Die Grünen Baselland nehmen zur Teilrevision Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung, EG-KVG (SGS 362); Neuregelung Kompetenzen Festlegung Restfinanzierung Pflege stationär wie folgt Stellung.

Wir stimmen den geplanten Änderungen zu und begrüssen es, dass die Gemeinden mit einbezogen wurden (VAGS-Projekt).

Den Entscheid, die Kompetenz zur Festlegung der ambulanten Restfinanzierung weiterhin beim Kanton zu belassen, erachten wir als nachvollziehbar. Wir unterstützen den Kernpunkt der Vorlage, die Zuständigkeit zur Festlegung der anrechenbaren Kosten der stationären Pflegeleistungen an die Versorgungsregionen zu übertragen.

Das Projekt «Zeiterfassungsstudie in allen 30 Baselbieter Alters- und Pflegeheimen» erachten wir als wichtiges Instrument, um Finanzierungslücken im System aufzudecken.

Die Aufteilung in ambulant und stationär ist zwar erklärbar, die Frage stellt sich allerdings, wie lange dies noch Sinn macht.

Im Gesetz ist zusätzlich eine Übergangsregelung vorgesehen, welche die Übernahme der COVID-19-bedingten Mehrkosten der Pflege durch die Gemeinden regelt. Diese Regelung heissen wir gut. Ebenso die Regelung, dass die Gemeinde des Wohnsitzes vor dem Heimeintritt für alle Leistungen zuständig bleibt. Dies ist auch fair gegenüber den Standortgemeinden von Pflegeheimen, die ansonsten eine grosse Finanzierungslast zu tragen hätten.