In seiner Vernehmlassungsantwort vom 12. Februar 2019 hält der Regierungsrat fest, dass sie sowohl die Vaterschaftsinitiative als auch den Gegenvorschlag ablehnt. Begründung: Im Gegensatz zu familienergänzenden Betreuungsangeboten trage ein Vaterschaftsurlaub nur unmittelbar nach der Geburt zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf bei. Ausserdem kontrastiere der geringe Mehrnutzen mit einer starken Mehrbelastung für die Unternehmen
1.       Auf welcher Grundlage basiert die Aussage, ein Vaterschaftsurlaub bringe einen «geringen Mehrnutzen» und auf welcher Grundlage basiert die Abwägung zwischen diesem Mehrnutzen und der Mehrbelastung für die Unternehmen – gerade auch angesichts der Tatsache, dass Firmen wie Novartis zuletzt einen grosszügigen Vaterschaftsurlaub (18 Wochen) eingeführt haben?
2.       Die Initianten rechnen vor: Die Kosten eines Vaterschaftsurlaubs von CHF 420 Mio. jährlich entsprechen weniger als einem Prozent dessen, was wir heute für die AHV ausgeben bzw. 0.055 Lohnprozente für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Weil die Entschädigungen für Militärdiensttage, die ebenfalls über die EO abgerechnet werden, ständig abnehmen, müssen die EO-Beitragssätze mittelfristig aber entweder gar nicht oder nur unwesentlich angepasst werden. Wieso wird diese Berechnung in der Vernehmlassungsantwort nicht berücksichtigt, sondern von einer für die Unternehmen untragbaren Mehrbelastung ausgegangen?
3.       Der Vernehmlassungsantwort ist zu entnehmen, dass der Ausbau der familienergänzenden Betreuungsangebote Priorität zukommt. Welche konkreten Massnahmen in welchem finanziellen Umfang und mit welchem Zeitplan werden hier ergriffen?