Postulat von Landrätin Laura Grazioli für den 24. Februar 2022

Der Chilchacher in Tenniken bleibt grün. Dies hat die Tenniker Gemeindeversammlung im Februar 2022 entschieden. Die über zweijährige Auseinandersetzung um ein Landstück, welches die Stiftung Kirchengut überbauen wollte, hat jedoch verschiedene Fragen aufgeworfen, welche einer Klärung bedürfen, insbesondere:  

Die Stiftung Kirchengut scheint sich bei ihrer Strategie nicht nach den raumplanerischen Auflagen richten zu müssen. Sie plante im Falle des Chilchachers eine Überbauung auf einem Landstück, das in einer Zone für öffentliche Werke und Anlagen liegt und zuerst noch in Wohnungszone hätte eingezont werden müssen. Tenniken selbst hat aber noch genügend Baulandreserven für ein moderates Wachstum durch Verdichtung. Die Überbauung hätte eine Bevölkerungszunahme von über 15% für Tenniken bedeuten können und wäre nicht im Einklang mit der kantonalen Strategie zum ländlichen Raum gewesen.

Das Dekret der Stiftung Kirchengut bzgl. Unterhalt der Kirchengebäude ist in der Praxis für die Kirchgemeinden nicht tragbar. So müssen letztere die Gebäude mit immer kleiner werdenden finanziellen Mitteln unterhalten und dabei die denkmalschützerischen Vorgaben erfüllen. Falls Kirchgemeinden Gebäude an die Stiftung „zurückgeben“ wollen, weil sie diese nicht mehr selbst nutzen wollen oder können, werden Nachzahlungen fällig, falls nach einem Gutachten beurteilt wird, dass die Gebäude Mängel aufweisen. Dies können und wollen sich viele Kirchgemeinden nicht leisten.

Im Fall Chilchacher wurden seitens Stiftung Kirchengut unqualifizierte Aussagen zu unrealistisch hohen Entschädigungssummen gemacht, welche im Falle einer Nicht-Einzonung des strittigen Landes auf die Gemeinde Tenniken hätten zukommen können – dies ist problematisch, da damit auf gravierende Weise in die öffentliche Debatte und den Entscheidungsfreiraum der Gemeinde eingegriffen wurde. Es stellt sich die Frage, welchen Prinzipien die Stiftung verpflichtet ist und wie deren Einhaltung durch die öffentliche Hand überprüft werden.

Diese Fragen müssen sowohl konkret im Tenniker Chilchacher-Fall als auch auf grundsätzlicher Ebene geklärt werden.

Deshalb wird die Regierung beauftragt, zu prüfen und zu berichten,

  • wie der Fall Chilchacher in Retrospektive beurteilt wird, welche Erkenntnisse dieser für den Kanton brachte und welche Konsequenzen daraus gezogen werden.
  • welches Verhältnis der Kanton zur Strategie der Stiftung Kirchengut hat, insbesondere zu den Faktoren Bautätigkeit, Gewinnoptimierung sowie dem generellen Umgang mit kirchlichen Gebäuden und übrigen Vermögenswerten (insb. Ländereien).
  • inwiefern die Regelung zeitgemäss ist, dass die Kirchgemeinden im Falle einer Rückgabe von Gebäuden an die Stiftung Kirchengut Nachzahlungen für allfällige Gebäudemängel leisten müssen.
  • welche Anpassungen am Dekret zur Stiftung Kirchengut vorgenommen werden müssten, damit die Stiftung Kirchengut ihren Auftrag im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen (insb. Raumplanungsgesetz) ausführen kann.