Vom 8. bis 10. September 2017 hat das „Traktorpulling Oltingen“ stattgefunden unter dem Etikett „Green„.
Für die Durchführung dieser motorsportlichen Veranstaltung hat es eine polizeiliche Verfügung gebraucht, welche am 1. September 2017 ausgestellt wurde. Diese beinhaltet neben der polizeilichen Anordnung zu Umleitungs- und Parkplatzsignalisation Auflagen zur Nutzung der Fahrzeugtypen, zur Durchführung resp. Nicht-Durchführung bei Regenwetter oder zur Vermeidung übermässigen Lärms. In dieser Verfügung sind auch wenige Auflagen des Amtes für Umweltschutz- und Energie Basel-Landschaft (AUE) aufgeführt zu Boden- und Gewässerverschmutzungen, der Lagerung resp. Entsorgung von Ölen und Treibstoffen.
Es erstaunt, dass die Auflagen betreffend Bodenschutz (Bodenfeuchtemessungen, Bodendruck) sehr niederschwellig sind.
 
Die Regierung wird gebeten folgende Fragen zu beantworten:
1.    Wurden die gestellten Bedingungen während und nach Durchführung des Anlasses kontrolliert und wie fällt die Evaluation bezüglich umweltrechtlichen Kriterien aus?
2.    Sind Verschärfungen der ökologischen Auflagen vorgesehen (Bodenmesswerte) im Falle weiterer Anlässe?
3.    Hat die Durchführung einer Motorsport-Veranstaltung dieser Grössenordnung Einfluss auf die Erhebungen, Kontrollen und Direktzahlungen des Kantons (LZE) bezüglich den betroffenen Landflächen des durchführenden landwirtschaftlichen Betriebes?