Interpellation von Landrat Klaus Kirchmayr für den 2. Dezember 2021

Seit mehreren Jahren wird in Bern an einer Gymnasialreform gearbeitet. Diese soll eine Anpassung der gymnasialen Bildung an die aktuellen Erfordernisse bringen. Nur spärlich dringen Informationen aus verschiedenen Stellen über das Vorhaben an die Öffentlichkeit, welches potenziell grosse Auswirkungen auf die Kantone hat. Es droht die gleiche unglückliche Situation wie bei der KV-Reform als sowohl die Entscheidungsträger, als auch die Betroffenen erst kurz vor der geplanten Einführung von der Reform erfuhren. Breit war damals die Unzufriedenheit.

Entsprechend bitte ich die Bildungsdirektion um die Beantwortung der folgenden Fragen:

  1. Per wann ist die Einführung der Gymnasialreform geplant? Was ist der aktuelle Stand?
  2. Wer erarbeitet diese Reform?
  3. Welche Vorgaben wurden den Erarbeitenden der Reform gegeben? Durch wen?
  4. Welchen Einfluss hat die Bildungsdirektion BL auf diese Reform?
  5. Wie sind die Lehrpersonen einbezogen?
  6. Sind die Universitäten als «Abnehmer» einbezogen? Wenn ja, wie?
  7. Welche politischen Gremien (auf nationaler bzw. kantonaler Ebene) sind einbezogen? Ist beispielsweise der Bildungsrat BL informiert/einbezogen?
  8. Mit welchen zusätzlichen Kosten bzw. Einsparungen ist durch die Gymnasialreform zu rechnen?
  9. Ist eine Pilotierung der Reform geplant
  10.  Wer entscheidet über die Einführung?