Interpellation der Landräte Klaus Kirchmayr-Gosteli und Peter Hartmann für den 19. Mai 2022

In den letzten Jahren hat die Vielfalt an leichten Motorfahrzeugen auf unseren Strassen stark zugenommen. Mittlerweile gibt es neben den althergebrachten «Töfflis» und «Velo-Solex» auch e-Bikes, Motorroller, E-Trottinetts oder Benzin-Trottinetts.

Die meisten dieser Fahrzeuge werden bezüglich Gebühren und Zulassung gleich behandelt (gelbe Nummer), obwohl bezüglich Lärm- und Umweltbelastung deutliche Unterschiede bestehen. Bei Automobilen und grossen Töffs führen diese Faktoren jeweils zu unterschiedlichen Gebühren/Steuern.

In diesem Zusammenhang bitte ich die Regierung um die schriftliche Beantwortung der folgenden Fragen:

  1. Ist es möglich bzw. wäre es nicht sinnvoll, Aspekte wie Lärm- und Umwelt-Belastung auch bei leichten Motorfahrzeugen in einer unterschiedlichen Gebühren-Ausgestaltung abzubilden?
  2. Die jährliche Belastung für eine*n Halter*in eines leichten Motorfahrzeugs betragen gemäss meinen Recherchen:

a) 35 Fr. für den Fahrzeugausweis (jedes Jahr!)

b) 33 Fr. für die Kollektiv-Versicherung

c) 25 Fr. für die Vignette

  • Sind diese Zahlen korrekt?
  • Sind dies kostendeckende Gebühren? Wenn ja, warum sind diese fast ausschliesslich per Computer automatisch erledigten Arbeiten derart teuer?
  • Wie sieht die Versicherungsrechnung der Kollektiv-Versicherung aus (Einzahlungen vs. Schadensfälle)?
  • Wie sehen die entsprechenden jährlichen Gebühren in Vergleichskantonen (SO, AG, ZH, BS, LU, BE) aus?

 

3. Motorroller und e-Bikes bezahlen die gleichen Gebühren. Wäre es möglich, angesichts des positiven Gesundheitseffekts von Fahrzeugen mit Tretunterstützung gegenüber von rein passiven Motorrollern, einen Gesundheitsbonus für e-Bikes zu ermöglichen?