Fragen: Lärmvorsorgeplan
Lärmvorsorgeplan (PPBE) der französischen Behörde DGAC für den EuroAirport (EAP)
Am 4. Dezember 2018 lief das öffentliche Mitwirkungsverfahren zum Lärmvorsorgeplan des EuroAirports (EAP) ab. Solche Lärmvorsorgepläne – Dokumente von offiziellem Charakter – müssen von französischen Flughäfen alle fünf Jahre überprüft und bei einer signifikanten Entwicklung der festgestellten Lärmpegel überarbeitet werden. Der letzte EAP-Lärmvorsorgeplan datiert von 2011 und ist 2016 ausgelaufen. Der Anfang Oktober 2018 veröffentlichte neue Lärmvorsorgeplan soll von 2018 bis 2022 gelten – obwohl bis zur Auswertung der Mitwirkungseingaben das Jahr 2018 längst vorbei sein wird.
Der Lärmvorsorgeplan 2018 ist voller Mängel und massiv fehlerbehaftet. Beispiele:
1. Er enthält nur statistische Angaben zur Fläche, Anzahl Wohnungen und Anzahl Personen im französischen Bereich des Fluglärmperimeters, aber keine für die Schweiz, weder bei der Ist-Aufnahme, noch bei der Langzeitprognose.
2. Diese statistischen Angaben (zu französischen Daten) divergieren im gesamten Dokument erheblich.
3. Die Referenz-Lärmkarten von 2018 berücksichtigen die 2014 eingeführten RNAV-Startprozeduren nicht, die im Vergleich zu den konventionellen Startrouten nachweislich nach Süden verschoben wurden. Sie bilden folglich die Lärmsituation nicht korrekt ab.
4. Die Langzeit-Lärmkarten datieren von 2004 (!) und beruhen auf einer völlig veralteten Datenbasis betreffend Pistenbenützungsquoten, Flottenmix und Routenführung.
5. Weder die Referenz-, noch die Langzeitlärmkarten stimmen geografisch mit dem französischen Lärmbelastungsplan von 2015 überein, obwohl die Lärmgrenzwerte (Dauerschallpegel 50 / 55 / 60 dB etc. dieselben sind.
6. Die Nachtlärmkarten sind ohne jegliche Aussagekraft: Sie erfassen den gesamten Zeitraum 22-06 Uhr, ungeachtet dessen, dass am EuroAirport von 00-05 Uhr Betriebssperrzeit herrscht.
7. Der Lärmvorsorgeplan enthält einen massiv sinnentstellenden Übersetzungsfehler und mehrere sinnverschleiernde Begriffsübersetzungen in der deutschsprachigen Version
Mit diesen Mängeln und Fehlern erfüllte das Vernehmlassungs-Dokument die darin genannten Anforderungen überhaupt nicht.
Der Baselbieter Gemeindeverbund Flugverkehr (GFV) hat den Entwurf des «Lärmvorsorgeplans» in der Vernehmlassung zurückgewiesen und eine Überarbeitung verlangt. Auch 60 weitere Gebietskörperschaften und Verbände haben Einspruch erhoben. Trotzdem hat DGAC mit Unterstützung des Bundesamtes für Zivilluftfahrt den Entwurf des PPBE praktisch unverändert in Kraft gesetzt.
Fragen:
1. Wie stellt sich der Regierungsrat zur Ablehnung der Forderungen aus den betroffenen Baselbieter Gemeinden?
2. Wie wird sich der Regierungsrat gegen diesen fehlerhaften Lärmvorsorgeplan zur Wehr zu setzen?
3. Was gedenkt die Regierung zu tun, um die berechtigten Forderungen der
Schweizer Anrainergemeinden zu unterstützen und die von Nationalfondsstudien nachgewiesenen Schäden von Gesundheit und Lebensqualität zu reduzieren?