Stellungnahme der GRÜNEN Baselland vom 19. Mai 2023

Die GRÜNEN Baselland nehmen zur Teilrevision der Verordnung zum Personalgesetz wie folgt Stellung.

Wir begrüssen es, dass mit den neuen Modellumschreibungen für die Funktionen der Schulischen Heilpädagogik, Sozialpädagogik im Schulbereich und Logopädie für den Vorschul- und Schulbereich Klarheit geschaffen wird, denn weitere mögliche Gerichtsfälle sind zu verhindern, tragen diese auch nicht gerade zu einem angenehmen Arbeitsklima bei. Wir möchten es nicht unterlassen, darauf hinzuweisen, dass es im Bereich der Begabtenförderung ebenso entsprechende Anpassungen braucht, ist der Abschluss eines Masters Voraussetzung für diese Arbeit.

Forderung 1:
Wir möchten, dass die Lohnbänder der Hps (Heilpädagog*innen) mit der Verantwortung einer Klassenführung verknüpft werden. Wer das Grundstudium Primarstufe/Soz.päd plus Heilpädagogik Master hat, soll in LB 12, mit einer zusätzlichen Klassenführung in LB 11 eingereiht werden. Wer das Grundstudium Sekundarstufe plus Heilpädagogik Master hat, soll in LB 9, mit einer zusätzlichen Klassenführung in LB 8 eingereiht werden.

Begründung:

  1. Wer jeden Tag eine ganze Klasse führt, übernimmt deutlich mehr Verantwortung als eine Person, die Kleingruppen oder Einzelkinder betreut, fördert und unterstützt und vielleicht auch mal bei Erkrankung einer Lehrperson die ganze Klasse unterrichtet. Damit kann wohl auch der grosse Lohnbandunterschied zwischen einem*r Schul-Sozialpädagog*in und einem*r Primarstufenlehrer*in begründet werden – notabene beide ausgerüstet mit einem Bachelor.
  2. Es gibt viel zu wenige Hps, die eine eigene Klasse führen, weil die Verantwortung gross und die Führung einer solchen Klasse sehr divers und anspruchsvoll ist.
  3. Zudem ist es heute sogar möglich, nach dem Bachelor in Sozialpädagogik ein Masterstudium in Schulischer Heilpädagogik anzuhängen, teilweise haben so ausgebildete Personen keine Unterrichtserfahrung, was eigentlich fatal ist.

Forderung 2:
Schulsozialpädagoginnen und -pädagogen werden ins LB 14 eingereiht.

Begründung:
Die Arbeit wird immer komplexer, intensiver und verantwortungsvoller. Ein so grosser Lohnbandunterschied zur Primarlehrperson – beide mit Bachelor-Abschluss – ist heute nicht mehr gerechtfertigt.

Gerne weisen wir noch auf folgendes hin:

  • Das gesamte Lohneinreihungssystem müsste überarbeitet und justiert werden, denn es gibt in unserem Schulsystem sehr viele neue Ausbildungen, Aufgaben- und Verantwortungsbereiche.
  • Ein grosses Problem ist nach wie vor, dass die KLP mit Bachelor-Abschluss die ganze Verantwortung trägt. Beim LB ist die Verantwortung in einer Funktion, und nicht nur die Ausbildung zu gewichten.
  • Sozialpädagogen und -pädagoginnen an der Primarstufe sind im Moment im LB 16. Wenn sie die zweijährige Weiberbildung zum Master Heilpädagogik machen, sind sie im LB 11. Das ist mit ein Grund, weshalb einige Sozialpädagoginnen und -pädagogen die Primarstufe verlassen. Diese Personen haben keine Unterrichtserfahrung, was wir sehr bemängeln.
  • Dass ein Klassenlehramt in der heutigen Zeit äusserst anspruchsvoll ist, zeigt auch, dass die PH Bern ein Masterstudiengang «Klassenlehrperson» anbietet.