Motion von Lotti Stokar für die Landratssitzung vom 11. Februar 2021
Das Bedürfnis Familie und Beruf vereinbaren zu können hat dazu geführt, dass ein vielfältiges Angebot von familienergänzender Kinderbetreuung entstanden ist. Dennoch geben gemäss dem Familienbericht 2020 gut die Hälfte der Gemeinden an, weiteren noch nicht gedeckten Bedarf an FEB zu haben (Familienbericht 2020, Ziff. 4.5.4). Typisch für das Angebot an den Schulen sind sogenannte schulergänzende Module, welche vor und nach dem obligatorischen Schulunterricht sowie über Mittag (Mittagstisch) von den Eltern gebucht werden können. In einigen Gemeinden wird auch eine Betreuung während den Schulferien angeboten.
Dieses System hat viele Vorteile für Familien, welche nur für 1-2 Tage auf eine schulergänzende Tagesbetreuung angewiesen sind. Für Kinder, welche an 3 bis 5 Tagen am Mittagstisch teilnehmen und zusätzlich Nachmittagsbetreuung brauchen ist dieses System weniger geeignet. Insbesondere können die täglich wechselnden Gruppenzusammensetzungen diese Kinder überfordern.
Für sie wäre es von Vorteil, wenn sie in eine Tagesschulklasse eingeteilt werden könnten. Eine Tagesschulklasse kann auch aus mehreren Jahrgängen (Mehrjahrgangsklasse) bestehen. Der Stundenplan, speziell die Mittagspause, kann sich von den anderen Klassen unterscheiden, sodass der Unterricht zum Beispiel schon etwas früher anfangen kann am Morgen und die Kinder dafür vor der Mittagspause der anderen Kinder am Mittagstisch essen können. Der Unterricht könnte dafür bereits früher am Nachmittag wieder anfangen.
Tagesschulklassen vereinigen optimal Schule und Freizeit. Gemäss den heutigen Vorschriften beträgt die Mittagspause 2 Stunden. Eine Tagesschule kann diese abkürzen und erhält dafür mehr Raum für die Gestaltung des Nachmittags.
Bis anhin gibt es im Kanton Baselland nur private Tagesschulen. Aus pädagogischen und sozialen Gründen kann es aber sinnvoll sein, dass grössere Gemeinden oder mehrere Gemeinden zusammen einen Teil ihrer Schulen als Tagesschule, oder mit dem Angebot von Tagesschulklassen führen. Erfahrungen dazu gibt es bereits aus der Gemeinde Oberwil, wo seit mehreren Jahren ein Kindergarten (von insgesamt 10) als Tageskindergarten geführt wird.
Die Eltern bezahlen das zusätzliche Angebot gleich wie beim Modell der Module. Interessanterweise wurde in Oberwil festgestellt, dass für den Tageskindergarten von den Eltern praktisch keine Sozialbeiträge beantragt wurden, d.h. es handelt sich fast ausschliesslich um Eltern, welche durch ihre berufliche Tätigkeit die Kosten selber tragen können. Andererseits kann das Angebot für alleinerziehende berufstätige Eltern attraktiv sein, da das Kind so eine konstante Betreuung erhält.
Leider verunmöglichen Bildungsgesetz und Verordnung eine flexiblere Aufteilung von Unterricht und Freizeit. Auch können die Klassenbildungsvorschriften die Bildung von Tagesschulklassen erschweren oder sogar verunmöglichen.
Ich bitte den Regierungsrat deshalb, die gesetzlichen Vorschriften so anzupassen, dass die Gemeinden in der Primarschule Tagesschulen oder Tagesschulklassen im oben beschriebenen Sinne einführen können.
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