Carbon Bubble: Wie hoch ist das finanzielle Risiko für den Kanton Baselland durch Investitionen in fossile Energien?
Wer in fossile Energien investiert, treibt indirekt die Erwärmung unseres Klimas voran. Mit seinen Investitionen in fossile Energien untergräbt der Finanzplatz Schweiz das Pariser Klima-Abkommen COP 21 von 2015, das zur Begrenzung der Temperaturerwärmung auf maximal 2C führen soll, und verunmöglicht das angestrebte Ziel der Limitierung auf 1.5C. Ganz im Gegenteil. Wie die Studie „Kohlenstoffrisiken für den Finanzplatz Schweiz“ des Bundesamts für Umwelt (BAFU, 2015) aufzeigt, befördert der Finanzplatz Schweiz ein katastrophales Szenario von 4 – 6 C.
Die öffentliche Hand der Schweiz, die unter ihrer Kontrolle stehenden Unternehmen und die Pensionskassen sind Akteure des Finanzplatzes Schweiz. Ihnen fällt eine Vorbildrolle zu. Investitionen in fossile Energien sind ein grosses Risiko für die Anlegerinnen und Anleger, wozu auch die öffentliche Hand gehört. Um das globale 2-Grad-Ziel der maximal zulässigen Erderwärmung zu erreichen, dürften von den heute bekannten Erdöl-, Erdgas- und Kohlevorkommen im Besitz von privaten Unternehmen oder Regierungen höchstens noch 20 Prozent verbrannt werden. Wird das 2-Grad-Ziel durch entsprechend wirksame Massnahmen durchgesetzt, werden 80 Prozent der Rohstoffreserven dieser Unternehmen im Boden bleiben müssen. Sie werden den Renditeerwartungen der Anleger nicht gerecht werden können. Entsprechend werden die Werte der Investitionen in die fossilen Energien in den Keller gehen. Das finanzielle Verlustrisiko dieser Anlagen ist bedeutend und bekannt unter dem Namen „Carbon Bubble“. Wie die BAFU Studie aufzeigt, kann im Vergleich zum heutigen Wert ein Verlust von 40 – 60 % entstehen, im Falle besonders exponierter Unternehmen wie Shell, Chevron, Exxon, BP und Total bis zu 100%.
Investitionen (Aktien, Obligationen usw.) in die Geschäftsfelder der fossilen Energien untergraben den weltweit angestrebten Wandel zu einer energieeffizienten Gesellschaft, deren Wirtschaft auf erneuerbaren Energien basiert. Weil die Renditen entsprechender Investitionen zunehmend diejenigen der fossile Energien übertreffen, entstehen Einbussen zu Lasten des Steuerzahlers und der Versicherten der Pensionskassen im Falle einer ausbleibenden Nutzung der Potenziale der Erneuerbaren. Auch wenn das Volumen jedes einzelnen Investors des hier angesprochenen öffentlichen Bereiches nur wenig zur Anheizung des Klimawandels beiträgt, wirkt sie in der Summe doch beträchtlich. Zudem sollte die öffentliche Hand trotzdem durch den Verzicht auf Anlagen in fossile Energien beispielhaft vorangehen und somit massgebend zur Problemwahrnehmung und öffentlichen Meinungsbildung beitragen, sowie zu lösungsorientiertem Tun auffordern.
Städte wie Berlin, Stuttgart, Stockholm, Oslo, Kopenhagen und Paris haben bereits beschlossen, ihre Investitionen aus fossilen Energien abziehen zu wollen. Auch in der Schweiz sind derartige Bestrebungen im Gange.
 
 
Der Regierungsrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
 
1.Nach welchen allgemeinen Kriterien tätigen folgende Institutionen ihre Investitionen?
•• öffentlich-rechtliche Unternehmungen wie BLKB, PKBL, BGV
•• die privatrechtlichen Energieversorgungsbetriebe
 
2. Inwieweit werden insbesondere ökologische und sozial-ethische Kriterien berücksichtigt?
 
3. Tätigen diese öffentlichen und privaten Unternehmungen und die Pensionskasse Investitionen in
• Unternehmen, welche fossile Energieträger wie Erdöl, Erdgas oder Kohle fördern oder entsprechende Rohstoffreserven besitzen?
• Handelsunternehmen fossiler Brennstoffe?
• Energieversorgungsunternehmen, deren Geschäftsmodelle nicht auf Verzicht oder geplanten Ausstieg aus fossilen Brennstoffen beruht?
 
4. Falls Ja, auf welchem Weg kommen diese Investitionen zustande und wie hoch sind diese Anlagen jeweils im Falle aller dieser öffentlichen und privaten Unternehmungen und der Pensionskasse?
 
5. Ist der Regierungsrat bereit,
• alle öffentlich-rechtlichen Betriebe anzuweisen oder (bei mehreren Partnern) sich dafür einzusetzen, dass bestehende Investitionen in CO2-intensive Unternehmen innerhalb der nächsten fünf Jahre abgestossen werden?
• ihre Behördenvertreter in ausgelagerten oder teil-ausgelagerten privatrechtlichen Unternehmungen anzuweisen, sich dafür einzusetzen, dass bestehende Investitionen in CO2-intensive Unternehmen innerhalb der nächsten fünf Jahre abgestossen werden?
 
6. Welche rechtlichen Grundlagen und praktischen Voraussetzungen müssten erfüllt sein, um die Abkehr von Investitionen in CO2-intensive Unternehmen vollziehen zu können?
 
7. Ist der Regierungsrat bereit sich als Aktionär der Schweizerischen Nationalbank SNB zu engagieren, dass bestehende Investitionen in CO2-intensive Unternehmen innerhalb der nächsten fünf Jahre abgestossen werden?
Für die Fraktion