Stellungnahme der GRÜNEN Baselland vom 15. Januar 2024

Die GRÜNEN Baselland nehmen zur Teilrevision des Finanzausgleichsgesetzes, nachdem wir die Unterlagen des Amtes geprüft und auch den Bericht «Gesamtevaluation Finanzausgleich Basel-Landschaft» von ecoplan in unsere Betrachtungen einbezogen haben, wie folgt Stellung.

Wir begrüssen es, dass die wesentlichen Optimierungspotentiale, die im ecoplan-Bericht aufgeführt sind, in dieser Teilrevision berücksichtigt bzw. bereits in der Landratsvorlage (2022/105 Revision Finanzausgleichsgesetz – Kurzfristige Anpassungen) umgesetzt wurden. In der vorliegenden Teilrevision geht es um die folgenden zwei Punkte:

  1. Ressourcenausgleich: Reduktion der Abschöpfung über dem Ausgleichsniveau für die weniger finanzstarken Gebergemeinden von 60% auf 40% gestaffelt über 10 Jahre.
  2. Lastenausgleich: Indexierung der Lastenabgeltung

Dabei kommen wir zu folgenden Einschätzungen:

  1. In der heutigen Situation, in der in verschiedenen Gemeinden und im Kanton eine angespannte Finanzlage herrscht, ist es verständlich, dass die Gebergemeinden einen tieferen Abschöpfungssatz wünschen. Auf der anderen Seite bedeutet dies für die Empfängergemeinden eine entsprechende Reduktion der Beiträge, wodurch sich die Schere zwischen den Geber- und Empfängergemeinden verstärken würde. In der LRV wird auf S. 6 die Hoffnung geäussert, dass die Empfängergemeinden in den zehn Jahren der Übergangsfrist die Steuerkraft so verbessern, dass sie die Mindereinnahmen verkraften können. Das erachten wir als unrealistisch und sind damit in Übereinstimmung mit der Bemerkung auf S. 4 der LRV, die besagt: «Die Gemeinden haben nur sehr bedingt die Möglichkeit, ihre Steuerkraft aktiv zu erhöhen.» Dies vor allem auch vor dem Hintergrund, dass viele Empfängergemeinden bereits heute einen hohen Steuersatz von 60% bis 70% haben. Dagegen liegen die Steuersätze der Gebergemeinden alle zwischen 45% und 60%. Eine Erhöhung der Steuersätze der Empfängergemeinden ist daher sicher schwierig umzusetzen und auch nicht wünschenswert. Wie im ecoplan-Bericht dargelegt wird, ist es wichtig, dass der horizontale und der vertikale Ausgleich klar getrennt sind. Das heisst, dass der Kanton nicht für die Mindereinnahmen der Empfängergemeinden aus dem Ressourcenausgleich einspringen soll. Finanzielle Unterstützung des Kantons sollte sich nur über den Lastenausgleich ergeben. Zudem ist zu beachten, dass auch im Kanton die Finanzen nicht im Überfluss vorhanden sind.
    Entsprechend schlagen wir einen Mittelweg vor, bei dem die Abschöpfung nur auf 50% gesenkt wird. Wir sind uns bewusst, dass dies nur eine geringe Einsparung bei den Gebergemeinden bewirkt. Jedoch sind wir der Überzeugung, dass diese mehr Möglichkeiten haben, die finanziellen Herausforderungen zu bewältigen als der Grossteil der Empfängergemeinden.

  2. Die Indexierung des Lastenausgleichs erachten wir als sinnvollen und notwendigen Schritt. Eine Nachzahlung der Teuerung für die Jahre 2017 bis 2024 sehen wir aufgrund der Abmachung von 2016, den Lastenausgleichgleich zu fixieren, nicht. Ebensowenig angesichts der finanziellen Situation des Kantons. Auch mit dieser Anpassung besteht weiterhin das Problem, dass der Kanton den Gemeinden teilweise Vorschriften macht, welche zu finanziellen Belastungen führen, ohne dass diese abgegolten werden. Zudem sind im Zusammenhang mit Aufgabenverschiebungen die Kompensationsleistungen des Kantons an die Gemeinden zum jeweiligen Zeitpunkt fixiert und werden damit nicht der Teuerung angepasst. Zu nennen sind diesbezüglich das 6. Primarschuljahr und die EL-AHV/EL-IV. Diesbezüglich ist eine Revision in Arbeit. Wir erachten es als wichtig, dass diese möglichst schnell abgeschlossen wird.

Im Wesentlichen sind wir mit der Teilrevision einverstanden, jedoch erachten wir eine Senkung der Abschöpfung über dem Ausgleichsniveau auf 40% nicht als sinnvoll und beantragen, dass nur eine Senkung auf 50% erfolgen soll. Wenn dies in 1%-Schritten über die vorgeschlagenen 10 Jahre erfolgt, werden sich dann die Reduktion des Ressourcenausgleichs und der Erhöhung des Lastenabgleichs etwas ausgleichen, wie die Modellrechnungen des Kantons zeigen. Ebenfalls möglich wäre eine Übergangsfrist von 5 Jahren in 2%-Schritten. Zumindest bis das Problem der Kompensationsleistungen gelöst ist, erachten wir es als sinnvoller, die Absenkung auf 50% zu beschränken. Ggf. kann eine Anpassung oder ggf. eine weitere Absenkung des Abschöpfungssatzes danach wieder in Betracht gezogen werden.

Auch mit dieser Teilrevision werden Gemeinden, die bereits rote Zahlen schreiben, weiter unter Druck stehen, und der Kanton muss die Entwicklung genau beobachten und unter Kontrolle behalten. Es wird auch wichtig sein, nach den Gemeindewahlen mit möglicher neuer Besetzung, rasch mit diesen in Kontakt zu treten. Dabei sollen einerseits mögliche Optimierungen z.B. durch Synergien zwischen den Gemeinden und andererseits Abgeltungen oder Übernahmen von Aufgaben durch den Kanton im Zentrum stehen.