Interpellation von Landrätin Regula Waldner für den 15. / 16. Dezember 2021

Der gegenwärtige Umgang mit den Böden in der Schweiz ist nicht nachhaltig. Der Bundes-rat hat daher am 8. Mai 2020 die Bodenstrategie Schweiz verabschiedet, damit auch künftige Generationen von den vielfältigen Leistungen des Bodens profitieren können. Weilviele Bodenbelastungen nicht oder nur mit sehr grossem Aufwand rückgängig zu machensind, hat das Vorsorgeprinzip laut Bund beim Bodenschutz oberste Priorität.

Ist der Kanton Basel-Landschaft in diesem Sinne auf Kurs?

Bis vor kurzem besass unser Kanton eine eigene Fachstelle Bodenschutz und machte somit sichtbar, dass der Erhalt der Böden bzgl. Qualität und Quantität ein grosses kantonales Anliegen ist. Imaktuellen Verwaltungsorganigramm des Kantons Basel-Landschaft ist leider nicht ersichtlich, wer den Lead in Fragen des umfassenden Bodenschutzes übernimmt und welche Instanzen ganz kon-kret der grossen ökonomischen und ökologischen Bedeutung des Bodens Rechnung tragen.

Hierzu folgende Hintergründe:

a) Böden sind als eine standortgebundene und begrenzte Ressource in menschlichen Zeitmassstäben nicht erneuerbar. Gleichzeitig sind sie zusammen mit Wasser und Luft eine zentrale Grundlage für das Leben. Sie erbringen für die Gesellschaft lebenswichtige Leis-tungen – beispielsweise als Filter bei der Trinkwassergewinnung, als COz und Wasserspeicher im Zusammenhang mit dem Klimawandel und natürlich bei der Lebensmittelproduktion. Dessen ungeachtet werden sie durch die ungebrochene Bautätigkeit zerstört oder durch Erosion, Verdichtung und Schadstoffe belastet beziehungsweise degradiert.

b) Die eingangs erwähnte Bodenstrategie hält fest, dass der Schutz und die Nutzung der Böden den Akteuren auf allen staatlichen Ebenen eine anspruchsvolle Koordinationsaufgabe auferlegt. Sie verweist auf zahlreiche Rechtserlasse mit  verschiedenen Hintergründen und Zielsetzungen, aus denen sich Überschneidungen, Widersprüche und Zielkonflikte ergeben: «Dies stellt nicht nur für die Boden-Nutzerinnen und Nutzer eine Herausforderung dar, sondern auch für die Verwaltung. So wird beispielsweise ein systematischer Einbezug von qualitativen Aspekten beim quantitativen Bodenschutz heute unter anderem dadurch erschwert, dass der quantitative Schutz des Bodens hauptsächlich durch das Raumplanungsrecht geregelt wird, während der qualitative Bodenschutz vorwiegend im Umweltschutzgesetz verankert ist» (siehe Bodenstrategie 2020, S. 17). In unserem Kanton befassen sich nebst dem AUE mindestens auch das ARP, BIT, die Abt. Natur und Landschaft
und die Abt. Ländliche Entwicklung des Zentrums Ebenrain, das kantonale Labor sowie
das Amt für Wald mit Fragen des Bodenschutzes.

c) Weiter attestiert der Bund zwar den meisten Kantonen, dass sie zweckmässige rechtliche Vorgaben besitzen. Er ortet aber einen Mangel im Vollzug, «insbesondere bei Bauvorhaben innerhalb und ausserhalb von Bauzonen, bei der Bewilligungspraxis und der Kontrolle von Terrainveränderungen, bei der Umsetzung der Massnahmen zur Ammoniakreduktion in der Landwirtschaft sowie von Veranstaltungen auf der ‚grünen Wiese’» (ebenda, S. 53). Als eine der Hauptursachen werden mangelnde Ressourcen bei den Vollzugsbehörden
geortet.

In Anbetracht dieser Aspekte bitte ich den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Der Kanton Basel-Landschaft blickt auf eine längere Tradition im Bodenschutz zurück, die
zu einer grossen Exzellenz führte, namentlich beim Monitoring von Bodenzuständen (z.B.
Schwermetallbelastungen, geogen bedingte Schadstoffe, Bodenerosion) und bei der Erfas-
sung von Bodentypen.
Wie wird dieses grosse flächendeckende Wissen über Böden weitergepflegt?
Welche Fachstelle kümmert sich mit welchen finanziellen und personellen Ressourcen um
diese pedologischen Grundlagen?
Reichen diese Ressourcen aus?
2.Wer koordiniert auf Stufe Verwaltung die Schnittstellen mit ihren möglichen Widersprüchen und Zielkonflikten, so dass der Boden qualitativ, quantitativ und bezüglich seiner Funktionen bestmöglich erhalten bleibt oder sogar wieder regeneriert wird?
3. Wie gut ist der Vollzug im Vergleich zu anderen Kantonen organisiert und dotiert?
Welche Themenfelder sind gut abgedeckt, welche eher schlecht?
4. Kann es sein, dass auch im Kanton Basel-Landschaft die Koordination und der Vollzug gemessen an den gesetzlichen Aufgaben optimiert werden sollte?

Wenn ja, ist die Regierung bereit, die Koordination und den Volkzug des integralen Bodenschutzes in der Verwaltungsorganisation zu stärken, zB. via Schaffung eines «kantonalen Kompetenzzentrums Boden» wie im Kanton Wallis oder mit der Schaffung einer eigenen Bodenschutz-Fachstelle?

5. Wie gedenkt der Regierungsrat mit den Erkenntnissen und Empfehlungen der nationalen Bodenstrategie umzugehen?
Folgt eine kantonale Bodenstrategie mit Massnahmen und Meilensteinen, welche den Bodenschutz umfassend angeht?
Wenn ja, bis wann liegt diese kantonale Bodenstrategie auf dem Tisch?
24 LRV wird durch System eingesetzt, 16. Dezamber 2021 BASELDLANDSCHAFT

6. Der Klimawandel trifft auch die Böden. Dass Europas Böden austrocknen, ist heute Realitat. Umgekehrt steigert die Zunahme von Starkniederschlagen das Risiko der Bodenerosion und des Abschwemmens von Schadstoffen. Wie fliessen derartige Aspekte des Klimawandels in den kantonalen Bodenschutz ein, unabhängig von Pilotprojekten zum ,Carbon Farming* bzw. Humusaufbau?
Konkrete Folgefrage zum Klimaaspekt ,Bodenaustrocknung* Sollten beispielsweise vom Kanton begleitete Sanierungen von Drainageleitungen, welche das Wasser aus den Böden ableiten, stärker mit einem Fokus auf den Klimawandel beurteilt werden?
Konkrete Folgefrage zum Klimaaspekt, Bodenerosion*: Erachtet der Regierungsrat die
heute schon ergriffenen Massnahmen als ausreichend, um der möglicherweise verstärkten Bodenerosion zu begegnen? Wenn ja, weshalb? Wenn nein, was wäre hier noch zu tun? Konkrete Folgefrage zum Klimaaspekt, Abschwemmen von Schadstoffen: : Wie wird diesem Problemkreis begegnet? Welche Akteure sind wo gefordert?