Stellungnahme zur Vernehmlassung «Massnahmenpaket zur Förderung des Baustoffkreislaufs Regio Basel»
Gerne nehmen die Grünen Baselland wie folgt Stellung zur oben genannten Vorlage und bedanken uns für die Einladung zur Vernehmlassung.
Die Grünen Baselland sind erfreut, dass die Regierung die Zeichen der Zeit erkannt hat und sich der Thematik des Baustoffkreislaufes annimmt, wie dies unsere Nationalrätin Florence Brenzikofer bereits in ihrem Postulat 2018/469 [1] forderte. Die Erkenntnis, dass es sich nicht um Abfall handelt, sondern um Wertstoffe, muss sich endlich durchsetzen. Deshalb muss das oberste Ziel sein, Baustoffe wiederzuverwerten. Deponien mit geringen Volumenkapazitäten, die das beschränkte Gut Boden stark beanspruchen, sollen entlastet werden. Wir fordern deshalb ein dreistufiges Vorgehen.

  1. Bauschutt vermeiden
  2. Baustoffe rezyklieren
  3. deponieren.

Auf diese Grundsätze müssen die Rahmenbedingungen ausgerichtet werden. Dazu sind im geplanten Massnahmenpaket zur Förderung des Baustoffkreislaufs Regio Basel verschiedene Anpassungen nötig.
Entscheidend ist, dass die kantonale Fachstelle Baustoffkreislauf so aufgestellt wird, dass bereits auf den Baustellen Kontrollen durchgeführt werden können. Denn dort lässt sich der Bauschutt noch mit dem kleinsten Aufwand trennen. Zur Förderung des Baustoffkreislaufes sind zudem intelligente Bauweisen angesagt, die unsere Ressourcen schonen und einen zukünftigen Rückbau unter Berücksichtigung der Wiederverwendbarkeit bereits einplanen.
Bei den kantonalen Investitionsprojekten soll ab sofort über den Anteil an rezyklierten Baustoffen Bericht erstattet werden. Dies muss sowohl bei der Einholung des Projektkredits (Annahme) wie auch bei der Genehmigung der Schlussabrechnung (Ausführung) Bestandteil der Landratsvorlage sein.
Die Grünen Baselland begrüssen vollumfänglich die Selbstverpflichtung des Kantons zum Einsatz von Recycling-Baustoffen im Hoch- und Tiefbau, welche schon lange überfällig war. Die Etablierung eines Monitorings zur Wahrnehmung der Eigenverantwortung des Kantons und den Aufbau einer Fachstelle Baustoffkreislauf innerhalb des Amts für Umweltschutz und Energie (AUE) als Vollzugsorganisation im Bereich des Baustoffkreislaufs finden wir sinnvoll und nötig. Zudem wird grundsätzlich die Einführung einer Lenkungsabgabe begrüsst.
Zu den nachfolgenden Punkten im Massnahmenpaket zur Förderung des Baustoffkreislaufs Regio Basel verlangen wir folgende Anpassungen:
Der Erlass SGS 780 (Umweltschutzgesetz Basel Landschaft (USG BL) vom 27. Februar 1991) (Stand 1. Januar 2015):
Änderung: § 39a Abs.1 Der Kanton erhebt eine Lenkungsabgabe von mind. CHF 20.– bis max. CHF 100.– pro Tonne Abfall, der in einer Deponie des Typs A oder B abgelagert wird.
Begründung: Grundsätzlich wird die Einführung einer Lenkungsabgabe begrüsst.  Wie es einen Maximalwert gibt, soll auch eine Mindestlenkungsabgabe definiert werden.
Zusatzantrag:
Darüber hinaus soll geprüft werden, ob nicht schon beim Bewilligungsverfahren eine Lenkungsabgabe auf die zu deponierenden Baustoffe erhoben werden kann. Das Ziel ist, dass zukünftig mehr als 30% Deponievolumen eingespart werden können. Dazu muss die Recycling-Quote deutlich gesteigert werden.
Entscheidend bei der Deponierung ist das Volumen. Deshalb soll geprüft werden, ob die Lenkungsabgaben nicht generell auf das Volumen anstelle von Tonnen erhoben werden kann.
Änderung: § 39a Abs. 2b die jährliche Überprüfung der Lenkungsabgabe in Bezug auf ihre Lenkungswirkung und ihre Neufestlegung bei Bedarf, wobei die Änderung der Lenkungsabgabe gegenüber dem Vorjahr nicht mehr als CHF 20.– betragen darf.
Begründung: Mit CHF 20.- statt CHF 10.- hat der Regierungsrat die Möglichkeit für einen effektiveren Eingriff.
Der Erlass SGS 782 (Gesetz über den Gewässerschutz vom 5. Juni 2003) (Stand 1. Januar 2014):
Änderung: §12 Die ursprüngliche Formulierung wird wie folgt beibehalten:
(2) Die Kläranlagenbetreiber überbinden diese Kosten zusammen mit denjenigen für Bau, Betrieb, Unterhalt, Sanierung und Ersatz der Abwasseranlagen den Gemeinden.
Änderung: §12a ist ersatzlos zu streichen
Begründung: In der Landratsvorlage ist festgehalten, dass die Umwidmung der Einnahmen der Lenkungsabgabe zum Abwasser keine nachhaltige Option darstellt und in die falsche Richtung führt. Grundsätzlich befürworten die Grünen aber eine Lenkungsabgabe.
Aus Sicht der Grünen ist diese vorgeschlagene Umwidmung falsch. Wenn die Abwassergebühren für Private billiger werden, dann wird auch kein Trinkwasser gespart, da die beiden Gebühren i.d.R. gekoppelt sind. Einen solchen falschen Anreiz kann sich der Kanton Baselland – auch mit Blick auf den Klimawandel – nicht leisten.
Wir erwarten, dass unabhängig von der neuen Recycling-Strategie Bewegung in die koordinierte Wasserstrategie kommt. Das Vorantreiben einer integralen Sichtweise zu den Wasserkreisläufen ist dabei oberstes Gebot.
Die vorgeschlagenen Änderungen im Gesetz über den Gewässerschutz sind abzulehnen.
Das Geld aus den Lenkungsabgaben soll direkt im Bereich des Baustoffkreislaufes eingesetzt werden.
Zusatzantrag:
Damit eine Kostenneutralität erreicht werden kann, soll in erster Linie die geplante und einzuführende Fachstelle Baustoffkreislauf mit den Geldern aus der Lenkungsabgabe finanziert werden. Um den Vollzug zu sichern ist eine gute Stellendotation nötig. Weiter sollten Recycling-Bauprojekte und Recycling-Forschungsprojekte gezielt gefördert werden und finanzielle Anreize für Gemeinden geschaffen werden, welche auf ihrem Gemeindegebiet den Betrieb einer Recyclinganlage für Baustoffe und/oder Bodenwäsche zulassen. Ausserdem ist ein Fonds zu öffnen, um zukünftige Sanierungen von Deponien mitzufinanzieren.
Der Erlass SGS 400 (Raumplanungs- und Baugesetz (RBG) vom 8. Januar 1998) (Stand 1. April 2020) wird wie folgt geändert:
 
Änderung: §120 Abs. 2a den Rückbau von Bauten und Bauteilen von Liegenschaften, wenn diese nicht bereits im Rahmen einer Baubewilligung für einen Neu- oder Umbau erteilt wird;
Begründung: Dieser Zusatz macht klar, dass im Rahmen der Baubewilligung in der Regel ein Gesuch nötig ist.
Änderung: §126 1bis ist ersatzlos zu streichen
Begründung: Aus unserer Sicht ist es angebracht, dass auch ausserhalb der Kernzone die Rückbaugesuche publiziert werden.
Transparenz ist auch im Bereich des Rückbaus/ Abbruchs von Liegenschaften erwünscht. Eine Flut von Einsprachen ist nicht zu befürchten und somit auch keine weiteren Verzögerungen. Hingegen können sich die Nachbarn bereits vorgängig ein Bild machen.
[1] Brenzikofer, Florence (Fraktion Grüne/EVP): Deponie-Strategie für Basel-Landschaft, Postulat. 19.04.2018, URL: https://baselland.talus.ch/de/politik/cdws/dok_geschaeft.php?did=d4cdd931eba7400096ef0ebb6f6a5241-332&filename=Text_Postulat&v=3&r=PDF&typ=pdf [08.02.2021].
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