Motion von Lotti Stokar für die Landratssitzung vom 11. Februar 2021
Das Bedürfnis Familie und Beruf vereinbaren zu können hat dazu geführt, dass ein vielfältiges An-gebot von familienergänzender Kinderbetreuung entstanden ist. Dennoch geben gemäss dem Fa-milienbericht 2020 gut die Hälfte der Gemeinden an, weiteren noch nicht gedeckten Bedarf an FEB zu haben (Familienbericht 2020, Ziff. 4.5.4).
Für Kinder im Vorschulalter (4 Monate bis ca. 4 Jahre alt) gibt es vielerorts Kinderkrippen. In den Primarschulen wurden Mittagstische und Randstundenbetreuungsmodule eingerichtet. Kommt ein Kind in den Kindergarten, kann es eventuell die bisherige Krippe weiter besuchen. Allerdings braucht das Kind dazu häufig eine Begleitung vom Kindergarten bis zur Krippe.
Eine Alternative kann ein Tageskindergarten sein. In grossen Gemeinden hat die Erfahrung gezeigt, dass ca. 10 % der Kindergartenkinder gerne einen Tageskindergarten besuchen. Wie bei den Kinderkrippen ist es in der Verantwortung der Eltern, die Kinder zum Kindergarten zu bringen und wieder abzuholen, sofern diese den Weg nicht selbständig zurücklegen können. Der Tageskindergarten soll Unterricht und Freizeit optimal verbinden können. Er braucht dafür grösstmögliche Flexibilität in der Stundenplangestaltung. Für die Betreuung leisten die Eltern einen angemessenen finanziellen Beitrag.
Der Tageskindergarten wird von Kindern aus allen Quartieren der Gemeinde besucht. Die Quartierkindergärten haben dadurch ca. 1 -2 Kinder weniger pro Klasse. Die Gesamtzahl der Kinder bleibt in der Gemeinde aber gleich. Bei der Klassenbildung kann sich so der Fall ereignen, dass die bisherigen Quartierkindergärten plus der zusätzliche Tageskindergarten eine Klasse mehr ergeben können, als gemäss der heutigen Klassenbildung zulässig ist. Dies hat zur Folge, dass ein bestehender Quartierkindergarten geschlossen werden müsste, um den neuen Tageskindergarten zu ermöglichen. Die Gemeinden stehen vor der schwierigen Frage, welcher Kindergarten geschlossen werden soll.
Die Motion hat zum Ziel, dass Gemeinden Tageskindergärten führen können, welche gegenüber den regulären Kindergartenklassen flexibler sind in der Gestaltung von Unterricht und Freizeit und dass bei der Klassenbildung Ausnahmen möglich sind.
Antrag
Der Regierungsrat wird beauftragt, das Bildungsgesetz und seine Verordnungen so zu ändern, dass Einwohnergemeinden einen Tageskindergarten oder eine zusätzliche Tageskindergartenklasse führen können. Für die Klassenbildung sind Ausnahmen zu ermöglichen.
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