Fragen von Landrat Fredy Dinkel für die Ratssitzung vom 20. Oktober 2022

In der Landratsvorlage vom 13.4.2021 (Schliessung ARA Frenke 3 in Bubendorf) wurde auf S. 9ff darauf hingewiesen, dass die „unüblich hohe Schmutzfracht aus der Industrie“ stossweise mit verschiedensten organischen Stoffen belastet sei, und dass es wegen diesem überhöhten Industriewasseranteil immer wieder zu „schwerwiegenden Betriebsproblemen und Grenzwertüberschreitungen“ kommt. Die Gewässerschutzverordnung des Bundes macht Vorgaben für die Einleitung von Industrieabwasser in öffentliche Kanalisationen. Diese haben u.a. zum Ziel, dass mittels Vorreinigung sichergestellt wird, dass der Betrieb der ARA nicht gestört oder erschwert wird. Neben dem Pharmaunternehmen Bachem, das nicht nur in den Kanton Aargau expandiert, sondern auch in Bubendorf kräftig ausbaut, gibt es noch verschiedene weitere Industrieunternehmen, welche ihre Abwässer in die ARA einleiten.

Ich bitte die Regierung, folgende Fragen zu beantworten:

  1. Welche Industrien tragen wesentlich zu diesen oben zitierten unüblich hohen Schmutzfrachten bei und welcher Anteil stammt aus der Produktion der Bachem aktuell und künftig?
  2. Gemäss erwähnter Landratsvorlage ist davon auszugehen, dass die Industriebetriebe im Einzugsgebiet der ARA Frenke 3 mit hohen Schmutzfrachten keine eigene Industriekläranlage betreiben. Da es bekannt ist, dass eine Behandlung an der Quelle wesentlich effizienter ist, als eine Behandlung nach Vermischung mit anderen Abwässern, stellt sich die Frage, ab welcher Schmutzfracht und Art der Belastung eine eigene Behandlungsanlage gebaut werden muss?
  3. Welche zusätzlichen Reinigungsmechanismen, z.B. 4. Stufe mit UV oder Aktivkohle, müsste eine öffentliche Kläranlage einplanen, um das nicht-vorbehandelte Industrieabwasser, das z.B. mit Derivaten aus der Produktion von Peptiden und Oligonukleotiden belastet ist, zu behandeln?