Interpellation von Peter Hartmann für den Landrat vom 3. Dezember 2020
Für den Unterhalt und die Erneuerung von Gemeindestrassen sind die Gemeinden zuständig und es stehen ihnen dabei keine Gelder aus der Motorfahrzeugsteuer oder andere «Strassengelder» zur Verfügung.
Die einseitige Verwendung von Geldern aus der Motorfahrzeugsteuer nur für die Kantonsstrassen widerspricht dem Verursacherprinzip. Das ist unfair, denn die Kosten für den Unterhalt und die Erneuerung von Gemeindestrassen sind beträchtlich. Zudem gibt es gerade in der Agglomeration zahlreiche stark befahrene Gemeindestrassen, welche das Kantonsstrassennetz entlasten.
Damit eine Mitfinanzierung der Gemeindestrassen über Gelder aus der Motorfahrzeugsteuer oder anderer zweckgebundener Einnahmen nach einem gerechten Kostenschlüssel erfolgen könnte, sind Kennzahlen zur Länge und zur Verkehrsmenge auf den Gemeindestrassen erforderlich. In diesem Zusammenhang bitte ich die Regierung um Auskunft zu folgenden Fragen:

  • Wie lang ist das kantonale Strassennetz, aufgeteilt nach dem Innerorts- und Ausserortsbereich und wie hoch sind die jährlichen Unterhalts- und Erneuerungskosten – absolut und pro Laufkilometer, rückwirkend auf die letzten 5 Jahre betrachtet?
  • Wie lang ist das kommunale Strassennetz, ebenfalls aufgeteilt nach Innerorts und Ausserortsbereich? Massgebend sind Strassen, welche mindestens durch PW und Lieferwagen befahren werden dürfen (d.h. nicht mit einem Fahrverbot belegt) und befestigt sind. Eine zusätzliche, gemeindeweise Aufschlüsselung wäre hilfreich.
  • Wie hoch sind die jährlichen Kosten der Gemeinden für den Unterhalt und die Erneuerung dieser Strassen (absolut und pro Laufkilometer)?
  • Wie viele Laufkilometer Gemeindestrassen weisen eine Belastung von mehr als 5’000 Fahrzeugen pro Tag auf (massgebend ist der durchschnittliche tägliche Verkehr DTV)?

Weitere Auskünfte: