Die Klassenbildung für das Schuljahr 2017/18 ist abgeschlossen. Es zeichnet sich ab, dass in den Sekundarschulen viele Klassen bis annähernd an die Höchstzahl resp. bis zur Höchstzahl gefüllt sind. Im Leistungszug A zeichnet sich in der 2. Sek (8. Klasse SJ 17/18) schon vor den Notenkonventen ab, dass die Höchstzahl in einigen Fällen erreicht ist. Dies bedeutet, dass infolge Remotionen, Zuzügen und Niveauwechseln die Höchstzahl überschritten wird oder dass aufgrund der bereits erreichten Höchstzahl gewisse Übertritte nicht möglich sind. Dies wiederum bedeutet, dass Einteilungsentscheide nicht aus pädagogischen sondern aus Platzgründen erfolgen, was sich für die Schülerinnen und Schülern (SuS) negativ auswirkt.
1.    Ist der zuständigen Regierungsrätin bekannt, dass die heutigen 7. Klassen im Niveau A (8. Klassen SJ 17/18) bereits heute so gefüllt sind, dass in einigen Fällen die Höchstzahl überschritten werden muss oder dass die Klassenwechsel wie befürchtet nicht aus pädagogischen Gründen erfolgen?
2.    Ab wie vielen zusätzlichen SuS werden neue Klassen gebildet und sind zusätzliche Klassen im Niveau A/8. Klassen geplant und wo kommt es zu Schülerverschiebungen über den Schulkreis hinaus?
3.    Das Auffüllen der Niveau A Klassen bis zur Höchstzahl hat negative Konsequenzen für Schülerinnen und Schüler aus den Fremdsprachen- und Kleinklassen, die den Wechsel in die Regelschule anstreben. Welche Massnahmen ergreift die Regierung, um den Wechsel aus der Fremsprachen- und Kleinklassen in eine Regelklasse zu gewährleisten und jetzt ganz konkret im Fall von 8. Klässlerinnen und 8. Klässlern ins Niveau A?