Postulat von Lotti Stokar für die Landratssitzung vom 22. April 2021
Nachdem die Anzahl Laubbäume auf landwirtschaftlich genutzten Flächen über Jahrzehnte stark zurückgegangen ist, droht nun ein ähnlich rasanter Rückgang des Baumbestandes im Siedlungsgebiet.
Infolge der hohen Baulandpreise werden die Bauparzellen mittlerweile immer kleiner. Die grossen Bauparzellen mit den schönen Baumbeständen werden oft mit dem Erbgang aufgestückelt, so dass die Bäume zur effizienteren Überbaubarkeit gefällt werden. Zudem lässt auch die an und für sich erwünschte innere Verdichtung viele Bäume innerhalb der Siedlungen verschwinden. Dies mit gravierenden Folgen für die Aufenthaltsqualität, für das Siedlungsbild und für das Klima.
Unsere Baselbieter Gesetzgebung vermag im Umfeld dieser Entwicklungen nicht genügen. Die Grenzabstandsvorschriften gem. Art. 90 RGB betragen für 2- bis 3- geschossige Gebäude 3 bis 5.5 m. Demgegenüber betragen die Grenzabstände für Bäume gem. Art. 131, Abs. 2 EGZGB 4 und 6 m. Gegenüber Strassen beträgt der Baulinienabstand ab ca. 3.5 m bis 5 m, derjenige für Bäume 4 m.
Der Bereich, in welchem grosse Bäume gepflanzt werden können, ist folglich sehr eingeschränkt. Falls Bäume in der Mitte von Bauparzellen gepflanzt werden, werden diese immer seltener hundert Jahre alt, da die bauliche Nutzung der Parzellen in immer kürzeren Zeiträumen verändert wird. Grosse Bäume haben folglich nur respektive vor allem in der Nähe von Parzellengrenzen eine Chance gepflanzt und alt zu werden. Natürlich sind dabei nachbarschaftsrechtliche Aspekte zu berücksichtigen. Es ist bekannt, dass grosse Bäume nicht selten zu nachbarschaftlichen Konflikten führen.
Angesichts der heutigen aktuellen Herausforderungen wie Hitze im Siedlungsraum und schwindender Biodiversität sollten die Abstandsregeln für grosse Bäume gegenüber Strassen und Parzellengrenzen angepasst werden können, um die Chancen zu erhöhen, dass unsere Enkel dereinst noch alte grosse Bäume im Siedlungsraum erleben können.
Die Gemeinden können das Thema der Bäume im Siedlungsgebiet in der Nutzungsplanung aufnehmen und versuchen diesbezüglich Anreize zu schaffen. Sie sind auch aufgefordert, ihren Strassenraum diesbezüglich aufzuwerten.
Gleichzeitig und vordringlich soll nun aber auch der Kanton aufzeigen, mit welchen Massnahmen auf kantonaler und kommunaler Ebene grosse Bäume im Siedlungsgebiet erhalten und gefördert werden können.
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