Stellungnahme zur Vernehmlassung über die Teilrevision des Vertrags zwischen den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt über die gemeinsame Trägerschaft der Universität Basel vom 27. Juni 2006 (Universitätsvertrag) 
Dank der bi-kantonalen Trägerschaft und den Beitragsleistungen der beiden Kantone konnten notwendige Entwicklungs- und Ausbauschritte der Universität realisiert werden, welche es dieser ermöglichten, ihr hohes internationales Niveau im Bereich der Lehre und Forschung zu halten, auszubauen und im internationalen Wettstreit zu bestehen.
Diese Partnerschaft schien vor wenigen Jahren nicht mehr für alle stimmig zu sein, was sich unter anderem an Kürzungsabsichten zeigte. Um so mehr freuen wir uns, dass es den beiden Regierungen geglückt ist, gewisse Veränderungen einzuleiten, die zu mehr Transparenz und Ausgeglichenheit führen.
Die hier zur Vernehmlassung stehende Teilrevision des Universitätsvertrags bezüglich der Steuerung und Planung des Immobilienbereichs, des Finanzierungsschlüssels zur Aufteilung des Globalbeitrags zwischen den beiden Kantonen, sowie bezüglich einzelner Governance-Aspekte erachten wir als eine gute Grundlage für die Weiterentwicklung der Partnerschaft zwischen den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt in Bezug auf die Universität Basel. Wir stimmen den vorgeschlagenen Revisionspunkten im Grundsatz zu.
Unsere folgenden Bemerkungen sollen dazu dienen, unsere Haltung zu verdeutlichen.
In den Bereichen Immobilien, Finanzierungsmodell und Governance liegt neu eine Teilrevision des Universitätsvertrags vor, welcher austariert, sorgfältig und nachhaltig erarbeitet und ausgestaltet wurde. Dank der gemeinsamen Eigentümerstrategie sind die Trägerkantone unter anderem gleichberechtigter in den Entscheidungen.
Eigentums- und Mietfragen bei Universitätsliegenschaften, Finanzierungs- und Organisationsmodellen für Bauvorhaben der Universität sind vollständig geklärt. Neu gibt es ein Immobiliengremium, welches Aufgaben und Interessen in diesem Bereich fachmännisch begleitet. Dieses berät den Universitätsrat und die Trägerkantone in strategie- und kostenrelevanten Immobiliengeschäften der Universität.
So entsteht eine grössere Transparenz, und Bedürfnisse und Zuständigkeiten sind offen dargelegt und geregelt. Wir befürworten diese sehr, denn die Immobilien machen einen grossen Bereich des Universitätsvermögens aus, und eine klare Regelung und der Nachvollzug von Vorgängen ist dringend nötig. Insbesondere begrüssen wir auch die klarere Aufgabenteilung zwischen Eigentümern und der Universität bei Mietliegenschaften, welche die Universität bei Einmietungen nur noch für den Mieterausbau verantwortlich macht, während die Eigentümer für den Kernunterhalt der Liegenschaften zuständig sind.
Die Aufteilung des Restdefizits wird dynamisch gehalten, wobei der Standortvorteil mit 10 % und die Wirtschaftskraft berücksichtig werden. Letztere wird mit dem Standardisierten Steuerertrag vor Ressourcenausgleich gemessen, welcher national ebenso angewendet wird und auch eine Vergleichbarkeit ermöglicht. Diese neue Rechnungslegung begrüssen wir sehr, bildet sie doch auch die jährlichen Veränderungen ab. Bei grösseren strukturellen Veränderungen wird das neue Finanzierungsmodell überprüft. Hier ist nicht klar, was «grössere strukturelle Veränderung» heisst. Wir regen einen fix vorgegebenen Überprüfungsrhythmus an.
Begrüsst wird, dass die Universität weiterhin dieselbe Planungssicherheit wie im jetzigen System hat.
Wie diese 10 % Standortvorteil bestimmt werden, ist etwas undurchsichtig. Es heisst: Die Regierungen werden die Höhe des Standortvorteils bei erheblichen und langfristig wirkenden Änderungen der örtlichen Ansiedlung der Universität oder in Folge des Einflusses anderweitiger standortbezogener Parameter überprüfen. Hier hätten wir uns eine klarere Formulierung und manifestere Argumente gewünscht. Durch Ungenauigkeit soll nicht Unstimmigkeit zwischen den Partnern geschürt werden.
Wir begrüssen, dass mit dem neuen Rechnungslegungsstandard die Eigenkapitalbewirtschaftung klar geregelt wird. Falls es durch die neue Rechnungslegung eine Veränderung in den Zahlen des Eigenkapitals geben sollte, erwarten wir diesbezüglich eine klare und unmittelbare Kommunikation. Sollte sich aus der Anwendung der Rechnungslegungsstandards eine höhere Bewertung und damit ein «Gewinn» für die Trägerkantone ergeben, so erwarten wir, dass dieser «Gewinn» der Universität zu Gute kommt und nicht in den Rechnungen der Trägerkantone absorbiert wird.
Der Universitätsrat bekommt mehr Kompetenzen, diese werden klar umschrieben und tragen zu einem sinnvollen und zukunftsträchtigen Miteinander bei. Das angepasste Governance-Modell der Universität scheint uns zielführend und zweckmässig.
Die gemeinsame Trägerschaft und die damit verbundene Partnerschaft ist fair, ausgewogen und eben «partnerschaftlich». Diese neue Verbundenheit ist in der Revision deutlich zu spüren. Sie ist wichtig, da die Universität eine überregionale Ausstrahlungskraft hat und einen wirtschaftlichen, kulturellen und gesellschaftlichen Standortfaktor darstellt. Wir brauchen eine gut funktionierende Universität, die innovativ und zukunftsfähig bleibt. Ein neuer Schwung, eine neue Offenheit ist spürbar: Wir begrüssen diese Teilrevision, so wie sie vorliegt und danken für die Berücksichtigung unserer Anmerkungen.
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