihrer Kosten vermietet.
Der Kanton soll zur Verhinderung von unerwünschten Folgen der Liegenschaftssanierungen energetische Förderprogramme so anpassen, dass nicht nur Wohneigentümer sondern auch Mieterinnen und Mieter davon profitieren können.
 
5.           Zusatzverbilligungen
Es kann nicht Aufgabe der Politik sein, über eine Subjektsubventionierung überteuerte Mieten mit zu finanzieren, sondern es gilt, diese durch eine gezielte Förderpolitik für den gemeinnützigen Wohnungsbau zu verhindern. Für die Betroffenen bieten Mietzinszuschüsse im Einzelfall eine willkommene Hilfe. Es kann aber nicht sein, dass damit überhöhte Mieten unterstützt werden.
 
6.           Zu den fehlenden energetische Massnahmen
Laut den Vernehmlassungsunterlagen werden die im Verfassungsparagraphen proklamierten Massnahmen im Umwelt- und Energiebereich zusammen mit den im künftigen Baselbieter Energiepaket vorgesehenen Massnahmen in einer separaten Vorlage aufgenommen. Da diese zum heutigen Zeitpunkt noch nicht vorliegt, kann aktuell keine abschliessende Einschätzung der gesetzlichen Umsetzung dieser Verfassungsbestimmung vorgenommen werden.
Wir bitten Sie, unsere Ausführungen eingehend zu prüfen und in der Weiterentwicklung der Vorlage zu berücksichtigen. Für Fragen und weitere Ausführungen stehen wir gerne zur Verfügung.