Interpellation von Bálint Csontos für die Landratssitzung vom 11. März 2021
Die Spruchkörperbildung ist an den Basellandschaftlichen Gerichten unterschiedlich geregelt, die gesetzlichen Grundlagen enthalten nur rudimentäre Regelungen. Aufgrund der je nach Rechtsgebiet spezifischen Anforderungen an die Zusammensetzung des Spruchkörpers im Einzelfall und bedingt durch andere Faktoren ist es möglich, dass die nebenamtlichen Richter*innen unterschiedlich häufig und bei unterschiedlich aufwändigen Fällen eingesetzt werden. Zur Erstellung der entsprechenden Datengrundlage wird deshalb um die Beantwortung der folgenden Fragen gebeten. Die einzelnen Richter*innen können dabei anonymisiert werden.

  1. Wie häufig (nach Fallzahl) wurden in der laufenden Legislatur die einzelnen nebenamtlichen Richter*innen eingesetzt?
  2. Wie häufig (nach Anzahl Stunden) wurden in der laufenden Legislatur die einzelnen nebenamtlichen Richter*innen eingesetzt?
  3. Wird die qualitative Fallbelastung der einzelnen Richter*innen erhoben?
  4. Wenn ja, wie sieht diese aus?
  5. Wie oft mussten in einem konkreten Einzelfall Stellvertretungslösungen zur Anwendung kommen (Anzahl Vorkommnisse)?

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