Die Grünen Baselland weisen in ihrer Stellungnahme die geplante Teilrevision des Gesetzes über die Motorfahrzeugsteuer zurück.

Das Ziel der «verstärkten Ökologisierung» wird von den Grünen geteilt. Das angestrebte Ziel des Zeitpunkts 2050 für die Erreichung einer klimaneutralen Strassenmobilität ist für uns jedoch zu spät, und es stellt sich auch die Frage, ob mit der Teilrevision nicht deutlich tiefere Einnahmen resultierten – vor allem wenn der Umstieg auf nicht fossil betriebene Fahrzeuge rascher erfolgt als erwartet.

An dieser Stelle weisen wir auf zwei Berichte der Regierung hin, die unserer Ansicht nach bei der Teilrevision zu wenig berücksichtigt wurden:

BL-Statusbericht Klima 2021: Gemäss Statusbericht Klima des Lufthygieneamts beider Basel stammen die energiebedingten CO₂-Emissionen im Verkehr zu 98% aus dem Strassenverkehr, wobei Personenwagen rund drei Viertel dieser Emissionen verursachen.

BL-Energieplanungsbericht 2022: Grundsätze sind das Einsparen von Energie, die Verbesserung der Energieeffizienz und die Ablösung von fossilen Energien in allen Verbrauchssektoren.

Die Teilrevision unterstützt zwar den Umstieg von fossil betriebener Mobilität auf klimaneutrale Mobilität, aber dem Aspekt des Einsparens von Energie und der Verbesserung der Energieeffizienz wird zu wenig Rechnung getragen.

Es fehlt insbesondere der Anreiz, weniger zu fahren. Gerade dort wäre aber das Potenzial der Ökologisierung am höchsten, denn heute werden rund zwei Drittel der mittleren Tagesdistanzen mit dem Auto zurückgelegt. Diesem wesentlichen Aspekt wäre über die Motorfahrzeugsteuer grundsätzlich Rechnung zu tragen.

Auch fehlt weitgehend ein wirklich substanzieller finanzieller Anreiz, auf sparsame und leichte E-Fahrzeuge umzusteigen. Heute wiegt über ein Drittel der neuzugelassenen E-PW mehr als zwei Tonnen. Da Privatfahrzeuge in den meisten Fällen nur durch eine einzige Person belegt sind (im Schweizer Durchschnitt 1.6 Personen), ist es alles andere als effizient, diese Person mit einem Fahrzeug von mehr als des 20-fachen Fahrzeuggewichts zu bewegen.

Wir weisen daher die Teilrevision zurück und fordern:

  • eine Motorfahrzeugsteuer, die leichte Fahrzeuge im Vergleich zu schweren Fahrzeugen wesentlich stärker entlastet
  • eine Motorfahrzeugsteuer, die auch eine Distanz-abhängige Komponente bei den Personenwagen aufnimmt, ähnlich wie bei der Wasserrechnung: Jede Person deklariert ihren Kilometerstand selbst (Internet oder Postkarte), jedes Fahrzeug ist alle 3 Jahre bei der MFK – dort wird dann abgeglichen/kontrolliert. Wer seinen Stand nicht einreicht, erhält eine Akonto-Rechnung.
  • eine deutlich stärkere Ermässigung für leichte E-Privatpersonenwagen gegenüber schweren E-Privatpersonenwagen anzusetzen. (Vgl. hier)
  • eine steuerliche Ermässigung nicht nur von Fahrzeugen mit Elektroantrieb, sondern bei allen Fahrzeugkategorien auch eine Ermässigung für weitere umweltschonende alternative Antriebsformen wie Wasserstoff, Brennstoffzellen etc. mit dem Ziel einer Förderung der Entwicklung neuer Technologien

Folgende Bestandteile der vom Regierungsrat vorgeschlagenen Teilrevision erachten wir als sinnvoll, und diese sollen auch in einer überarbeiteten Vorlage beibehalten werden:

  • Gewährung für Steuerermässigungen für Lastwagen und Sattelschlepper mit ausschliesslich Elektro- oder Wasserstoffantrieb
  • Steuerermässigungen für Motorräder mit Elektroantrieb