Die Grünen Baselland nehmen zur Vernehmlassung betr. Landratsvorlage «Zusammenarbeit von Kanton und Gemeinden in der frühen Sprachförderung – Erlass eines Gesetzes über die frühe Sprachförderung» wie folgt Stellung:

Wir begrüssen die frühe Sprachförderung ausnahmslos und freuen uns grundsätzlich über diese Vorlage. Der frühe vielseitige Spracherwerb stärkt das Selbstvertrauen der Kinder und befähigt sie, mit anderen Kindern in Kontakt zu treten und eigenständig zu lernen und zu entdecken. Kinder, die mit einer zu geringen Sprachkompetenz in den Kindergarten eintreten, haben nachweislich Nachteile in ihrer gesamten Bildungslaufbahn. Mit der Sprachförderung vor dem Kindergarteneintritt soll die Chancengerechtigkeit in der Bildung erhöht werden. Guter Spracherwerb ermöglicht Integration und die Teilhabe am sozialen Leben, diese wiederum weckt Neugier und sicher auch Lernwille und ein Zugehörigkeitsgefühl, welches für das lebenslange Lernen von höchster Wichtigkeit ist.

Wir gehen davon aus, dass der Schuleintritt mit besseren Sprachkenntnissen erleichtert wird. Zusätzlich kann eine höhere Sprachkompetenz einzelner Schülerinnen und Schüler einer Klasse zu mehr Unterrichtsqualität beitragen.

Wir begrüssen eine altersgerechte Sprachstandserhebung in Zusammenarbeit mit den Eltern und später eine kindgerechte und spielerische Möglichkeit, die Sprache in der Spielgruppe gezielt zu erlernen und zu fördern.

Wir danken der Regierung für die Ausarbeitung dieser Vorlage, welche diese frühe Sprachförderung auch Gesetzesbasiert ermöglicht. Unbehagen löst bei uns die Freiwilligkeit aus. Das heisst, je nach Gemeinde wird ein Kind vor dem Kindergarten nicht in seinen Sprachkenntnissen gefördert und erhält weniger Möglichkeiten, seine Sprachkompetenz aufzubauen. Dies bedauern wir ausserordentlich. Ein Blick nach Basel-Stadt zeigt uns, dass dort für die Kinder mit Förderbedarf in Deutsch die frühe Deutschförderung vor der Einschulung während eines Schuljahres obligatorisch ist. Schade, dass hier der Kanton Baselland nicht gleichzieht.