Interpellation
Familienergänzende Kinderbetreuung (FEB) – Wo steht der Kanton Basel-Landschaft nach zwei Jahren?
Seit genau zwei Jahren ist das Gesetz über die familienergänzende Kinderbetreuung in Kraft. Dieses Gesetz bezweckt, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erleichtern:
§ 6 Pflichten der Gemeinden
1 Die Gemeinden erheben den Bedarf an familienergänzender Kinderbetreuung in ihrer Gemeinde und überprüfen diese Erhebung periodisch. Die Gemeinden sind in der Wahl der Erhebungsmethode frei.
2 Sie melden die Ergebnisse ihrer Erhebungen dem Kanton.
3 Soweit Bedarf besteht, stellt die Gemeinde das Angebot sicher, indem sie a. die Erziehungsberechtigten so weit unterstützt, dass deren Kosten für die Nutzung der Angebote ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit entsprechen (Subjektfinanzierung), oder b. eigene Angebote oder Angebote Dritter so weit unterstützt, dass die Kosten für die Erziehungsberechtigten deren Leistungsfähigkeit entsprechen (Objektfinanzierung)
6 Die Gemeinden informieren ihre Einwohnerinnen und Einwohner in geeigneter Form über das Angebot der familienergänzenden Kinderbetreuung.
Ein Blick auf die aktuelle Karte und die Bedarfsliste zeigt auf, dass es noch viele Gemeinden gibt, die kein Angebot haben oder der Bedarf ist noch nicht erfasst oder veröffentlicht.
Meine Landratskollegin Erika Eichenberger hat am 18. März 2018 Fragen eingereicht, die sich auf das Angebot und die Nachfrage von Kita-Plätzen beziehen, meine Fragen betreffen weitgehend den Kindergarten/die Primarstufe mit der Abdeckung von Tagesstrukturen, Mittagstischen sowie dem Angebot von Tagesferien (Betreuungsangebot während den Schulferien).
1.    Welche Ergebnisse liegen dem Kanton per Mai 2018 von den 86 Gemeinden im Einzelnen zu dem von ihnen gemäss Gesetz erhobenen Bedarf betreffend die Nachfrage nach Tagesbetreuung von Schülerinnen und Schüler im Kindergarten- und Schulalter vor?
2.    Was heisst, die Gemeinden „überprüfen diese Ergebnisse periodisch“ und wie stellt der Kanton sicher, dass alle Gemeinden diese Vorgabe erfüllen?
3.    Wer definiert nach den Erhebungen, ob Handlungsbedarf besteht?
4.    Welche Ergebnisse liegen dem Kanton per Mai 2018 von den 86 Gemeinden im Einzelnen betreffend Betreuungsangeboten in Form von Tagesschulen, schulextern geführten Tagesstrukturen, Mittagstischen sowie Tagesferien vor? Wo stimmen diese Angebote mit dem erhobenen Bedarf überein, und wo noch nicht?
5.    Was verstehen die Gemeinden unter der Bestimmung, dass die Angebote der Leistungsfähigkeit der Erziehungsberechtigten zu entsprechen haben? Wo deckt sich dieses Verständnis mit demjenigen vom Regierungsrat, und in welcher Hinsicht nicht?
6.    Wie beurteilt der Regierungsrat zwei Jahre nach dem Inkrafttreten des Gesetzes die Situation? Sieht er für den Kanton Handlungsbedarf. Und wenn ja, welchen?
7.    Welche Möglichkeiten sieht der Kanton, einzelne Gemeinden finanziell zu unterstützen, damit in kleineren Gemeinden ein bedarfsgerecht realisierbares Betreuungsangebot aufgebaut und erhalten werden kann?
8. Welche Bestrebungen sind seitens Kanton BL konkret im Gange, um auch in unserem Kanton möglichst bald ein flächendeckendes Angebot an Betreuungsangeboten für Schülerinnen und Schüler im Kindergarten- und Schulalter sicherzustellen sowie die Tagesstrukturen auf der Primarstufe langfristig nachhaltig zu stärken und Tagesschulmodelle aufzubauen?