Stellungnahme der GRÜNEN Baselland vom 31. März 2023

Zur Vernehmlassung betr. der Abgabe von Planungsmehrwerten nehmen die GRÜNEN Baselland wie folgt Stellung.

Um- und Aufzonungen
Wir begrüssen es, dass die neue Vorlage nun auch Mehrwertabgaben bei Um- und Aufzonungen ermöglicht. Dabei sollen die Gemeinden grösstmöglichen Spielraum haben. Bis zu einem moderaten Abgabesatz von 30% soll dazu kein kommunales Reglement notwendig sein. Mit der Mehrwertfreigrenze von CHF 30’000 (Art. 4 Abs. 2) wird dafür gesorgt, dass bei kleineren Parzellen keine Abgabe zu leisten ist.

Es sollte den Gemeinden weiterhin möglich sein, bei Quartierplanungen und Ausnahme-überbauungen Infrastrukturbeiträge vertraglich zu vereinbaren. Diese haben sich bis heute bewährt und sind für die Beteiligten gut nachvollziehbar, da sie stets einen Bezug zum konkreten Projekt haben. Durch das Gebot der inneren Verdichtungen steigen die Anforderung an die Infrastruktur und den öffentlichen Raum in einer Gemeinde. Die Gemeinden benötigen deshalb finanziellen Spielraum, der mit der Einführung einer Mehr-wertabgabe bei Um- und Aufzonungen geschaffen wird.
Mehrwertabgaben bei Um- oder Aufzonungen sowie vertraglich vereinbarte Infrastrukturbeiträge sollen zu 100% bei den Gemeinden bleiben.

Neueinzonungen
Bei Neueinzonungen fordern die GRÜNEN Baselland eine einheitliche und kantonal vorgegebene Mehrwertabgabe von 40%. Der Mehrwert bei Neueinzonungen ist erheblich. Neueinzonungen werden aber eher selten sein, und nur wenige werden davon profitieren. Auf der anderen Seite haben einige Baselbieter Gemeinden überdimensionierte Bauzonen, welche in den nächsten Jahren zurückgezont werden müssen. Mit dieser Mehrwertabgabe erhalten die Gemeinden und der Kanton finanzielle Mittel, um allfällige Entschädigungen für diese Auszonungen zu bezahlen.
Zur Erhöhung der Akzeptanz der betroffenen Gemeinden können wir uns damit einverstanden erklären, die Mehrwertabgabe bei neu eingezontem Land wie vorgeschlagen zu 25% der jeweiligen Gemeinde und zu 75% dem Kanton zukommen zu lassen.

Beschwerderecht
Im §3, Absatz 5 erhält der Kanton ein Beschwerderecht gegenüber der Verfügung mit dem ermittelten Bodenmehrwert der Gemeinde. Für die GRÜNEN ist dieses Beschwerderecht nicht notwendig. Es untergräbt die Gemeindeautonomie.

Verwendung der Mehrwertabgabe
Die GRÜNEN unterstützen die Verwendung der Mehrwertabgabe für die Aufwertung öffentlich zugänglicher Räume und Gebiete innerhalb des Siedlungsgebiets und für die Massnahmen zur Wohnbau- und Eigentumsförderung. Für Massnahmen ausserhalb des Siedlungsgebietes sind hingegen andere Mittel zu verwenden. Die Verwendung der Abgabe für solche Projekte hat nach Ansicht der GRÜNEN Baselland zu wenig kausalen Zusammenhang mit der Verdichtung nach Innen.

Die Grünen Baselland schlagen folgende konkreten Änderungen vor:
§2 Abs. 1
Nach der erstmaligen Zuweisung von Boden zu einer Bauzone sowie vorbehältlich Abs. 1 nach Um- oder Aufzonungen von Bauzonen erheben die Gemeinden eine Abgabe von mindestens 40% 30% auf den durch eine solche Planung generierten Bodenmehrwert.

§2 Abs. 1bis: streichen

§2 Abs. 2
Ergänzung GR BL: „Bei Um- oder Aufzonungen können die Gemeinden eine Mehrwertabgabe erheben. Ist diese höher als 30%, so braucht es dazu ein kommunales Reglement.“

§2 Abs. 3
Ergänzung GR BL: Bei Quartierplanungen und Ausnahmeüberbauungen nach einheitlichem Plan können die Gemeinden anstelle einer Mehrwertabgabe gemäss §2 Abs. 2 mit der betroffenen Grundeigentümerschaft in einem verwaltungsrechtlichen Vertrag einen Infrastruktur-beitrag in Form von Geld-, Sach- oder Dienstleistungen vereinbaren.

§3 Abs. 5
„und der Kanton“: streichen

§4, Abs. 1
Die Mehrwertabgabe steht:
b. für Auf- und Umzonungen zu 100% 25% dem Kanton und zu 75% der Standortgemeinde des Bodens zu.

§6 Übergangsbestimmungen: Gesamten §6 streichen.