Stellungnahme der GRÜNEN Baselland vom 27. August 2024

Die GRÜNEN Baselland nehmen zur geplanten Änderung des Finanzhaushaltsgesetzes (FHG) wie folgt Stellung. 

  • Die Ergänzung des FHG mit 39 Abs. 2bis erachten wir für wichtig, da damit eine Gesetzeslücke geschlossen wird.
  • Die Umsetzung in 39 Abs. 2bis, welche Schwellenwerte für die Erhöhungen festlegt, damit eine Ausgabenerhöhung dem fakultativen Referendum unterstellt wird, erachten wir als sinnvoll. Sie entspricht nicht der Forderung der Motion, jedoch können wir die Begründung für die Abweichung nachvollziehen. Zudem trägt diese Umsetzung dem 3. Punkt des Gutachtens von Prof. Uhlmann Rechnung, in dem das Argument der Vorsicht für ein fakultatives Referendum genannt wird.
  • Die Verwendung derselben Schwellenwerte, welche für die erstmalige Bewilligung von Ausgaben gelten, sehen wir als sinnvoll an.

Aufgrund dieser Schlussfolgerungen begrüssen wir die Neuregelung und unterstützen die Abschreibung der Motion 2023/206. Zudem bedanken wir uns für die geleistete Arbeit.